Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Deal zwischen Google und Medien: Geld für Snippets
> Google verdient mit den Inhalten von Verlagen seit Jahren Geld. Jetzt hat
> der Konzern auch in Deutschland mit manchen von ihnen Verträge
> geschlossen.
Bild: Setzt in Sachen Leistungsschutz jetzt auf Verträge, nicht mehr auf Strei…
Berlin dpa | Google hat auf Basis des [1][neuen Leistungsschutzrechts in
Deutschland] erste Verträge mit deutschen Verlagen abgeschlossen. Zu den
Vertragspartnern gehören nach Angaben des Internet-Konzerns unter anderem
das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Wochenzeitung Die Zeit und das
Nachrichtenportal Golem. Diese Medienhäuser bestätigten die Angaben von
Google.
Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befänden
sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilte Google am Donnerstag weiter
mit. „Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen
zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen
Partnerschaften.“ Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekannt.
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran
angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer
bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den
Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch
ein neues [2][Leistungsschutzrecht] für Presseverleger und Journalisten in
Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser
finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren
Presseinhalte einbinden.
Die geschlossenen Verträge umfassen „erweiterte Vorschauen von
Nachrichten“. Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die
Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des
Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszüge von Verlagsinhalten, die
nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen (sogenannte
Snippet-Ausnahme). In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie
lang diese Auszüge sein dürfen.
Google betonte, man werde die Gespräche „mit allen deutschen Verlagen –
großen wie kleinen – sowie den Verwertungsgesellschaften fortsetzen“ und
sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende
Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere
berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten
können.
In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit
der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann.
Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen
Verlags Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420
Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Die Lizenzgebühr
werde für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und
Vorschaubildern gefordert. Google hatte die Forderung als unrealistisch
abgelehnt.
19 Nov 2021
## LINKS
[1] /Kooperation-von-Verlagen-mit-Google/!5747470
[2] /Leistungsschutzrecht/!t5008157
## TAGS
Schwerpunkt Urheberrecht
Leistungsschutzrecht
Urheberrecht
Google
Der Spiegel
Die Zeit
Golem
Schwerpunkt Zeitungskrise
Axel Springer
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Zeitungskrise
## ARTIKEL ZUM THEMA
Zeitung in der Krise: Ein mühsames Geschäft
Die serbische Wochenzeitung „Vreme“ hat einen hohen Einfluss auf die
Gesellschaft. Doch mittlerweile kämpft auch sie ums Überleben.
„Facebook News“ startet in Deutschland: Mini-„New Deal“ im Journalismus
Facebook startet sein journalistisches Angebot „News“ in Deutschland. In
besonderer Rolle dabei ist der Springer-Verlag. Visionär ist das nicht.
Streit zwischen Australien und Facebook: Wer hat kapituliert?
Australien und Facebook vertragen sich nach einem Streit über ein
Mediengesetz. Einen wirklichen Sieger gibt es nicht. Die globale Kritik
aber wirkt.
Kooperation von Verlagen mit Google: Google soll Lizenzen zahlen
Die Bundesregierung will das einst gescheiterte Leistungsschutzrecht für
ZeitungsverlegerInnen neu einführen. Für Google kann das teuer werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.