Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datenschützer über US-Datentransfers: „Sie können jeden nachve…
> Auch nach dem EuGH-Urteil zum Datenschutz liefern Internetkonzerne weiter
> Nutzer-Informationen in die USA. Alan Dahi hat ihnen den Kampf angesagt.
Bild: Google und Facebook können Profile über die Nutzer*innen erstellen
taz: Herr Dahi, Sie haben mit dem Datenschutzverein noyb 101 Beschwerden
gegen Unternehmen eingereicht, die auf Ihren Webseiten Dienste von Google
und Facebook einbinden. Was ist Ihr Ziel?
Alan Dahi: Wir wollen einfach nur, dass das Recht durchgesetzt wird. Vor
einem Monat hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die
allermeisten Datentransfers in die USA illegal sind. Nur: Daran hält sich
praktisch niemand.
Welche Elemente von Google und Facebook sind denn besonders weit
verbreitet?
Ganz vorne ist natürlich Google Analytics. Das ist ein Werkzeug, um zu
analysieren, welche Personen eine Webseite besuchen und wie sie sich darauf
bewegen. Bei Facebook gibt es verschiedene Tools. Den Like Button zum
Beispiel, den kennt ja mittlerweile jeder. Facebook hat auch
Tracking-Pixel, die Nutzer über verschiedene Webseiten hinweg verfolgen.
Welche Daten werden über eine Person gesammelt?
Das sind zum Beispiel die IP-Adresse, mit der ein Nutzer oder eine Nutzerin
unterwegs ist, dazu Informationen etwa über den genutzten Browser oder
andere Merkmale des Systems, das auf dem Computer oder dem Smartphone
läuft.
Das klingt jetzt nicht so, als seien das wahnsinnig persönliche Daten.
Das werden sie aber dadurch, dass diese Daten einen persönlichen
Fingerabdruck des Nutzers im Netz bilden. Die Technik dahinter heißt
tatsächlich Browser Fingerprinting, und mit diesem eigenen, eindeutigen
Fingerabdruck lässt sich fast jeder Nutzer identifizieren.
Warum ist das schlimm?
Dadurch, dass Google und Facebook auf fast allen Webseiten zu finden sind,
können sie Profile über die Nutzer erstellen. Und sie können jeden
nachverfolgen und sehen: Aha, der besucht erst diese Seite und dann diese
und dann eine dritte und kauft dort das. Und das wird sehr schnell sehr
persönlich. Wenn zum Beispiel jemand Gartenmöbel kauft oder Naturkosmetik,
Medikamente oder Kinderkleidung oder auch nur entsprechende Informationen
sucht – das verrät viel über die Person dahinter. Das funktioniert
natürlich auch mit politischen Vorlieben. Etwa bei der Trump-Wahl oder der
Brexit-Abstimmung wurden solche Profile genutzt, um Menschen politisch zu
beeinflussen.
Verstehen Sie, warum die Betreiber der Seiten die Werkzeuge von Google und
Facebook nutzen?
Vermutlich ist es einfach Bequemlichkeit. Und Google und Facebook sind die
Platzhirsche. Aber es ist wichtig zu wissen: Für alle diese Werkzeuge gibt
es Alternativen, die besser sind für die Privatsphäre der Nutzer. Statt
Google Analytics ließe sich zum Beispiel Matomo einsetzen.
Was müssen die Aufsichtsbehörden jetzt machen?
Die müssen die Datenweitergabe untersagen.
Erwarten Sie, dass das auch passieren wird? Es haben sich ja doch in der
Vergangenheit nicht alle Aufsichtsbehörden sonderlich engagiert gezeigt –
Irland als prominentestes Beispiel.
Wir sind da guter Hoffnung. Nicht zuletzt, weil wir davon ausgehen, dass
sich die Aufsichtsbehörden hier abstimmen werden – schließlich haben alle
etwas zu tun gekriegt, und es geht immer um die gleiche Frage.
Die Auswahl der Unternehmen, gegen die Sie Beschwerden eingereicht haben,
mutet einigermaßen willkürlich an – wie haben Sie ausgewählt, gegen wen Sie
vorgehen?
Uns ist wichtig, dass wir nicht gegen die Kleinen vorgehen, sondern gegen
die Großen. Denn damit lässt sich deutlich mehr bewegen. Wir haben eine
spezielle Suchmaschine verwendet, mit der man nach Bestandteilen des
Programmiercodes suchen kann. Da haben wir nach den Codeschnipseln gesucht,
die auf die Google- oder Facebook-Elemente hinweisen. Die Suchmaschine
sortiert die Ergebnisse gleich nach Beliebtheit der Seite, und da haben wir
bevorzugt die ersten Treffer genommen.
Wirtschaftsverbände klagen seit dem EuGH-Urteil über Rechtsunsicherheit und
jammern, dass es ohne Datenexporte nicht gehe. Was sagen Sie denen?
Datentransfers, die notwendig sind, sind ja weiterhin erlaubt. Wir sehen
allerdings, dass sehr viele Unternehmen einfach aus Bequemlichkeit
persönliche Daten von Nutzern in die USA übermitteln – und das, obwohl das
Datenschutzniveau in den USA inkompatibel ist mit den europäischen
Vorgaben. Und obwohl es hierzulande Alternativen gibt. Doch diese
Alternativen werden vermutlich erst dann eine Chance bekommen, wenn die
Unternehmen gezwungen werden, Google und Facebook nicht mehr zu verwenden.
2 Sep 2020
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Datenschutz
Privacy Shield
EuGH
Schwerpunkt Überwachung
EU-Politik
EuGH
Schwerpunkt Meta
Schwerpunkt Meta
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neuer Datenschutzdeal zwischen EU und USA: Verkatertes Erwachen
Erneut hat die EU ein Abkommen mit den USA über Datenschutz abgeschlossen.
Es verbessert nichts, sondern legalisiert die bestehende Überwachung.
Konzern droht mit Aus in der EU: „Facebook blufft“
Facebook droht, seine Dienste in der EU zu schließen, falls es nicht länger
Nutzer-Daten ungehindert in die USA senden kann. Doch es gäbe Alternativen.
Datenschutzbeauftagter über Abkommen: „Das Urteil ist notwendig“
Der EuGH hat das europäische Datenschutzabkommen mit den USA gekillt. Was
nun, erklärt Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg.
Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: EuGH kippt Privacy Shield
Die Datenübertragung in die USA wird für Unternehmen in Zukunft
schwieriger. Es ist ein Erfolg für den Datenschutzaktivisten Max Schrems.
EuGH-Urteil zu „Privacy Shield“: Aus für EU-Datenschutzabkommen
Der europäische Gerichtshof kippt erneut einen Beschluss zum Transfer von
Daten von EU-Bürger_innen in die USA. Das könnte weitreichende Folgen
haben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.