| # taz.de -- Atomausstieg nach Fukushima: Entschädigung für die Konzerne | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Eon, RWE und Vattenfall | |
| > stattgegeben. Die Bundesregierung muss sie entschädigen – in welcher | |
| > Höhe, ist noch unklar. | |
| Bild: Der Atomausstieg wird einiges kosten | |
| Karlsruhe dpa | Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten | |
| Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine „angemessene“ | |
| Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von | |
| Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge | |
| muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung | |
| schaffen. | |
| Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld | |
| zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche | |
| außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. | |
| Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan | |
| für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene | |
| Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass | |
| spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle | |
| Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte | |
| Extra-Strommengen wurden wieder kassiert. | |
| Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen | |
| Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte | |
| es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. | |
| 6 Dec 2016 | |
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