# taz.de -- Radclub-Rechtsexperte über Urteil: „Helme schützen nicht immer�… | |
> Der Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs, Roland Huhn, | |
> über das Gerichtsurteil in Schleswig-Holstein, Alltagsfahrer und | |
> Kopfverletzungen. | |
Bild: Der Kopfschutz verhindere beim Radfahren nur leichte Verletzungen sicher,… | |
taz: Herr Huhn, kommt mit dem Urteil [1][des Oberlandesgerichts | |
Schleswig-Holstein] jetzt die Helmpflicht für Radler durch die Hintertür? | |
Roland Huhn: Nein. Ohne gesetzliche Helmpflicht muss zunächst niemand einen | |
Helm tragen. Das Urteil des Gerichts, dass Radfahrer ohne Helm im Fall | |
eines Unfalls eine generelle Mitschuld tragen, deckt sich nicht mit der | |
bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht nimmt an, dass der Schutz durch | |
Helme unter Radfahrern eine „allgemeine Überzeugung“ sei. Die jährliche | |
Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen ergibt aber, dass im Alltag | |
weniger als 10 Prozent der Radfahrer einen Helm tragen. Wenn mehr als 90 | |
Prozent der Menschen gegenteilig handeln, dann ist es keine allgemeine | |
Überzeugung. | |
Wie werden allgemeine Überzeugungen vor Gericht festgestellt? | |
Eine Überzeugung äußert sich darin, dass die Menschen danach handeln – und | |
nicht, dass sie die Überzeugung nur äußern. Gerichte stützten sich zur | |
Feststellung von solchen Anschauungen auf amtliche Zählungen oder | |
Statistiken. Erst wenn eine große Mehrheit der Radfahrer Helme trägt, | |
könnte man vor Gericht von einer solchen allgemeinen Überzeugung sprechen. | |
Radfahrer, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, müssten in | |
diesem Fall einen Teil der Schadenskosten übernehmen – und das nur, weil | |
sie keinen Helm tragen? | |
Wenn es bei der Mehrheit der Radfahrer Usus wäre, Helm zu tragen, wäre es | |
juristisch möglich, dass Radfahrer ohne Helm grundsätzlich als mitschuldig | |
an erlittenen Kopfverletzungen gelten. Ich bin aber sicher: So eine | |
Überzeugung gibt es nicht. Diese Radfahrerin in diesem Fall hat Revision | |
eingelegt – der ADFC unterstützt sie dabei. Jede Wette: Der | |
Bundesgerichtshof wird das Urteil aufheben. | |
Im Urteil steht, dass ein Helm unzweifelhaft vor Kopfverletzungen schützt. | |
Ist das so? | |
Die Richter hatten einen Sachverständigen beauftragt, der sagte: Die | |
Radfahrerin wäre auch mit Helm verletzt worden – nur nicht ganz so schwer. | |
Das Gericht verallgemeinert diesen Bericht und behauptet im Urteil: Helme | |
schützen unzweifelhaft. | |
Schützen Helme denn nicht? | |
Helme schützen sicher gegen leichte Verletzungen. Vor schweren | |
Kopfverletzungen schützen Helmen nur in 33 Prozent der Fälle – das geht aus | |
dem aktuellen Jahresbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen hervor. | |
Dieser stützt sich dabei auf eine Studie, in der Unfälle mit Radfahrern im | |
Zeitraum von einem Jahr analysiert wurden. Das Ergebnis: Bei 66 Prozent der | |
Fälle konnte der Helm eine schwere Kopfverletzung nicht verhindern. | |
Gab es bisher schon ähnliche Gerichtsentscheidungen? | |
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in der Vergangenheit verschiedene | |
Radfahrergruppen unterschiedlich beurteilt: Menschen, die ihr Rad im Alltag | |
nutzen, trifft demnach auch ohne Helm keine Schuld. Wenn sie ein Rennrad | |
fahren, dann unter Umständen schon. Das Gericht ging davon aus, dass unter | |
Radsportlern die allgemeine Überzeugung gilt: Beim Rennsport trägt man | |
Helm. | |
Werden Rennradfahrer, die ihr Rad im Alltag benutzen, vor Gericht anders | |
beurteilt als Stadtradfahrer? | |
Die Richter in Düsseldorf hätten zumindest ein Problem. Einerseits fährt | |
der Radler ein Rennrad, andererseits trägt er Alltagskleidung – das passt | |
nicht zu deren bisherigen Unterscheidung zwischen Rennradfahren und | |
Alltagsfahrer. | |
Wird bei der Revision ein Grundsatzurteil über Helme bei Radfahrern | |
getroffen? | |
Nein, der Bundesgerichtshof wird allein anhand des vorliegenden Falles | |
entscheiden. Mit Hinweisen, die darüber hinausgehen, sind Richter im | |
Allgemeinen sehr zurückhaltend. Das Urteil wird trotzdem eine große | |
Bedeutung haben, weil die Alltagsradfahrer die größte Gruppe der Radfahrer | |
sind. Der Richterspruch wird die Frage einer Mitschuld wegen fehlenden | |
Helmes für solche Fälle grundsätzlich klären. Zur Frage von Rennfahrern | |
oder Kindern auf dem Rad würde der BGH sich erst äußern, wenn sich eine | |
Gelegenheit dazu bietet. | |
23 Jun 2013 | |
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## AUTOREN | |
Julia Lauter | |
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