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# taz.de -- EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“: Aus für EU-Datenschutzabkommen
> Der europäische Gerichtshof kippt erneut einen Beschluss zum Transfer von
> Daten von EU-Bürger_innen in die USA. Das könnte weitreichende Folgen
> haben.
Bild: ... muss sich nun neuen Spielregeln beim Datenschutz beugen
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut ein
[1][EU-Datenschutzabkommen] mit den USA gekippt. Der EuGH erklärte am
Donnerstag den „Privacy Shield“-Beschluss für ungültig, der die
Privatsphäre von EU-Bürgern bei Datentransfers garantieren soll. Keine
Einwände hatte der Gerichtshof grundsätzlich gegen sogenannte
Standardvertragsklauseln für die Datenweitergabe durch Unternehmen, weil
ausreichende Schutzmechanismen bestehen würden.
Auslöser für die Entscheidung war ein Rechtsstreit zur Übermittlung von
Daten durch das Online-Netzwerk Facebook. Der österreichische
[2][Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems] wehrt sich dagegen, dass
Facebook in Europa mit Firmensitz in Irland Daten an den Mutterkonzern in
den USA weitergibt. Er forderte deshalb von dem irischen
Datenschutzbeauftragten, alle Datenübermittlungen auszusetzen. Schrems
begründet dies damit, dass das Unternehmen in den USA verpflichtet sei,
Daten nationalen Behörden wie der Bundespolizei FBI zugänglich zu machen.
Die Betroffenen könnten dagegen nicht gerichtlich vorgehen.
Der Oberste Gerichtshof Irlands legte den Fall dem EuGH vor. Der
Gerichtshof musste sich deshalb erneut mit dem Datenschutzniveau beim
Datentransfer in die USA befassen. Im Jahr 2015 kippte der Gerichtshof in
Luxemburg bereits das „[3][Safe Harbor“-Abkommen], das Vorgängerabkommen
von „Privacy Shield“. Die Abkommen sollen die Grundrechte von Bürgern und
Unternehmen schützen, deren Daten zwischen der EU und den USA ausgetauscht
werden.
Vor dem EuGH hatte nun auch der „Privacy Shield“-Beschluss keinen Bestand.
Es würden nicht die Anforderungen für einen dem Unionsrecht gleichwertigen
Datenschutz erfüllt, entschieden die Richter. Bei den sogenannten
Standardvertragsklauseln sahen sie dagegen Schutzmechanismen, die „in der
Praxis gewährleisten können, dass das vom Unionsrecht verlangte
Schutzniveau eingehalten wird“.
16 Jul 2020
## LINKS
[1] /Rechte-von-Internet-Nutzerinnen-in-der-EU/!5700920
[2] /Klage-gegen-Online-Netzwerk/!5459556
[3] /Verhandlung-zu-Safe-Harbor-Abkommen/!5272304
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