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# taz.de -- Extrem Rechte im Bundestag: AfD kämpft um Ausschussvorsitze
> Abgeordnete demokratischer Parteien weigern sich, AfD-Politiker als
> Ausschussvorsitzende zu wählen. Jetzt verhandelt das
> Bundesverfassungsgericht.
Bild: Rechtsextremer Politiker Stephan Brandner in Karlsruhe
Freiburg taz | Derzeit stellt [1][die AfD] keinen einzigen
Ausschussvorsitzenden im Bundestag. Die Mehrheit der anderen Parteien
[2][wählt die Personalvorschläge der AfD einfach nicht.] Die AfD sieht
darin ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. An diesem Mittwoch
verhandelte das Bundesverfassungsgericht über zwei Organklagen der
AfD-Fraktion.
Eigentlich werden die Ausschussvorsitze nach der Größe der Fraktionen
verteilt, so steht es in der Geschäftsordnung des Bundestags. Die AfD hat
in dieser Wahlperiode das Vorschlagsrecht für den Ausschussvorsitz im
Innen- und im Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für
Entwicklungszusammenarbeit. Doch in den Ausschüssen wurde kein einziger
ihrer Personalvorschläge gewählt. Faktisch werden die Ausschüsse derzeit
von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, die zu anderen Fraktionen
gehören.
Bei der zweiten Klage geht es um den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, der
in der letzten Wahlperiode Vorsitzender des Rechtsausschusses war,
[3][jedoch 2019 abgewählt wurde]. Zuvor hatte er wiederholt mit
hetzerischen Aussagen provoziert. So sprach Brandner von einem „Judaslohn“,
als Udo Lindenberg das Bundesverdienstkreuz erhielt. Brandner missfiel,
dass der Musiker vorher den AfD-Politiker Björn Höcke als „echten Fascho“
bezeichnet hatte.
Die Ausschussvorsitzenden sind nicht wirklich mächtig, ihre Ämter sind eher
prestigeträchtig. Sie leiten die Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse und
repräsentieren diese bei Verbänden oder im Ausland. Dabei müssen sie
überparteilich agieren. Schwierig einzustufen sind Äußerungen wie die von
Brandner, die er nicht als Ausschussvorsitzender machte, sondern als
Parteipolitiker.
## Schlechte Chancen für die AfD
Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner sagte in Karlsruhe, dass solche
Äußerungen das Vertrauen in die überparteiliche Leitung des
Rechtsausschusses gefährdeten und dessen Ansehen beschädigten. Der
Verfassungsrichter Ulrich Maidowski schlug vor, dass ein
Ausschussvorsitzender sich mit seinen Äußerungen in einem „Korridor des
Vertretbaren“ bewegen müsse.
Immer wieder wurde von der AfD auf die FDP-Politikerin Marie-Agnes
Strack-Zimmermann verwiesen, die sich auch oft polemisch äußere – obwohl
sie Vorsitzende des Verteidigungsausschusses ist. „Sie hetzt aber nicht
gegen Minderheiten“, erwiderte SPD-Mann Fechner.
Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die AfD einen Anspruch auf
eine bestimmte Zahl von Ausschussvorsitzenden hat oder ob sie die Abwahl
und Nichtwahl ihrer Leute einfach akzeptieren muss, weil es sich um freie
Wahlen handelt. Im Fall Brandners geht es auch um die Frage, ob so eine
Abwahl überhaupt möglich ist und wenn ja, ob hierfür ein gravierender Grund
erforderlich war.
Die Chancen der AfD gelten als nicht besonders gut. In beiden Verfahren
hatte Karlsruhe 2020 und 2022 bereits Eilanträge der Partei abgelehnt. Die
Verhandlung sollte bis Mittwochabend dauern. Das Urteil wird in einigen
Monaten erwartet.
20 Mar 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
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