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# taz.de -- Gerichtsurteil zu Tagebau Jänschwalde: Kohleförderung darf weiter…
> Nach einem Gerichtsentscheid hätte der Tagebau Jänschwalde Mitte Mai
> seinen Betrieb stoppen müssen. Nun hat das OVG den Beschluss kassiert.
Bild: Abraumbagger in Jänschwalde bei Cottbus
Cottbus dpa | Der Tagebau Jänschwalde in der Lausitz darf vorerst weiter
Kohle fördern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG)
am späten Donnerstag [1][entschieden]. Es gab damit einer Beschwerde des
Energieunternehmens Leag gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe
ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus statt, wie das OVG
weiter mitteilte.
Zur Begründung hieß es unter anderem, eine Einstellung des Tagebaubetriebs
sei mit schwerwiegenden Nachteilen für öffentliche Interessen – unter
anderem die seit Beginn des [2][Krieges gegen die Ukraine] gefährdete
Energieversorgung – verbunden. Dem gegenüber seien die Folgen einer
Fortsetzung des Betriebs für die von den Entwässerungsmaßnahmen betroffenen
Gebiete vergleichsweise gering.
[3][Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus hätte die Leag im
Tagebau Jänschwalde nur noch bis zum 14. Mai Braunkohle fördern dürfen].
Dagegen hat der Tagebaubetreiber als Beigeladener beim Prozess Beschwerde
beim OVG eingelegt. Das Unternehmen hatte bei einem Stopp von gravierenden
Folgen für die Energieversorgung in der Region gesprochen. Das OVG hat nun
entschieden, dass der Tagebau vorerst weiter betrieben werden darf.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga hatten eine „drastische“
Wasserentnahme im Tagebau kritisiert und waren mit einem Eilantrag
gerichtlich gegen den Braunkohletagebau vorgegangen, um den
Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug zu setzen.
Die Umweltschützer hatten festgestellt, dass die Leag in dem Tagebau seit
Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein
Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über
sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel
Wasser gebe es nicht, so die Umweltverbände. Sie hatten angeführt, dass die
wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme
von 42 Millionen Kubikmetern gestatte. Tatsächlich habe die Leag jedoch
114,06 Millionen Kubikmeter abgepumpt – fast das Dreifache.
Die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren
lasse sich nicht verlässlich feststellen, entschied nun das
Oberverwaltungsgericht. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die
Bedeutung und den Umfang der der Leag erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis
streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse
hier zugunsten der Leag ausgehen.
## Kritik von Umweltschützern
Die Deutsche Umwelthilfe und die Grüne Liga kritisierten die Entscheidung.
Damit gebe es weiter Rechtsunklarheit. „Das Gericht lässt ausdrücklich
offen, ob der Tagebau derzeit rechtswidrig betrieben wird. Das könne erst
im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Die von der Grundwasserabsenkung
betroffene Region wird noch lange mit den Folgen des Tagebaues konfrontiert
sein, der nun vorerst weiter Tatsachen schafft“ sagte Sascha
Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer.
„Beim Tagebau Jänschwalde fehlen der Leag weiterhin mehrere Zulassungen, um
ihre Vorstellungen umzusetzen. So ist offen, ob die bisher nur bis 2022
zugelassene Wasserentnahme wie von der Leag beantragt bis 2044 verlängert
werden darf. (…) Wir werden in allen diesen Verfahren intensiv prüfen, wie
der durch den Tagebau bedingte Schaden am Wasserhaushalt wirksam minimiert
werden kann“, ergänzte René Schuster von der Grünen Liga.
Vom Gericht hieß es dazu, die Entwässerung des Tagebaus müsse auch bei
vorläufiger Einstellung des Förderbetriebs fortgesetzt werden, um die
Sicherheit weiter gewährleisten zu können.
Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das
Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch
im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde
befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das
Calpenzmoor.
6 May 2022
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilu…
[2] /Schwerpunkt-Krieg-in-der-Ukraine/!t5008150
[3] /Gericht-stoppt-Kohleabbau-in-Jaenschwalde/!5842535
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