| # taz.de -- Todesschüsse auf Lorenz A. in Oldenburg: Polizei ermittelt gegen P… | |
| > Statt Erste Hilfe zu leisten, legte die Polizei dem schwerverletzten | |
| > Lorenz A. erst mal Handschellen an. Und später ermittelte sie gegen den | |
| > Toten. | |
| Bild: Proteste gegen die Vorgehensweise der Polizei: Es wurde ermittelt, aber g… | |
| Nachdem Lorenz A. [1][von den Kugeln des Polizisten getroffen] auf dem | |
| Boden der Oldenburger Innenstadt lag, legten die Beamten dem | |
| Schwerverletzten noch Handschellen an, bevor sie Erste Hilfe leisteten. | |
| Kurze Zeit später starb er im Krankenhaus. So schildert es Lea Voigt, die | |
| Anwältin von A.s Mutter. | |
| Es ist nicht die einzige Vorgehensweise der Polizei, die sie kritisiert. | |
| Denn nachdem der Polizist den 21-jährigen Schwarzen erschossen hatte, | |
| ermittelten seine Oldenburger Kollegen – gegen den getöteten [2][Lorenz A.] | |
| Dabei sind [3][Ermittlungen] gegen Tote grundsätzlich verboten. Die | |
| Staatsanwaltschaft sprach auf Anfrage der taz von einer automatisch | |
| eingeleiteten Formalie. Es ging um die den Schüssen vorangegangene | |
| Auseinandersetzung vor einer Bar, bei der A. Pfefferspray versprüht haben | |
| soll. Das Verfahren sei nach seinem Tod zügig eingestellt worden. | |
| ## Polizei ermittelt gegen den Toten | |
| Dieser Darstellung widerspricht Voigt. Mehrere Wochen habe die Polizei | |
| gegen den Toten ermittelt, sogar Zeugen befragt: „Das Signal, das damit | |
| gegenüber den Angehörigen gesendet wurde, ist nicht gerade | |
| vertrauensfördernd: Lorenz wird vom Opfer zum Beschuldigten gemacht – und | |
| zwar von der Polizei Oldenburg.“ | |
| Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Schützen haben die zuständigen Beamten | |
| der benachbarten Polizei Delmenhorst auch das Handy von A. beschlagnahmt. | |
| Sie sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nur die für den | |
| Tatzeitpunkt relevanten Daten auswerten. Dennoch habe die Polizei | |
| „sämtliche Daten grob gesichtet“, erklärt Voigt. Sie sieht darin einen | |
| „schweren Datenschutzverstoß“. Das Handy des Schützen hat die Polizei erst | |
| nach fast drei Tagen beschlagnahmt. Das seines Streifenpartners gar nicht. | |
| „Es wurden noch nicht alle Möglichkeiten, den Tatablauf zu rekonstruieren, | |
| ausgeschöpft“, bemängelt Voigt. „Insbesondere wurden bisher die | |
| Polizeibeamten und Rettungskräfte, die unmittelbar nach Abgabe der Schüsse | |
| am Tatort eintrafen, nicht vernommen.“ Nur der Streifenpartner des Schützen | |
| sei tatsächlich als Zeuge befragt worden. Einige, „jedoch bei Weitem nicht | |
| alle beteiligten Beamten“ hätten lediglich schriftliche Berichte verfasst. | |
| „Auch die in Auftrag gegebene 3D-Rekonstruktion ist in der vorliegenden | |
| Fassung unbrauchbar“, meint die Anwältin. Die Standorte des Schützen und | |
| von A. sowie deren mutmaßliche Bewegungsabläufe seien darin nicht | |
| dargestellt. „Dies ist technisch möglich und zur bestmöglichen Aufklärung | |
| des Falls auch nötig.“ | |
| Die Erstellung eines vom LKA Niedersachsen angebotenen Gutachtens zur Lage | |
| der Patronenhülsen, um die Position des Polizisten bei der Schussabgabe zu | |
| ermitteln, hat die Staatsanwaltschaft nach Darstellung von Voigt abgelehnt. | |
| Eine Rekonstruktion des Tatorts mithilfe von Zeug:innen – etwa den | |
| eintreffenden Rettungskräften – sei ebenfalls nicht erfolgt. | |
| Die Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts des Totschlags | |
| stehen kurz vor dem Abschluss, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anfang | |
| des Monats erklärte. Mit der Entscheidung über eine mögliche Anklage des | |
| Polizeibeamten sei „in den kommenden Wochen zu rechnen“. | |
| Nach der Auseinandersetzung vor der Bar war Lorenz A. geflüchtet und an | |
| einer Polizeistreife vorbeigelaufen, wobei er Pfefferspray in deren | |
| Richtung gesprüht haben soll. Daraufhin schoss der 27-jährige Polizist. | |
| Drei der fünf Kugeln trafen A. in Hinterkopf, Oberkörper und Hüfte. Ein | |
| vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. | |
| Der Polizist drohte den Einsatz der Schusswaffe nicht an und gab auch | |
| keinen Warnschuss ab. Das belegen die von den Ermittler*innen vor | |
| mehreren Wochen ausgewerteten Audio- und Videoaufnahmen der Tatnacht. | |
| ## Bodycams aller beteiligten Beamten ausgeschaltet | |
| Auf Bodycam-Aufnahmen konnten sie dabei nicht zurückgreifen. Die Kameras | |
| aller beteiligten Beamten waren ausgeschaltet. Das kritisiert die | |
| Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert die lückenlose | |
| Aufklärung des Falls und Maßnahmen gegen Rassismus in der Polizei. | |
| Besonders, dass die benachbarte Polizei Delmenhorst ermittelt, verurteilt | |
| sie. Nicht nur gehört die Dienststelle zur selben Polizeidirektion und | |
| Staatsanwaltschaft wie Oldenburg. 2021 starb hier unter bis heute | |
| unaufgeklärten Umständen Qosay K. in Polizeigewahrsam. Damals ermittelte | |
| umgekehrt Oldenburg gegen Delmenhorst. Die Initiative setzt sich für eine | |
| unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle ein. | |
| 24 Oct 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Aljoscha Hoepfner | |
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