| # taz.de -- Aufnahmeprogramm für Afghan*innen: Afghanischer Richter klagt in K… | |
| > Ein ehemals hoher afghanischer Richter legt Verfassungsbeschwerde ein. | |
| > Die Bundesregierung solle ihre Aufnahmezusage einhalten und Visa | |
| > ausstellen. | |
| Bild: Warten auf ein Visum: afghanische Flüchtlinge in Pakistan | |
| Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht muss den Bruch der deutschen | |
| Aufnahmezusagen für bedrohte Afghan:innen überprüfen. Ein ehemals hoher | |
| afghanischer Richter erhob nun eine Verfassungsbeschwerde und einen | |
| Eilantrag. Er wird dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) | |
| unterstützt. | |
| Der Richter erhielt im Dezember 2022 eine Aufnahmezusage der | |
| Bundesregierung. Daraufhin verließ er mit seiner Frau und vier Kindern | |
| Afghanistan, um bei der deutschen Botschaft in Pakistan ein Visum für | |
| Deutschland zu beantragen. Aus Angst vor Abschiebung nach Afghanistan | |
| verbirgt sich die Familie inzwischen in Parks und Wäldern. Bei einer | |
| Rückkehr nach Afghanistan sieht sich der Richter hochgradig gefährdet, da | |
| er auch Taliban-Mitglieder verurteilte. Aus Rache hatten die Taliban 2021 | |
| bereits seinen Vater ermordet. | |
| Nachdem die neue deutsche Bundesregierung Anfang des Jahres [1][alle | |
| Aufnahmeprogramme stoppte], um die Zusagen neu zu prüfen, klagte der | |
| Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf Erteilung von Visa und hatte | |
| zunächst Erfolg. Doch Ende August wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) | |
| Berlin-Brandenburg die [2][Eil-Klage in der nächsten Instanz ab.] Die | |
| erhaltene Aufnahmezusage sei kein Verwaltungsakt, der den Klägern Rechte | |
| gebe, die Zusage müsse daher nicht umgesetzt werden. Nur Zusagen nach dem | |
| späteren Bundesaufnahmeprogramm seien rechtlich verbindlich. | |
| Mit seiner Verfassungsbeschwerde beruft sich der Richter nun auf | |
| Vertrauensschutz. Zwar habe er grundsätzlich keinen Anspruch auf eine | |
| Aufnahmezusage. Nach Erhalt der Aufnahmezusage habe er jedoch darauf | |
| vertrauen dürfen, dass die Zusage auch eingehalten wird. Nach den konkreten | |
| Hinweisen in der deutschen Zusage vom Dezember 2022 habe er sein Haus | |
| verkauft. | |
| In der pakistanischen Hauptstadt Islamabad habe ihn die deutsche | |
| Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in einem Guesthouse | |
| untergebracht und damit das Vertrauen weiter bestärkt. Er und seine Familie | |
| hätten schon seit 2022 ihr Leben und ihre Dispositionen auf die zugesagte | |
| Aufnahme in Deutschland ausgerichtet. Neben dem Vertrauensschutz beruft | |
| sich der Afghane auch auf deutsche Schutzpflichten und eine Verletzung des | |
| Willkürverbots. | |
| Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags gehen über | |
| diesen Einzelfall hinaus. In Pakistan warten und bangen noch rund 870 | |
| Personen mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen. | |
| 30 Sep 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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