| # taz.de -- Geplante Reform des Hacker-Paragrafen: Sicherheit für gutwillige H… | |
| > Wer ohne Auftrag in fremden Computersystemen Schwächen sucht, soll nicht | |
| > mehr bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der der taz | |
| > vorliegt. | |
| Bild: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, will ethisch handelnde … | |
| Wohlmeinende Hacker sollen nicht mehr mit einem Bein im Gefängnis stehen. | |
| Wer unabgesprochen in fremde Computersysteme eindringt, um | |
| Sicherheitslücken zu finden und diese mitzuteilen, handelt künftig | |
| eindeutig legal. | |
| Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vor, | |
| der an diesem Dienstag in die Ressortabstimmung der Bundesregierung ging | |
| und der taz vorliegt. | |
| Das „Ausspähen von Daten“ ist schon seit 1986 strafbar, geregelt in | |
| Paragraf 202a des Strafgesetzbuchs. 2007 wurde die Strafbarkeit um den so | |
| genannten Hacker-Paragrafen 202c verschärft. Seitdem ist schon der Besitz | |
| von Software strafbar, deren Zweck das Ausspähen von Daten ist. Die | |
| Hackerszene ist seitdem aufgebracht und verunsichert. | |
| ## Bis heute prinzipiell strafbar | |
| Zwar stellte das Bundesverfassungsgericht 2009 fest, dass eindeutig keine | |
| Straftat vorliegt, wenn ein Hacker im Auftrag eines Unternehmens oder einer | |
| Behörde nach Sicherheitslücken sucht. Dann darf er auch die entsprechenden | |
| Hackertools besitzen. Diese Klarstellung nutzte aber nicht den so genannten | |
| Grey-Hat-Hackern, die ohne Auftrag, aber mit guter Absicht die Sicherheit | |
| von Datensystemen testen. Deren Tätigkeit ist bis heute im Prinzip | |
| strafbar. | |
| So zeigte die CDU 2021 [1][die IT-Expertin Lilith Wittmann an, nachdem sie | |
| in der CDU-Wahlkampf-App „CDUconnect“ gravierende Sicherheitslücken | |
| entdeckt hatte]. Nach öffentlichem Protest zog die CDU zwar die Anzeige | |
| zurück und entschuldigte sich, die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte | |
| aber weiter und stellte das Verfahren erst nach Monaten ein – [2][weil die | |
| Daten in der CDU-App faktisch frei abrufbar waren]. | |
| Dagegen verurteilte das Amtsgericht Jülich im Januar dieses Jahres einen | |
| Softwareentwickler, der 2021 im Auftrag eines Einzelhändlers eine | |
| Schnittstelle prüfen sollte und dabei [3][eine Schwachstelle beim | |
| IT-Dienstleister Modern Solutions entdeckt hatte]. | |
| Der Mann informierte Modern Solutions über die Sicherheitslücke, aber das | |
| Unternehmen bestritt das Problem und zeigte stattdessen den wohlmeinenden | |
| Eindringling an. Das Amtsgericht Jülich verurteilte ihn nun wegen | |
| Ausspähens von Daten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, insgesamt | |
| 3.000 Euro. | |
| ## Auch im Interesse von Unternehmen | |
| Auch wenn es nach Angaben des Justizministeriums bisher nur zu sehr wenigen | |
| Verurteilungen kam, soll mit der Verunsicherung der ethisch handelnden | |
| Hacker nun Schluss sein. Der Reformentwurf zu Paragraf 202a sieht vor, dass | |
| das Eindringen in ein fremdes Computersystem dann „nicht unbefugt“ ist, | |
| wenn es in der Absicht erfolgt, eine Schwachstelle festzustellen und diese | |
| den Verantwortlichen beim Nutzer oder beim Hersteller zu melden. | |
| Damit wären die Grey-Hat-Hacker und ihre unabgesprochene „offensive | |
| IT-Sicherheitsforschung“ künftig auf der sicheren Seite. Dies ist durchaus | |
| [4][auch im Interesse der getesteten Unternehmen], die manchmal sogar | |
| spezielle Meldekanäle zur Verfügung stellen („Hilf uns, besser zu werden“) | |
| oder Belohnungen für das Finden von Schwachstellen ausloben, [5][so | |
| genannte Bug Bounties]. | |
| ## Schwere Strafen bei Böswilligkeit | |
| Zugleich sieht Buschmanns Entwurf aber auch Strafverschärfungen vor. So | |
| soll die [6][Höchststrafe für das böswillige „Ausspähen von Daten“] in | |
| „besonders schweren Fällen“ von drei auf fünf Jahre steigen, etwa wenn | |
| kritische Infrastruktur wie die Wasserversorgung beeinträchtigt wird. | |
| Buschmann setzt mit dem Gesetzentwurf, der schon für die erste Jahreshälfte | |
| angekündigt war, einen Auftrag aus dem Ampel-Koalitionsvertrag um. | |
| 22 Oct 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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