| # taz.de -- Juristischer Streit um G-20-Protestcamp: Protestieren ja, schlafen … | |
| > Das Bundesverfassungsgericht erkennt Protestcamps als Demonstration an. | |
| > Die Behörden haben aber viel Entscheidungsraum für Auflagen. | |
| Bild: Protestcampen vor der Elbphilharmonie | |
| Hamburg taz | Die Stadt Hamburg muss die G-20-Protestcamps für jeweils | |
| 10.000 GipfelgegnerInnen in der kommenden Woche dulden. Das hat das | |
| Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend entschieden. Begründung: Die | |
| Camps unterlägen den Regeln des Versammlungsgesetzes und müssten als | |
| politische Demonstrationen behandelt werden. | |
| Was aus dieser Entscheidung folgt, wird nun in der Hansestadt heiß | |
| diskutiert: Die Polizei könnte die Camps beispielsweise mit Auflagen | |
| versehen, was die Größe und den Ort angeht. | |
| Der Klägeranwalt des Camps „Alternativen zum Kapitalismus leben und | |
| sichtbar machen“ im Hamburger Stadtpark, Martin Klingner, bezeichnete den | |
| Beschluss zwar als „positiv“, bedauerte aber, dass die „Entscheidung der | |
| Versammlungsbehörde zu viel Spielraum lässt, wo und in welcher Form das | |
| Camp stattfinden kann“. | |
| Die Verfassungshüter hatten deutlich gemacht, dass sie sich mit der | |
| Entscheidung schwergetan haben. Diese Form der internationalen | |
| Protestkultur werfe „schwierige und in der verfassungsrechtlichen | |
| Rechtsprechung ungeklärte“ Fragen auf. | |
| ## Perfektes Chaos | |
| Die Polizei hatte das Camp im Stadtpark zuvor verboten, und das Hamburger | |
| Oberverwaltungsgericht hatte dies bestätigt. Nach Ansicht der | |
| Verfassungsrichter wäre damit aber „das Versammlungsrecht bei einem | |
| besonders herausragenden politischen Großereignis nachhaltig entwertet“ | |
| worden. Allein ein Hinweis auf ein Verstoß gegen die Grünanlagenverordnung | |
| reiche für ein Verbot nicht aus. | |
| Durch dieses Hin und Her ist nun das juristische Chaos perfekt. Unmittelbar | |
| vor der Verfassungsgerichtsentscheidung hatte das Verwaltungsgericht das | |
| Verbot eines weiteren Camps unter dem Namen „Langzeitprotest gegen G 20 – | |
| Dauerversammlung mit Campbegleitung“ im Hamburger Volkspark durch die | |
| Polizei bestätigt, weil es keine grundrechtlich geschützte Versammlung sei. | |
| Die Organisatoren haben dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht | |
| (OVG) eingelegt. Dieses muss nun vermutlich das Verbot des | |
| Verwaltungsgericht formaljuristisch „zeitnah“ aufheben. „Die Entscheidung | |
| des Bundesverfassungsgerichts spielt natürlich eine Rolle“, sagte | |
| OVG-Sprecherin Anne Groß der taz. | |
| ## Gesprächsverweigerung | |
| Ursprünglich sollten beide Protestcamps am kommenden Wochenende beginnen. | |
| Die Polizei verweigert sich derzeit jedoch noch Gesprächen mit den | |
| Organisatoren des Volkspark-Camps, das außerhalb der 38 Quadratkilometer | |
| großen Demoverbotszone liegt, mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren. | |
| Die Veranstalter des Stadtpark-Camps, das im sogenannten | |
| „Transfer-Korridor“ für den Transport der G-20-Regierungsdelegationen | |
| liegen würde, waren indessen für den Donnerstagnachmittag zum | |
| Kooperationsgespräch geladen worden. Dort gab die Polizei bekannt, dass sie | |
| überhaupt kein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten zulassen werde. Das sei | |
| durch die Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die | |
| Camp-Organisatoren prüfen nun, wie sie mit der Ansage politisch und | |
| juristisch umgehen. | |
| Unterdessen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen Räume | |
| des anitiimperialistischen „Roten Aufbruchs Hamburg“ sowie zweier | |
| Privatpersonen wegen Billigung einer Straftat durchsuchen lassen. Sie | |
| stehen unter Verdacht, diejenigen gewesen zu sein, die der taz im Dezember | |
| anonymisiert ein Interview zur Bewegung gegen den G-20-Gipfel gegeben | |
| hatten. Darin hatten die beiden für einen kurz zuvor in Hamburg verübten | |
| Brandanschlag auf die Tagungsstätte in den Hamburger Messehallen | |
| Verständnis gezeigt. | |
| 29 Jun 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Kai von Appen | |
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