| # taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Datenschutz: Weiter keine Vorratsdatenspei… | |
| > Das umstrittene Sammeln privater Informationen bleibt de facto | |
| > ausgesetzt. Es verstößt laut Verwaltungsgericht Köln gegen EU-Recht. | |
| Bild: Wer hat wann mit wem gesimst? | |
| Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht. Das entschied jetzt | |
| das Verwaltungsgericht (VG) Köln auf Klage der Deutschen Telekom. Die | |
| umstrittene Praxis bleibt damit de facto ausgesetzt. | |
| Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bereits | |
| im Oktober 2015 beschlossen. Aufgrund einer Übergangsfrist sollte die | |
| eigentliche Speicherpflicht aber erst am 1. Juli 2017 beginnen. Ab diesem | |
| Zeitpunkt hätten Internet-Firmen laut Gesetz zehn Wochen lang speichern | |
| müssen, wer sich wann mit welcher IP-Adresse ins Internet eingeloggt hat. | |
| Telefonfirmen hätten zehn Wochen lang festhalten müssen, wer wann mit wem | |
| telefoniert oder gesimst hat. Vier Wochen lang hätte gespeichert werden | |
| müssen, wo sich ein Mobiltelefon befindet. | |
| Doch im Juni 2017, kurz vor Ende der Frist, entschied das | |
| Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem Eilverfahren, dass der | |
| Münchener Provider SpaceNet nicht speichern muss. Die | |
| Vorratsdatenspreicherung verstoße gegen Europarecht. Wenige Tage später | |
| setzte die [1][Bundesnetzagentur] (mit Billigung der damaligen | |
| SPD-Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries) die Vorratsdatenspeicherung | |
| faktisch aus. Die Agentur werde die Speicherpflicht gegenüber den Providern | |
| nicht durchsetzen. Die Union war empört. „Geltendes Recht“ müsse angewend… | |
| und auch durchgesetzt werden, erklärte Elisabeth Winkelmeier-Becker, die | |
| rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU. | |
| Um Klarheit zu erhalten, hat im Mai 2017 auch die Deutsche Telekom geklagt. | |
| In ihrem Fall hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erstmals in der | |
| Hauptsache entschieden und kam ebenfalls zum Schluss: Die | |
| Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Maßgeblich ist ein Urteil des | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH) [2][vom Dezember 2016]. Damals waren | |
| anlasslose Vorratsdatenspeicherungen in Schweden und Großbritannien | |
| beanstandet worden. Der EuGH verlangt einen zumindest mittelbaren | |
| Zusammenhang der gespeicherten Daten mit schweren Straftaten oder ihrer | |
| Verhütung. Es sei unverhältnismäßig, vorsorglich die Kommunikationsdaten | |
| der ganzen Bevölkerung zu speichern. | |
| ## Ratlosigkeit in Berlin | |
| Die Bundesregierung ist nach wie vor ratlos, wie sie mit dem EuGH-Urteil | |
| umgehen soll. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich zur | |
| Vorratsdatenspeicherung kein Wort. Die gesetzliche Regelung wird aber auch | |
| nicht abgeschafft oder verändert. Offensichtlich will die | |
| Regierungskoalition den Fortgang des Rechtsstreits abwarten. | |
| Tatsächlich ist das Kölner Urteil noch nicht rechtskräftig. Das OVG Münster | |
| hat aber schon im Vorjahr erklärt, dass es die gleiche Position vertritt. | |
| Das VG Köln ließ deshalb gleich die Sprungrevision zum | |
| Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. | |
| Möglicherweise wird das Leipziger Gericht den Fall noch dem EuGH vorlegen, | |
| weil er sich mit der Rechtslage in Deutschland noch nicht explizit befasst | |
| hat. Auch das Bundesverfassungsgericht, bei dem mehrere Klagen gegen das | |
| deutsche Gesetz vorliegen, erwägt den EuGH einzuschalten. Das alles ändert | |
| aber nichts daran, dass bis auf weiteres in Deutschland keine | |
| Vorratsdatenspeicherung stattfindet. | |
| 20 Apr 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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