Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil zu Gema und ChatGPT: Meine Angst, meine Wut, meine Liebe –…
> Wer Songtexte nachlesen will, kann das auf Plattformen tun, die dafür
> Gebühren an die Gema gezahlt haben. Das muss auch für ChatGPT gelten.
Bild: Nein, das ist nicht Rosalía
Seine Angst ist meine Angst, seine Wut ist meine Wut, seine Liebe ist meine
Liebe“, [1][Rosalía] öffnete Anfang des Monats überraschend eine Tür zu
einem neuen musikalischen Universum. Ihr Song „Berghain“ verbindet Klassik
mit Techno, und wenn man richtig hinhört, fällt auf: Die katalanische
Popsängerin singt einfach auf Deutsch.
Um zu verstehen, wie es im Text weitergeht, muss man dann aber schon erst
einmal googlen. Dann werden einem Songtext-Websites angezeigt, etwa
Songtexte.com oder Genius. Damit diese Plattformen die ganzen Songtexte
anzeigen können, müssen sie dafür bezahlt haben, und zwar bei der
[2][Gema], der deutschen Verwertungsgesellschaft.
So weit, so üblich. Doch es gibt Akteur:innen, die sich diesen Regeln
entziehen. OpenAI etwa, das Unternehmen hinter dem KI-Chatbot ChatGPT, hat
Songtexte genutzt, um seine künstliche Intelligenz zu trainieren, ohne
dafür zu bezahlen.
Und die KI gibt die Texte auch wieder: Auf eine einfache Nachfrage konnte
ChatGPT bekannte Songs fast wortwörtlich wiedergeben. Und das ist Teil
eines ziemlich großen Problems für die Gema, aber auch für
Künstler:innen selbst. Wie schützt man geistiges Eigentum in einer Welt,
in der Algorithmen Inhalte verschlingen und reproduzieren können? Wie wehrt
sich die Kreativwirtschaft gegen die Macht von Tech-Konzernen, die Bücher,
Texte oder Musik ohne Zustimmung nutzen?
## Gegen die ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum
Die Gema ging deshalb vor einem Jahr vor Gericht und [3][gewann] am
Dienstag in München. Verhandelt wurden neun Songs, darunter Klassiker wie
„Männer“ von Herbert Grönemeyer oder „Atemlos“ von Helene Fischer. Da…
OpenAI die Songtexte tatsächlich verwendet hat, war dabei unstrittig und
auch nicht Teil des Verfahrens. Viel mehr ging es darum, ob ChatGPT die
Texte memorisiert, also gespeichert und dann wiedergegeben hat.
Das Landgericht stellte fest: Ja, ChatGPT hat all das getan. OpenAI wurde
verurteilt, die Nutzung der Texte zu unterlassen, Schadenersatz zu zahlen
und Auskunft über die erzielten Einnahmen zu geben. Noch ist das Urteil
nicht rechtskräftig, aber es markiert eine erste, klare Linie gegen eine
ungefragte Nutzung von geistigem Eigentum. Die Gema bezeichnete das
Verfahren als erstes Derartiges in Europa.
Wie geht es nun weiter? Die Gema strebt ein Lizenzmodell für KI-Anwendungen
an – ähnlich wie für Streamingplattformen oder Webseiten üblich. Bekäme d…
Gema auch in der zweiten Instanz recht, wäre das ein starkes Signal,
[4][weit über Musik hinaus:] Journalistische Texte, literarische Werke,
bildende Kunst – alles könnte unter den gleichen Schutz fallen.
Rechteinhaber:innen hätten die Möglichkeit, zuzustimmen oder eine
Vergütung zu erhalten, bevor KI-Modelle ihre Werke nutzen. Weil es eben
noch nicht so viele Verfahren in dieser Richtung gegeben hat, könnte dieses
richtungweisend sein.
Doch die Einigung ist weiterhin offen. Die Entscheidung könnte an noch
höheren Gerichten landen, es ist wahrscheinlich, dass OpenAI in Berufung
geht. Und nur dann zeigt sich, wie weitreichend der Schutz geistigen
Eigentums gegenüber KI-Technologien wirklich sein kann. Für
Künstler:innen wäre es natürlich darüber hinaus schön, wenn ein solcher
Sieg nicht nur ein Sieg der Prinzipien wäre, sondern sie auch besser an den
Einnahmen der Gema beteiligt würden, vor allem wenn ihre Werke zukünftig so
oft durch die KI vervielfältigt werden dürfen.
„Sorry, aber ich kann nicht den vollständigen Songtext von ‚Berghain‘ von
Rosalía bereitstellen, da er urheberrechtlich geschützt ist“, antwortet
ChatGPT übrigens aktuell, wenn man die entsprechende Frage stellt. Wäre ja
schön, wenn die künstliche Intelligenz das nun gelernt hat und bei
Musikvervielfältigung nicht mehr den Takt vorgibt.
11 Nov 2025
## LINKS
[1] /Neues-Album-von-Superstar-Rosalia/!6123529
[2] https://www.gema.de/de
[3] /Was-darf-ChatGPT-mit-Songtexten-tun/!6128826
[4] /Medien-diskutieren-Nutzung-von-KI/!6050382
## AUTOREN
Ann-Kathrin Leclere
## TAGS
Gema
ChatGPT
Schwerpunkt Urheberrecht
Reden wir darüber
Social-Auswahl
Schwerpunkt Urheberrecht
ChatGPT
Kolumne Böse Musik
Musik
## ARTIKEL ZUM THEMA
Entscheidung des Landgerichts München I: KI darf nicht kostenlos mit Liedtexte…
Es gilt als Piloturteil: KI-Anbieter OpenAI hat mit seinem Chatbot ChatGPT
unter anderem die Urheberrechte von Herbert Grönemeyer verletzt.
Was darf ChatGPT mit Songtexten tun?: Gema siegt vor Gericht gegen OpenAI
Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter
Lieder eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte Folgen haben.
Streit um Gema-Reform: Ob E oder U, vor allem geht’s ums Geld
Die Gema will den Unterschied zwischen E- und U-Musik abschaffen. Das
bedeutet unter anderem weniger Geld für Komponisten von E-Musik.
Seltsame Regelungen bei Copyrights: Sie essen lieber alles selbst
Die Gema verklagt ChatGPT, um Tantiemen zu kassieren. Aber warum zeigt sie
bislang kein Interesse, Produzenten ein Stück vom Kuchen abzugeben?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.