| # taz.de -- EuGH-Urteil zu Datenschutz: Gericht stärkt Verbraucher-Rechte | |
| > Verbraucherverbände dürfen bei Verstößen gegen die | |
| > Datenschutzgrundverordnung klagen, entscheidet der EuGH. Ein konkreter | |
| > Auftrag ist nicht nötig. | |
| Bild: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband | |
| Freiburg taz | Das Verbandsklagerecht gilt im Datenschutz auch dann, wenn | |
| lediglich Informationsrechte der Nutzer verletzt wurden. Das entschied | |
| jetzt der Europäische Gerichtshof in einem Fall aus Deutschland. „Das | |
| Urteil ist ein gutes Signal für Verbraucher:innen“, erklärte Ramona Popp, | |
| Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). | |
| Ursprünglich ging es einmal um einen Datenschutzverstoß von Facebook/Meta. | |
| Der vzbv hatte Facebook bereits 2012 wegen Datenschutzverstößen bei seinem | |
| App Center verklagt. Facebook hat die Verstöße zwar schon vor Jahren | |
| abgestellt. Das Verfahren wurde aber fortgeführt, um die Klagebefugnis von | |
| Verbänden in solchen Fällen zu klären. | |
| Der Bundestag hatte Ende 2015 [1][das Verbandsklagerecht für | |
| Verbraucherschutzverbände] ausdrücklich auf Datenschutzverstöße | |
| ausgeweitet. Die große Koalition sprach damals von einem „Meilenstein für | |
| den Datenschutz“. Verbände können Unternehmen also auch ohne konkreten Fall | |
| verklagen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelte, ob das neue | |
| Verbandsklagerecht gegen die 2018 in Kraft getretene | |
| [2][Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)] verstoßen könnte. | |
| ## EuGH legte verbraucherfreundlich aus | |
| Schließlich lässt die DSGVO Klagen von Verbänden nur zu, wenn diese | |
| ausdrücklich von einem Verbraucher um Hilfe gebeten werden. Ohne Auftrag | |
| können Verbände laut DSGVO nur die Aufsichtsbehörden einschalten. Der BGH | |
| wollte deshalb vom EuGH wissen, ob diese EU-Regelung abschließend ist oder | |
| ob der Bundestag mit der Einführung eines selbständigen Verbandsklagerechts | |
| darüber hinausgehen durfte. | |
| Der EuGH legte die DSGVO im April 2022 aber verbraucherfreundlich aus. | |
| Schon aus der DSGVO ergebe sich, dass Verbände auch ohne Auftrag gegen | |
| Datenschutzverstöße klagen können. Die Befugnis beschränke sich nicht auf | |
| Beschwerden bei Aufsichtsbehörden. Damit schien die Frage eigentlich | |
| geklärt. | |
| Doch nun fiel dem BGH auf, dass die Befugnisse der Verbände in der DSGVO | |
| auf Probleme bei der „Verarbeitung“ von Daten beschränkt sind. Im konkreten | |
| Facebook/Meta-Fall ging es aber auch um die Verletzung von | |
| Informationspflichten durch Facebook. Deshalb legte der BGH den Fall erneut | |
| in Luxemburg vor. | |
| Und nun, erneut, urteilte der EuGH verbraucherfreundlich. Auch wenn es um | |
| die Verletzung von Informationspflichten geht, die sich auf die | |
| Verarbeitung von Daten beziehen, können Verbraucherverbände ohne Auftrag | |
| von konkreten Kunden gegen Unternehmen klagen. (Az.: C-757/22) | |
| 11 Jul 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Neue-EU-Richtlinie/!5579542&s=verbandsklagerecht+verbraucherschutz/ | |
| [2] /Meta-AI-Assistent/!6012084 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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