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# taz.de -- BGH-Urteil zu Facebook: Wichtig für den Schutz persönlicher Daten
> Der BGH stärkt die Rechte von Facebook-Nutzer:innen bei Datenklau. Es ist
> zu hoffen, dass die Tech-Giganten Datenschutz künftig ernster nehmen.
Bild: Facebook muss mehr auf die Daten der Nutzer:innen aufpassen
„Überlegen Sie bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch
einen Bus rufen würden.“ Diesen Rat geben die Verbraucherzentralen
Menschen, die in Online-Netzwerken unterwegs sind. Übersetzt heißt das wohl
für die meisten: Adresse eher nicht angeben, Geburtsdatum besser auch
nicht, Musikgeschmack ja, und bei dem Namen haben die Nutzer:innen
mitunter gar keine Wahl mehr, als zumindest einen echt klingenden Vor- und
Nachnamen einzutragen.
Es ist ein guter und gleichzeitig ein trauriger Rat. Und er ist anscheinend
notwendig: Schließlich brechen die Online-Plattfomen [1][nicht nur immer
wieder geltendes Recht, um das Maximum an Profit aus den persönlichen Daten
herauszuholen]. Sie sind – siehe Metas Facebook – anscheinend auch nicht
immer willens oder in der Lage, die Daten der Nutzer:innen ausreichend
vor unbefugtem Abgreifen zu schützen.
Daher ist es gut, [2][dass der Bundesgerichtshof (BGH) anhand des
Facebook-Falls die Hürden gesenkt hat], nach denen von einem Datendiebstahl
betroffene Nutzer:innen Schadenersatz bekommen. In dem Fall hatten
Kriminelle illegal abgegriffene Daten von rund 533 Millionen
Facebook-Nutzer:innen aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht.
Der BGH stellte nun klar: Die Betroffenen müssen keine konkrete
missbräuchliche Verwendung der Daten nachweisen. Die Richter:innen
erkannten an, dass schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über die
eigenen persönlichen Daten ausreicht, um einen immateriallen Schaden zu
begründen. Das verbessert die Position der Betroffenen von Datenlecks und
anderen Verletzungen des Datenschutzes. Betroffene von anderen Fällen, zum
Beispiel beim Streaminganbieter Deezer oder beim Fahrdienst Uber, dürfen
hoffen.
Arm werden die Online-Plattformen davon nicht – selbst wenn
nunhunderttausende Nutzer:innen in unterschiedlichen Fällen vor Gericht
gehen und erfolgreich sein würden. 100 Euro nannte das Gericht beispielhaft
für den aktuellen Fall. Über die konkrete Höhe wird aber noch entschieden,
und wenn es tatsächlich zu Missbrauch gekommen ist, wird die Summer wohl
höher. Im besten Fall führt das Urteil dazu, dass die Plattformen den
Schutz persönlicher Daten ernster nehmen – zumindest ein bisschen.
19 Nov 2024
## LINKS
[1] /EuGH-Urteil-zu-Datenschutz/!6019736
[2] /Schadensersatz-wegen-Facebook-Datenleck/!6047117
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Datenschutz
Bundesgerichtshof
GNS
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