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# taz.de -- Kooperation von Verlagen mit Google: Google soll Lizenzen zahlen
> Die Bundesregierung will das einst gescheiterte Leistungsschutzrecht für
> ZeitungsverlegerInnen neu einführen. Für Google kann das teuer werden.
Bild: Zahl ja auch was: analoges Google, also Zeitschriftenhandel
Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für PresseverlegerInnen
erneut einführen und damit die novellierte EU-Richtlinie zum Urheberrecht
umsetzen. Anfang Februar hat die Bundesregierung einen entsprechenden
Gesetzentwurf beschlossen. Google und andere Dienste der
Informationsgesellschaft sollen dann Lizenzgebühren an die Verleger zahlen
und so deren Einnahmen erhöhen.
PresseverlegerInnen beschweren sich schon lange, dass Google die
Onlinemedien der Verlage ausbeutet, ohne dafür zu bezahlen. So würden in
Trefferlisten wichtige Teile des Inhalts als Snippet (Schnipsel) angezeigt.
Die Verleger wollen, dass Google hierfür bezahlen muss.
Schon 2013 führte Deutschland auf Wunsch der Branche ein gesetzliches
Leistungsschutzrecht für Verleger ein, das aber völlig verpuffte. Google
weigerte sich einfach, für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten
Google daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit Google ihre
Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und damit Verkehr auf ihre Seiten
lenkt.
Das Projekt endete im völligen Fiasko, als der Europäische Gerichtshof
(EuGH) 2019 das deutsche Gesetz auch noch für nichtig erklärte, weil es bei
der EU-Kommission nicht angemeldet worden war (was für Gesetze zur
Informationsgesellschaft vorgeschrieben ist).
## Vermutlich wird Google weiter am längeren Hebel sitzen
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf die 2019 novellierte
EU-Urheberrechts-Richtlinie zurück. Auf deutsche Initiative ist dort jetzt
ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Verleger vorgesehen. Die Verleger
glauben, dass sie sich besser gegen Google durchsetzen können, wenn sie
EU-weit gemeinsam verhandeln.
Da Medien-Märkte aber national sind, wird Google vermutlich weiter am
längeren Hebel sitzen und keine Lizenzgebühren zahlen, wenn Google das
nicht will. Anders als wohl in Australien beabsichtigt, ist in der EU auch
keine Zwangsschlichtung geplant.
Allerdings sind Google und Facebook in letzter Zeit durchaus auf die
Verlage zugegangen und haben versucht, sich als innovative Medien-Partner
zu präsentieren. [1][So hat Google Ende 2020 in Deutschland Google News
Showcase eingeführt], wo Verlage selbst ausgewählte Inhalte kostenlos
präsentieren können, die sonst hinter einer Paywall stehen. Für die Nutzer
ist das kostenlos, Google zahlt dafür aber Lizenzgebühren an die Verlage.
Auf das Leistungsschutzrecht hat das zunächst jedoch keine Auswirkungen.
Früher präsentierte das Justizministerium das Leistungsschutzrecht als
Maßnahme, die vor allem auf Suchmaschinen wie Google abzielte. Inzwischen
ist vage von „Diensten der Informationsgesellschaft“ die Rede. Vermutlich
wäre damit auch Facebook erfasst. Bis zum Redaktionsschluss konnte das
Ministerium dies aber nicht bestätigen. Das Ministerium ist von der
[2][Entwicklung in Australien] offensichtlich auch überrascht.
## Was angemessen ist, lässt der Gesetzentwurf offen
Immerhin sollen JournalistInnen und FotografInnen laut Gesetzentwurf einen
„angemessenen“ Anteil der Lizenz-Einnahmen erhalten. Was angemessen ist,
lässt der Gesetzentwurf allerdings offen. Eine Mindestbeteiligung von einem
Drittel der Einnahmen wird zwar erwähnt, kann aber durch kollektive
Vereinbarungen wie Tarifverträge unter- oder überschritten werden.
Lizenzfrei nutzbar sind weiterhin „einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge
aus einer Presseveröffentlichung“. Wie viele Worte kostenfrei genutzt
werden können, lässt der Gesetzentwurf offen. Längere Zitate bleiben auch
möglich, allerdings nur nach den üblichen Regeln, das heißt: Es ist eine
inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beitrag erforderlich. Privatleute
müssen keine Lizenzgebühren für Snippets an die Verlage bezahlen.
19 Feb 2021
## LINKS
[1] /Kooperation-von-Verlagen-mit-Google/!5727287
[2] /Medienstreit-in-Australien/!5753122
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Zeitungskrise
Leistungsschutzrecht
Lizenz
Google
Presse
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Schwerpunkt Urheberrecht
Schwerpunkt Meta
Australien
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