# taz.de -- Kampffliegereinsatz in Heiligendamm: Angsteinflößend und einschü… | |
> Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Der Tiefflug eines Tornados über | |
> das G8-Protestcamp 2007 war ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit. | |
Bild: DemonstrantInnen aus dem Protestcamp Reddelich bei einer Straßenblockade… | |
BERLIN taz | Der lange Streit über die Rechtmäßigkeit eines Tornado-Flugs | |
über das Protestcamp beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 geht in die | |
nächste Runde. Auf die Klagen zweier Camp-TeilnehmerInnen hin hat das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt festgestellt, dass der Tiefflug | |
ein Eingriff in deren Versammlungsfreiheit gewesen ist. Nun muss das | |
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erneut über den Fall | |
verhandeln. | |
Gegen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der G 8 im Ostseebad | |
Heiligendamm hatten im Juni 2007 mehrere zehntausende Menschen protestiert. | |
Das in der nahe gelegenen Gemeinde Reddelich gelegene Protestcamp bot bis | |
zu 5.000 DemonstrantInnen Unterkunft. Die Bundeswehr war in Heiligendamm in | |
„Amtshilfe“ für die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen. Der | |
Kampfjet war am 5. Juni 2007 in nur 114 Meter Höhe über das Camp | |
hinweggeflogen, um Aufklärungsfotos zu machen. Offiziell sollten mögliche | |
„Bodenveränderungen“ festgestellt werden. Man habe verhindern wollen, dass | |
Erddepots mit Werkzeugen angelegt und Straßen unterhöhlt werden. | |
Im Hinblick „auf die extreme Lärmentfaltung, den | |
angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext | |
der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G8-Gipfel“ habe der | |
Tornadoeinsatz einschüchternd wirken müssen, heißt es in einer am | |
Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der | |
Überflug habe „zwar keinen zielgerichteten, aber einen faktischen | |
Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit“ | |
dargestellt. | |
Das Bundesverwaltungsgericht sah sich allerdings nicht in der Lage, | |
abschließend zu entscheiden, ob der Flug nun tatsächlich rechtswidrig war | |
oder trotzdem als Maßnahme der Gefahrenaufklärung gerechtfertigt und | |
verhältnismäßig gewesen sein könnte. Die Leipziger RichterInnen verwiesen | |
den Vorgang daher zur erneuten Prüfung zurück an das OVG | |
Mecklenburg-Vorpommern. | |
Geklagt hatten zwei seinerzeitige SprecherInnen der Grünen Jugend, darunter | |
der heutige Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht. In den Vorinstanzen | |
waren die beiden noch abgewiesen worden. „Die furchteinflößenden | |
Tornado-Flüge über das G8-Protestcamp 2007 waren ein Skandal“, sagte | |
Albrecht der taz. Denn mit solchen Manövern würden Menschen davon | |
abgeschreckt, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. | |
„Es ist ein wichtiger Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt nach | |
zehn Jahren unsere Auffassung über die erheblich einschüchternde Wirkung | |
des Einsatzes bestätigt hat“, kommentierte der Grünenpolitiker das Urteil. | |
26 Oct 2017 | |
## AUTOREN | |
Pascal Beucker | |
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