| # taz.de -- Was darf ChatGPT mit Songtexten tun?: Gema siegt vor Gericht gegen … | |
| > Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter | |
| > Lieder eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte Folgen haben. | |
| Bild: „Atemlos“ – der Text ist urheberrechtlich geschützt: Was darf Chat… | |
| dpa Das Landgericht München bremst OpenAI und seine [1][Künstliche | |
| Intelligenz] ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern | |
| verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit | |
| einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret | |
| wegen neun Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie „Atemlos“, | |
| „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey … | |
| der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht | |
| rechtskräftig. | |
| Die Texte waren [2][zum Training von ChatGPT] verwendet und auf einfache | |
| Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder | |
| ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte | |
| in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren. | |
| Es verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu | |
| speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadenersatz und dazu, | |
| Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben. | |
| ## Auswirkungen bis weit über Liedtexte hinaus möglich | |
| Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere | |
| Instanzen beschäftigen wird. Die letztendliche Entscheidung könnte | |
| Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von | |
| Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der | |
| Entscheidung erklärt hatte. Sie sieht „grundlegende Bedeutung für alle | |
| Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, | |
| Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt | |
| werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze | |
| auszulegen sind.“ | |
| Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die | |
| Machtverhältnisse zwischen [3][Kreativwirtschaft] und den | |
| Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer | |
| Rechteinhaber verschieben, zeigte sie sich überzeugt. „Bevor ein Text für | |
| Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre | |
| Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu | |
| erhalten.“ Genau dies dürfte auch Ziel der Gema mit ihrer Klage sein. | |
| ## Memorisiert oder nicht? | |
| Dass die KI mit den neun Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess | |
| (Aktenzeichen 42 O 14139/24) unstrittig. Was danach passierte, war | |
| allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert – | |
| also abgespeichert und damit vervielfältigt –, oder führte das Training mit | |
| den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie | |
| abgespeichert zu haben? | |
| Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das | |
| System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als | |
| Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige | |
| Ausgabe sei ausgeschlossen. | |
| 11 Nov 2025 | |
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