# taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Wichtig für den Schutz persönlicher Daten | |
> Der BGH stärkt die Rechte von Facebook-Nutzer:innen bei Datenklau. Es ist | |
> zu hoffen, dass die Tech-Giganten Datenschutz künftig ernster nehmen. | |
Bild: Facebook muss mehr auf die Daten der Nutzer:innen aufpassen | |
„Überlegen Sie bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch | |
einen Bus rufen würden.“ Diesen Rat geben die Verbraucherzentralen | |
Menschen, die in Online-Netzwerken unterwegs sind. Übersetzt heißt das wohl | |
für die meisten: Adresse eher nicht angeben, Geburtsdatum besser auch | |
nicht, Musikgeschmack ja, und bei dem Namen haben die Nutzer:innen | |
mitunter gar keine Wahl mehr, als zumindest einen echt klingenden Vor- und | |
Nachnamen einzutragen. | |
Es ist ein guter und gleichzeitig ein trauriger Rat. Und er ist anscheinend | |
notwendig: Schließlich brechen die Online-Plattfomen [1][nicht nur immer | |
wieder geltendes Recht, um das Maximum an Profit aus den persönlichen Daten | |
herauszuholen]. Sie sind – siehe Metas Facebook – anscheinend auch nicht | |
immer willens oder in der Lage, die Daten der Nutzer:innen ausreichend | |
vor unbefugtem Abgreifen zu schützen. | |
Daher ist es gut, [2][dass der Bundesgerichtshof (BGH) anhand des | |
Facebook-Falls die Hürden gesenkt hat], nach denen von einem Datendiebstahl | |
betroffene Nutzer:innen Schadenersatz bekommen. In dem Fall hatten | |
Kriminelle illegal abgegriffene Daten von rund 533 Millionen | |
Facebook-Nutzer:innen aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. | |
Der BGH stellte nun klar: Die Betroffenen müssen keine konkrete | |
missbräuchliche Verwendung der Daten nachweisen. Die Richter:innen | |
erkannten an, dass schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über die | |
eigenen persönlichen Daten ausreicht, um einen immateriallen Schaden zu | |
begründen. Das verbessert die Position der Betroffenen von Datenlecks und | |
anderen Verletzungen des Datenschutzes. Betroffene von anderen Fällen, zum | |
Beispiel beim Streaminganbieter Deezer oder beim Fahrdienst Uber, dürfen | |
hoffen. | |
Arm werden die Online-Plattformen davon nicht – selbst wenn | |
nunhunderttausende Nutzer:innen in unterschiedlichen Fällen vor Gericht | |
gehen und erfolgreich sein würden. 100 Euro nannte das Gericht beispielhaft | |
für den aktuellen Fall. Über die konkrete Höhe wird aber noch entschieden, | |
und wenn es tatsächlich zu Missbrauch gekommen ist, wird die Summer wohl | |
höher. Im besten Fall führt das Urteil dazu, dass die Plattformen den | |
Schutz persönlicher Daten ernster nehmen – zumindest ein bisschen. | |
19 Nov 2024 | |
## LINKS | |
[1] /EuGH-Urteil-zu-Datenschutz/!6019736 | |
[2] /Schadensersatz-wegen-Facebook-Datenleck/!6047117 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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