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# taz.de -- Kommission zu sexualisierter Gewalt: Katholische Kirche mauert bei …
> Die Bistümer Hildesheim, Osnabrück und Hamburg geben Daten zu sexuellen
> Übergriffen nicht heraus. Das ist das zentrale Problem für die Aufklärer.
Bild: Katholischen Bistümer wollen Akten nicht rausgeben: erschwert die Aufarb…
Wer sich die Audioaufnahmen anhört, die der [1][Betroffenenrat Nord]
exemplarisch auf seine Website stellt, braucht starke Nerven. Leidtragende
sexualisierter Gewalt, verübt in den katholischen Bistümern Hildesheim und
Osnabrück und im Erzbistum Hamburg, sprechen über die „Macht, die Täter
schützte“, von einem „Abgrund der Zerstörung, der Willkür, der Angst und
der Einsamkeit, aus der es kein Entrinnen gab“.
Mitglieder des Rats arbeiten auch in der Unabhängigen
Aufarbeitungskommission Nord (UAK Nord) mit, die seit 2022 die
sexualisierten Gewalttaten durch Kleriker und andere Bistumsangehörige
erhellen hilft. Die Kommission ist interdisziplinär besetzt mit
VertreterInnen der norddeutschen Bundesländer, der Betroffenen, der
Bistümer.
Am Montag hat die [2][UAK Nord ihren zweiten Zwischenbericht] vorgestellt.
Das Zeugnis, das sie den Bistümern ausstellt, ist hart, voll mahnender
Vorhaltungen. Kommissionsmitglied Ingo Frommeyer, Vorsitzender Richter am
Landgericht Osnabrück, sprach von „unterschiedlichen Geschwindigkeiten der
Aufarbeitungstätigkeiten“ der Bistümer, „wesentliche Akteneinsichten und
Auskünfte“ seien „verwehrt“ worden.
## Erzbistum Hamburg gibt Akten nicht raus
Besonders im Visier der Aufklärer: Das Erzbistum Hamburg, gegen das vor dem
[3][Interdiözesanen Datenschutzgericht] eine Klage der UAK läuft. Die
Kommission fordert die Herausgabe aller Daten zu sexuellen Übergriffen,
Sexualstraftaten, Beschuldigten und Verdächtigen, Betroffenen. Dem sei das
Erzbistum nicht nachgekommen, so steht es im Zwischenbericht. Das erschwere
die Aufarbeitung „erheblich“.
Das Erzbistum Hamburg beruft sich auf restriktiven Datenschutz. Diese
Auslegung schütze „nicht die Betroffenen“, so der Zwischenbericht, „sond…
trägt dazu bei, ein System fortzuschreiben, das über Jahrzehnte Täter
begünstigt und Transparenz verhindert hat“. Man habe das Gericht gebeten,
„dringend zu entscheiden“, sagt Frommeyer.
Die Bistümer Hildesheim und Osnabrück sehen keine Datenschutzprobleme. Eine
„geordnete Akteneinsicht und Auskunftserteilung“ hält die Kommission für
möglich. Aber: „Erfolgt ist diese bisher jedoch auch hier noch nicht“.
„Die Bistümer müssen ihre Hausaufgaben machen“, sagt Frommeyer. Auch
Kommissionsmitglied Nicole Sacha findet als Betroffenenvertreterin während
der Vorstellung des Zwischenberichts klare Worte: „Es geht darum, ob da die
richtigen Tiefenbohrungen geleistet worden sind. Dazu können wir nichts
sagen, wenn wir nichts wissen.“
Auch die Gedenk- und Erinnerungskultur ist ausbaufähig, so der
Zwischenbericht. In Hamburg sei sie „noch ein Desiderat“. Auch für ihre
Geschäftsstelle wünscht sich die ehrenamtlich arbeitende
Aufarbeitungskommission mehr Engagement: Sie werde „nach wie vor
unzureichend von den Bistümern unterstützt“.
## Studien legen alle drei Bistümer vor
Wissenschaftliche Studien gibt es mittlerweile in allen drei Bistümern.
Osnabrück ist [4][mit dem 2024 beendeten dreijährigen Forschungsprojekt]
„Betroffene – Beschuldigte – Kirchenleitung. Sexualisierte Gewalt an
Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch
Kleriker im Bistum Osnabrück seit 1945“ am weitesten. Hildesheim hat 2025
großangelegt begonnen, in Hamburg seien erste, partielle Ergebnisse noch
nicht in ein „umfassendes Forschungsdesign“ überführt, rügt die Kommissi…
Das dem Zwischenbericht angefügte Statement des Betroffenenrats fasst den
Istzustand griffig zusammen: „Osnabrück vorn – Hildesheim aufholend –
Hamburg nicht mehr im Rückwärtsgang, aber lahmend“.
Osnabrück sei ein „Leuchtturm“, müsse aber „aus der Studie heraus
konsequent handeln“. Hildesheim müsse seine „widersprüchlichen Signale“
beheben: Die Entscheidung der Bistumsleitung, den [5][„Täter-Bischof“
Heinrich Maria Janssen] in seiner Ehrengruft im Dom zu belassen, nicht
umzubetten, wertet der Rat als „hochgradig unsensibel“.
In Hamburg gebe es „Blockaden“, aber „erste Hoffnungsschimmer“. Die
Kontakte des Betroffenenrats mit dem Generalvikar seien „eher konfrontativ
und wenig wertschätzend“ gewesen. Es gebe bis heute weder eine Lotsen- oder
Ombudsstelle noch einen unabhängigen Schutzprozess.
15 Jahre nach Bekanntwerden der [6][sexuellen Gewalt am Berliner
Canisius-Kolleg], durch den der Missbrauchshorror bundesweit in den Fokus
trat, hat die katholische Kirche noch immer viel Lernbedarf, so das Fazit
des Zwischenberichts.
28 Oct 2025
## LINKS
[1] https://www.betroffenenrat-nord.de/das-schweigen-brechen/
[2] https://uak-nord.de/images/content/Zwischenbericht_UAK_Nord_2024-2025.pdf
[3] https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliche-gerichte-in-dat…
[4] https://www.s-gewalt.uni-osnabrueck.de/ergebnisse.html
[5] http://wp.wissenteilen-hildesheim.de/wp-content/uploads/2021/11/Hildesheim_…
[6] /Missbrauch-in-der-katholischen-Kirche/!5664785
## AUTOREN
Harff-Peter Schönherr
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sexueller Missbrauch
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