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# taz.de -- Beschwerde gegen OpenAI in der EU: Datenschützer kritisieren ChatG…
> Dass ChatGPT auch Unsinn liefert, ist bekannt. Wenn die KI-Software
> allerdings Fake News über Personen ausspuckt, könnte das gegen EU-Recht
> verstoßen.
Bild: Die Informationen zu Personen stimmen nicht immer – das könnte gegen E…
Wien dpa | Die europäische Datenschutz-Organisation [1][Noyb] hat zusammen
mit einem betroffenen europäischen Bürger eine [2][Datenschutz-Beschwerde
gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI] wegen des Verstoßes gegen die
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die von
Datenschutz-Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am
Montag unter anderem vor, im Fall einer namentlich nicht genannten „Person
des öffentlichen Lebens“ falsche Angabe zu persönlichen Daten zu machen,
ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder
Löschung einzuräumen.
Schrems hatte zuvor bereits dem Facebook-Konzern Meta in zwei [3][Klagen]
das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof
wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.
In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem
US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu
verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum
ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht
möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa
den Namen des Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran zu hindern,
alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern.
Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen
des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen
und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu
verlangen, habe es OpenAI versäumt, die verarbeiteten Daten, ihre Quellen
oder Empfänger offenzulegen.
## Maßnahmen zur Sicherstellung richtiger persönlicher Daten
Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung,
einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. „Es ist
selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu
protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen
zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder ‚Innovation‘ eine andere Gruppe von
Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen
müssen.“
Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische
Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der
Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei
dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur Sicherstellung der
Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein
Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften
sicherzustellen.
29 Apr 2024
## LINKS
[1] /Verein-sieht-Verstoss-gegen-Datenschutz/!5992742
[2] https://noyb.eu/de/chatgpt-provides-false-information-about-people-and-open…
[3] /Facebook-Urteil/!5941902
## TAGS
Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
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