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# taz.de -- Debatte um Mietendeckel in Berlin: Nächste Runde für Mietendeckel
> Ein weiterer Jurist hält einen Mietendeckel auf Landesebene für
> umsetzbar. Rot-Rot-Grün wartet derweil noch auf ein Gutachten
Bild: Graffito am Kottbusser Tor: Ein Mietendeckel könnte mehr bezahlbaren Woh…
Die Debatte über den Mietendeckel geht in die nächste Runde. Während die
Koalitionsparteien auf ein Gutachten der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung warten, ist am Freitag ein weiterer juristischer Aufsatz
erschienen, der den Mietendeckel auf Landesebene rechtlich für möglich
hält.
In dem Artikel „Ein Mietendeckel für Berlin. Zur Zuständigkeit der Länder
für ein Mietpreisrecht“ in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht,
argumentiert Richter Max Putzer, dass das Recht des Wohnungswesens seit
der Föderalismusreform zur Länderkompetenz gehöre und dass Länder deshalb
Mieten deckeln könnten.
Ähnliches schrieb bereits im November der Jurist Peter Weber in der
JuristenZeitung. Auf seinen Artikel reagierten im Januar
Bundestagsabgeordnete Eva Högl und weitere SPD-Politiker mit einem
Gastbeitrag im Tagesspiegel und setzten so eine Debatte in Gang.
Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) gab daraufhin die juristische
Überprüfung in Auftrag. Noch ist unklar, wann mit dem Ergebnis zu rechnen
ist.
Derweil zieht Max Putzer, Autor des aktuellen Aufsatzes, nach juristischen
und historischen Erwägungen folgendes Fazit: „Im Ergebnis steht es dem
(Berliner) Landesgesetzgeber kompetenzrechtlich frei, einen – dem
öffentlichen Recht zuzuordnenden – pauschalen Mietendeckel für Teilbereiche
oder das gesamte Stadtgebiet, gegebenenfalls gestaffelt nach Wohnraumtyp
einzuführen.“
## Soziale Gründe
Das Recht des Wohnungswesens, das die Länder zu einem Mietdendeckel
ermächtigen soll, so Putzer, „betrifft grundsätzlich sämtliche Regelungen,
die sich aus sozialen Gründen auf privaten Wohnzwecken dienende Gebäude
beziehen“. In der Nachkriegszeit habe der Bundesgesetzgeber darunter auch
Regelungen „zur Bekämpfung der Wohnungsnot“ zusammengefasst. Neben der
öffentlichen Wohnraumbewirtschaftung und dem Mieterschutz seien im Bereich
des Wohnungswesens also auch Regelungen im „öffentlichen Mietpreisrecht“
möglich. Als jüngeres Beispiel einer solchen landesrechtlichen Regelung
nennt Putzer das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot.
Der Fachbeitrag wird mit Sicherheit auch bei einem Treffen am Mittwoch
diskutiert werden, zu dem der Republikanische Anwältinnen- und
Anwälteverein einlädt. Die Teilnehmer: Juristen aus den Bereichen des
Zivil- und Verwaltungsrechts, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
ebenso die für Justiz sowie Vertreter der drei Berliner Koalitionsparteien,
des Deutschen Mieterbunds und des Berliner Mietervereins.
Katrin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion,
wird auch dort sein. Wenn sich die rechtliche Machbarkeit eines
Mietendeckels geklärt habe, müsse die „viel spannendere Frage“ beantwortet
werden, welches konkrete Konzept sich erarbeiten lasse, sagte sie der taz.
Zu diskutieren sei etwa, ob der Mietendeckel für alle Berliner
Wohnungsbestände umgesetzt werden kann oder bei welchem Preis pro
Quadratmeter er angesetzt werden soll. „Können wir mit einem Mietendeckel
ermöglichen, dass Mieter nur 30 Prozent ihres Einkommen für Mieten
entrichten müssen?“, fragte Schmidberger.
Die Grünenpolitikerin, die den Mietendeckel als „Hoffnungsschimmer für
Berlin“ bezeichnete, bestätigte auch den politischen Willen der
Koalitionspartner: „Alle drei sind entschlossen, die Idee eines
Mietendeckels umzusetzen, falls er rechtlich möglich ist.“ Zugleich warnte
sie vor zu hohen Erwartungen: Ein Mietendeckel könne sicherlich nicht von
heute auf morgen kommen.
4 Mar 2019
## AUTOREN
Volkan Ağar
## TAGS
Mietendeckel
Katrin Lompscher
Gentrifizierung
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Mietenwahnsinn
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