# taz.de -- Urteil zu Fahrradfahrern: Helmlose tragen Mitschuld | |
> Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wer oben ohne unterwegs ist und bei | |
> einem Unfall am Kopf verletzt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz | |
> rechnen. | |
Bild: Ohne Helm, mit Schuld | |
SCHLESWIG dpa | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem | |
anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine | |
Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen ver- oder | |
gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner | |
verkehrswidrig verhalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des 7. | |
Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, die am | |
Montag bekanntgegeben wurde. | |
Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, | |
aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen | |
Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor | |
Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. | |
„Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon | |
ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen | |
Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“ | |
Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der | |
Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin | |
öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die | |
Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine | |
schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Die Geschädigte wollte, dass die | |
Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall | |
entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden ersetzen und Schmerzensgeld | |
zahlen. | |
Die Fahrzeughalterin und ihre Versicherung argumentierten, dass die | |
Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen | |
Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an; | |
die Radfahrerin habe keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu | |
ihrer eigenen Sicherheit unterlassen (sogenanntes Verschulden gegen sich | |
selbst). Der Mitverschuldensanteil im konkreten Fall wurde mit 20 Prozent | |
bemessen. | |
17 Jun 2013 | |
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