Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datenaffäre in Dresden: Handy-Ausspähung war illegal
> Sachsens Datenschutzbeauftragter rügt in seinem Bericht:
> Staatsanwaltschaft und Polizei sind bei der Erfassung von Telefondaten
> weit übers Ziel hinausgeschossen.
Bild: Wurden illegal belauscht: Gegendemonstranten in Dresden.
DRESDEN taz | Bei der umfangreichen Handy-Funkzellenabfrage im Zusammenhang
mit Demonstrationen in Dresden am 13. und 19. Februar ist mehrfach gegen
gesetzliche Vorgaben verstoßen worden. Zu dieser Einschätzung kommt der
sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem Prüfbericht,
den er am Freitag dem Landtag übergab.
Schurig hat deswegen das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft
förmlich beanstandet. Eine Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
sei nicht erkennbar, das Ausmaß der erhobenen Daten unangemessen, heißt es
im Bericht.
Die taz hatte im Juni aufgedeckt, dass rund eine Million Handydaten,
darunter die von Anwohnern, Journalisten und Abgeordneten, erfasst worden
waren. Die Polizei begründete dies mit gewalttätigen Ausschreitungen am 19.
Februar und Ermittlungen gegen eine angebliche kriminelle Vereinigung im
linken Milieu. Nach heftigen Debatten um die Rechtmäßigkeit dieser
Erfassung hatte der Sächsische Landtag den Datenschutzbeauftragten mit
einer Prüfung beauftragt.
## Spionieren kommt in Mode
Nach Schurigs Erkenntnissen ist eine solche Massenerhebung im Zusammenhang
mit Demonstrationen bisher einmalig in der Bundesrepublik. Allerdings komme
dieses Instrument zunehmend in Mode. Beobachter führen den Trend zum
Einsatz technischer Mittel auch auf die personelle Ausdünnung speziell der
sächsischen Polizei zurück.
Die bundesdeutsche Strafprozessordnung erlaubt die geheime
Funkzellenabfrage nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nach
Ausschöpfung aller anderen Beweiserhebungsmittel. Dem Bericht zufolge sind
Rechte unbeteiligter Anwohner und geschützter Berufsgruppen wie
Abgeordnete, Anwälte oder Journalisten und die Verpflichtung zu zeitlicher
und räumlicher Begrenzung in Dresden ungenügend beachtet worden. Einem
"Einschüchterungseffekt" müsse entgegengewirkt werden, heißt es im Bericht.
Zweifel kamen dem Datenschutzbeauftragten auch an der Unabhängigkeit des
zuständigen Richter. Im Zuge seiner Ermittlungen entdeckte Schurig, dass
der erforderliche richterliche Beschluss für die Funkzellenabfrage schon im
Wortlaut von der Staatsanwaltschaft Dresden ausgearbeitet worden war. Der
Richter unterschrieb nur noch.
Schurig forderte, die etwa 40.000 namentlich Betroffenen der
Funkzellenabfrage unverzüglich zu benachrichtigen. Der angehäufte
Datenbestand solle auf das zur Strafverfolgung notwendige Maß reduziert
werden. Dafür hat Schurig eine Richtlinie ausgearbeitet. Bis Jahresende gab
er Staatsanwaltschaft und Polizei Zeit, diese Forderungen umzusetzen.
9 Sep 2011
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Generalstaatsanwalt über Funkzellenabfrage: "Wir suchten die Nadel im Heuhaufe…
Sachsens Generalstaatsanwalt Fleischmann über Konflikte beim Dresdner
Naziaufmarsch und die Frage, ob in Sachsen Linke stärker verfolgt werden
als Rechte.
Sammelwut der Dresdner Polizei: Handynutzer werden weiter erfasst
Dresdner Ermittler nutzen immer noch Handydaten von Gegnern des
Naziaufmarsches im Februar. Der Datenschutzbeauftragte ist wütend.
Naziaufmärsche in Dresden: Verfahren gegen Blockierer ausgesetzt
Die "Strafbarkeitslücke" im Versammlungsrecht beschäftigt nun auch
Gerichte. Das Bündnis Dresden Nazifrei kündigt unterdessen erneute Proteste
gegen Nazi-Aufmärsche an.
Verbraucherverband will mehr Datenschutz: Online-Petition gegen Datendiebe
Facebook tut es, genauso wie Smartphones und Software: Sie verschicken oft
automatisch Nutzerdaten. Verbraucherschützer wollen das mit einer Petition
ändern.
Anti-Nazi-Demo in Desden: Illegale Ermittlungen in Sachsen?
Es gibt ein neues Gutachten im Dresdner Handy-Skandal. Demnach sind die
Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht nicht
rechtmäßig.
Handyaffäre geht weiter: Hörte die "Firma" in Dresden mit?
Neues in der Dresdner Handyaffäre: Es gibt Hinweise darauf, dass auch der
Verfassungsschutz an der Überwachung während der Nazi-Demonstration
beteiligt war.
Dresdener Datenskandal: Leck dringend gesucht
Sachsens Innenminister gerät wegen der Handydatenaffäre unter Druck. Die
Dresdner Staatsanwaltschaft verdächtigt einen linken Anwalt, die Presse
informiert zu haben.
Dresdner Datenskandal: "Es gibt einen Kopf der Gruppe"
Die Dresdner Staatsanwaltschaft ist in Erklärungsnot. Sie ließ Namen von
tausenden Demonstranten ermitteln. Im taz-Interview reagiert
Oberstaatsanwalt Haase auf die Kritik.
Kommentar Dredner Datenskandal: Straftat Unwissenheit
Nach dem Datenskandal wird klar: Das Rechtsstaatsverständnis von Sachsens
Regierung schläft. Und die Kontrolle der Justiz in dem Bundesland
funktioniert schlicht nicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.