# taz.de -- Julian Reichelt gegen den „Spiegel“: Einstweilige Verfügung er… | |
> „Bild“-Chef Julian Reichelt hat eine einstweilige Verfügung gegen den | |
> „Spiegel“ erwirkt. Der betreffende Artikel steht aber noch unverändert | |
> online. | |
Bild: Julian Reichelt hat eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“ … | |
„Verdachtsberichterstattung“ bedeutet, dass Medien über Anschuldigungen | |
gegen eine Person berichten, die noch nicht zweifelsfrei belegt sind. In | |
der Regel wird Verdachtsberichterstattung mit großem öffentlichen Interesse | |
begründet, etwa aufgrund eines wichtigen Postens oder des Promi-Status | |
einer Person. Verdachtsberichterstattung ist jedoch nur zulässig, wenn der | |
beschuldigten Person ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben wird, sich zu | |
allen gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. | |
[1][Im März hat der Spiegel] eine solche Verdachtsberichterstattung über | |
den Bild-Chef Julian Reichelt betrieben. Gegen den entsprechenden Artikel | |
hat Reichelt nun offenbar einen juristischen Teilerfolg erzielt. Laut Neue | |
Zürcher Zeitung hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung | |
gegen einzelne Behauptungen aus einer Spiegel-Recherche über Reichelt vom | |
12. März ausgestellt. Das Gericht geht offenbar davon aus, dass Reichelt | |
nicht ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, um sich zu äußern. | |
Der Spiegel bestätigt, dass eine einstweilige Verfügung eingegangen ist. | |
Das Gericht habe begründet, dass „prozessual davon auszugehen ist, dass dem | |
Antragsteller keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben | |
wurde“. Der Spiegel möchte sich aber nicht äußern, um welche Behauptungen | |
es genau geht. | |
Der Bild-Chefredakteur war im März zehn Tage [2][von seinem Posten | |
beurlaubt worden], wegen interner Vorwürfe gegen seinen Führungsstil und | |
mutmaßlicher Vermischung von beruflichen und privaten Verhältnissen. Der | |
Spiegel berichtete damals, dass „rund ein halbes Dutzend Mitarbeiterinnen“ | |
Beschwerden gegen Reichelt vorgebracht hätten, unter anderem wegen Mobbing, | |
Nötigung und Machtmissbrauch. | |
## Artikel ist noch unverändert online | |
Unter dem Titel „Vögeln, fördern, feuern“ sprach der Spiegel von einem | |
„System Reichelt“, in dem der Chefredakteur als erratischer Vorgesetzter | |
beschrieben wurde, der nach Laune und persönlichem Geschmack vor allem | |
weibliche Mitarbeiterinnen schnell fördere – oder auch schnell abserviere. | |
Die Überschrift des Artikels soll ein verlagsinternes Zitat sein, mit dem | |
jemand bei Springer dieses „System Reichelt“ beschreibe. | |
Im März sagte der Spiegel der taz, man habe für diesen Artikel den | |
Bild-Chef mehrfach „offiziell über die Pressestelle des | |
Axel-Springer-Verlages“ konfrontiert. Von der Pressestelle habe man | |
daraufhin Stellungnahmen erhalten. Reichelt gibt nun offenbar an, „von der | |
Kommunikationsabteilung des Axel-Springer-Verlages nicht über unsere Fragen | |
informiert worden zu sein“. | |
Das hat Reichelt eidesstattlich versichert, wie einem Hinweis zu entnehmen | |
ist, den der Spiegel unter den Artikel gesetzt hat. Eine Spiegel-Sprecherin | |
sagte der taz am Freitag, man gehe beim Verlag „weiter davon aus, dass es | |
ausreichend war, Stellungnahmen über die Unternehmenskommunikation | |
einzuholen“. | |
Der Text ist nach wie vor unverändert online. Außer dem genannten Hinweis | |
gab es keine Änderungen. Bisher deutet nichts darauf hin, dass bestimmte | |
Behauptungen gerichtlich verboten worden sind. Seitens des Spiegel heißt | |
es, man prüfe, ob man überhaupt Widerspruch einlegen werde, „auch vor dem | |
Hintergrund, dass die Folgen für den Artikel gering sind“. | |
21 May 2021 | |
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## AUTOREN | |
Peter Weissenburger | |
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