| # taz.de -- Ermittlungen gegen Nordkreuz-Prepper: Was wusste der Verfassungssch… | |
| > Erst wollte der Verfassungsschutz schon früher als die anderen von der | |
| > Preppergruppe „Nordkreuz“ gewusst haben. Nun nicht mehr. | |
| Bild: Finster | |
| Berlin taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte offenbar | |
| deutlich später Kenntnis von den sogenannten Prepperchats, die unter dem | |
| Namen „Nordkreuz“ bekannt wurden, als ursprünglich behauptet. In der | |
| Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion schreibt die | |
| Bundesregierung, das Bundesamt für Verfassungsschutz „erlangte erstmalig im | |
| Juni 2017 Kenntnis von einschlägigen Chatgruppen“. | |
| In einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses hatte der | |
| Verfassungsschutz zuvor ganz anders Auskunft gegeben. Laut Protokoll vom | |
| Dezember 2018, das der taz vorliegt, hieß es damals: Bereits Ende 2016 habe | |
| das BfV bei Nordkreuz festgestellt, „dass da möglicherweise | |
| Rechtsextremisten zusammenwirken, sich vorbereiten auf einen Tag X, | |
| möglicherweise dafür auch Waffen lagern … und möglicherweise gegen | |
| unliebsame Personen etwas tun wollen.“ | |
| Ein Vertreter des BfV führte damals aus, sie hätten „erhebliche“ | |
| nachrichtendienstliche Mittel angewandt. Und die Chatgruppen dabei nicht | |
| gesehen? | |
| Interessant sind die widersprüchlichen Aussagen des Bundesamtes, weil | |
| gleich in zwei Fällen gegen Mitglieder der Prepperchats ermittelt wird: Die | |
| Bundesanwaltschaft wirft ihnen die „Vorbereitung einer schweren | |
| staatsgefährdenden Gewalttat“ vor. [1][In Norddeutschland sollen zwei | |
| Männer], ein Polizist und ein Anwalt, Feindeslisten angelegt und Tötungen | |
| geplant haben – sie waren Mitglied der Preppergruppe Nordkreuz, die nach | |
| dem Namen einer ihrer Chatgruppen bekannt wurden. | |
| In Süddeutschland ist Franco A. angeklagt, ein Bundeswehroffizier, der sich | |
| als syrischer Flüchtling registriert hatte. Auch er soll Tötungen vorgehabt | |
| haben. Er ist ebenfalls ein sogenannter Prepper und war Mitglied in der | |
| Chatgruppe Süd. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft manche der Männer | |
| heute als rechtsextrem ein. | |
| ## Keine isolierte Organisation | |
| Wenn der Verfassungsschutz schon Ende 2016 Kenntnis von der norddeutschen | |
| Gruppe gehabt haben soll, stellt sich die Frage: Wieso hat er nicht | |
| gesehen, dass es sich nicht um eine isolierte Organisation handelte, | |
| sondern um einen regionalen Ableger, den es so auch im Westen, Osten und | |
| dem Süden gegeben hat? Oder auch: Hätte der Verfassungsschutz schon früher | |
| auf Franco A. aufmerksam werden können? | |
| Martina Renner, Innenpolitikerin der Linksfraktion sagt: „Ich erwarte, dass | |
| die Widersprüche aufgeklärt werden. Es ist höchste Zeit, dass die Rolle der | |
| Geheimdienste in den Komplexen Franco A. und Nordkreuz in den Blick | |
| genommen wird.“ | |
| Lange hatte es geheißen, insbesondere der Militärische Abschirmdienst (MAD) | |
| habe versäumt, die rechtsextreme Gesinnung der Männer zu bemerken. Franco | |
| A. hatte bereits 2013 eine antisemitisch und rassistische Masterarbeit bei | |
| der Bundeswehr abgegeben. Seine Vorgesetzten meldeten ihn aber nicht beim | |
| MAD, sondern baten Franco A., eine neue Arbeit zu schreiben. | |
| Als er nach Berlin fuhr und mutmaßliche Opfer ausspähte, bekam sein | |
| Arbeitgeber davon nichts mit, auch nicht, als er sich als syrischer | |
| Geflüchteter registrierte. Am Ende war es eine Putzfrau, die die | |
| Ermittlungen zu seinen möglichen Terrorplänen auslöste: Franco A. hatte am | |
| Wiener Flughafen eine Pistole versteckt, die die Putzfrau dann zufällig | |
| fand. | |
| Das führte zu einer ersten Festnahme in Österreich und Ermittlungen. | |
| Weitere Waffen, die Franco A. besessen haben sollen, sind bis heute | |
| verschwunden. [2][Munition hatte er nachweislich bei Freunden versteckt.] | |
| Waren die Prepper gewarnt? | |
| Auch eine weitere Passage in der Antwort der Bundesregierung gibt Anlass | |
| für neue Fragen. Bislang hatte die Bundesanwaltschaft stets betont, | |
| regionale Polizeikräfte bei den Ermittlungen gegen die Nordkreuz-Gruppe | |
| herausgehalten zu haben. Sie hatten offenbar die Befürchtigung, dass die | |
| Verdächtigen gewarnt werden. | |
| Der Grund: Nicht nur ist einer der Terrorverdächtigen Kriminalpolizist in | |
| Mecklenburg, auch der Administrator der Nordkreuz-Chatgruppen war Polizist, | |
| beim SEK. [3][Er wurde inzwischen verurteilt,] weil er eine gestohlene | |
| Kriegswaffe und mehr als 55.000 Schuss Munition bei sich gehortet hatte. | |
| Einige der Patronen haben mutmaßlich weitere Polizisten entwendet. | |
| In der Antwort der Bundesregierung heißt es nun, unmittelbar nachdem die | |
| Ermittler des BKA auf die Nordkreuz-Chatgruppen stießen, im Sommer 2017, | |
| informierten sie das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern. | |
| Auf Anfrage wollte das Landeskriminalamt keine Auskunft geben, wohin die | |
| Information aus den Ermittlungen gelangt ist – ob also möglicherweise die | |
| Preppergruppe frühzeitig vorgewarnt gewesen ist, dass die Behörden sie nun | |
| im Blick haben. | |
| 1 Mar 2020 | |
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| [3] /Urteil-im-Prepper-Prozess/!5647333/ | |
| ## AUTOREN | |
| Christina Schmidt | |
| Sebastian Erb | |
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