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# taz.de -- Kommentar Helmpflicht für Radfahrer: Vernünftige Kopfentscheidung
> Das BGH-Urteil ist eine vernünftige Entscheidung. Auch wenn die Vorteile
> des Helmes überwiegen, sollte auf Einsicht statt Zwang gesetzt werden.
Bild: Wichtiger als Helme sind breite Radwege.
Fahrradhelme können die Verletzungsfolgen von Radfahrern in vielen Fällen
abmildern. Dennoch ist es eine vernünftige Entscheidung, dass der
Bundesgerichtshof auf die Einführung einer Helmpflicht durch die Hintertür
verzichtet hat. Denn nichts anderes wäre es gewesen, wenn Fahrradfahrern
ohne Helm grundsätzlich eine Mitschuld an Unfällen zugesprochen worden
wäre.
Zum einen ist die Wirkung der Helme nicht so eindeutig, wie sie scheint:
Einerseits sind die Folgen eines Unfalls mit Helm oft weniger schwer als
ohne; andererseits kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Helme
aber steigen, weil der vermeintliche Schutz zu riskanterem Verhalten führen
kann – sowohl bei Autofahrern als auch bei den Radfahrern selbst.
Noch gravierender wäre aber der Effekt, dass vermutlich viele Menschen aufs
Radfahren verzichten würden, wenn Helme – direkt oder indirekt –
vorgeschrieben wären. Das würde sich nicht nur negativ auf ihre eigene
Gesundheit auswirken, weil Radfahren vielen Krankheiten vorbeugt. Auch für
die verbleibenden Fahrradfahrer würde das Leben dadurch riskanter. Denn je
weniger Räder auf der Straße sind, desto größer ist die Gefahr, dass sie
von Autos oder Lastern übersehen werden. Die Politik hat darum aus gutem
Grund auf eine Helmpflicht verzichtet; der BGH hat nun verhindert, dass
einzelne Gerichte sie trotzdem faktisch einführen.
Auch wenn man – wie der Autor dieses Textes – überzeugt ist, dass die
Vorteile des Helms insgesamt überwiegen, sollte nicht auf Zwang gesetzt
werden, sondern auf Einsicht. Dabei würden bessere Statistiken über die
tatsächliche Wirkung von Helmen helfen. Oder auch finanzielle Anreize:
Warum werden eigentlich die Kosten eines Helms nicht als
Präventionsmaßnahme von der eigenen Krankenversicherung übernommen?
Angesichts der medizinischen Kosten einer Schädelfraktur müsste sich das
doch auch für die Kassen rechnen.
Zudem lenkt der Streit über den Helm von anderen, deutlich größeren
Gefahren für Radfahrer ab. Um das Unfallrisiko für Fahrräder zu verringern,
brauchen diese mehr Platz im Straßenraum. Ein ausreichend breiter
Radfahrstreifen, der nicht direkt neben parkenden Autos entlang führt,
hätte nämlich auch jenen Unfall verhindert, um den es im
Fahrradhelm-Prozess ursprünglich ging.
17 Jun 2014
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Fahrradfahrer
Helmpflicht
Bundesgerichtshof
Versicherung
Schadenersatz
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