| # taz.de -- Urteil zu Fahrradfahrern: Helmlose tragen Mitschuld | |
| > Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wer oben ohne unterwegs ist und bei | |
| > einem Unfall am Kopf verletzt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz | |
| > rechnen. | |
| Bild: Ohne Helm, mit Schuld | |
| SCHLESWIG dpa | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem | |
| anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine | |
| Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen ver- oder | |
| gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner | |
| verkehrswidrig verhalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des 7. | |
| Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, die am | |
| Montag bekanntgegeben wurde. | |
| Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, | |
| aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen | |
| Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor | |
| Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. | |
| „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon | |
| ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen | |
| Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“ | |
| Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der | |
| Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin | |
| öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die | |
| Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine | |
| schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Die Geschädigte wollte, dass die | |
| Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall | |
| entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden ersetzen und Schmerzensgeld | |
| zahlen. | |
| Die Fahrzeughalterin und ihre Versicherung argumentierten, dass die | |
| Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen | |
| Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an; | |
| die Radfahrerin habe keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu | |
| ihrer eigenen Sicherheit unterlassen (sogenanntes Verschulden gegen sich | |
| selbst). Der Mitverschuldensanteil im konkreten Fall wurde mit 20 Prozent | |
| bemessen. | |
| 17 Jun 2013 | |
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