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# taz.de -- Bürgergeld: Fast jede dritte Sanktion trifft ein Kind
> Erschreckende Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: In einem Drittel der
> sanktionierten Haushalte leben Kinder. Die Bundesregierung plant trotzdem
> weitere Verschärfungen.
Bild: Schon jetzt gibt es zuviel Kinderarmut in diesem Land
Berlin taz | In fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt lebt
mindestens ein minderjähriges Kind. Das geht aus aktuellen Zahlen der
Bundesagentur für Arbeit hervor, die die taz abgefragt hat. Im Juni 2025
gab es demnach 2.883.181 Bedarfsgemeinschaften. 35.512 Haushalte davon
wurden sanktioniert, waren also wegen Pflichtverletzungen oder
Meldeversäumnissen von einer Leistungskürzung betroffen. Das entspricht 1,2
Prozent. Es ist also nur eine kleine Minderheit, die überhaupt von
Sanktionen betroffen ist.
Erschreckend ist aber: Unter den 35.512 sanktionierten Haushalten gab es
11.115 Haushalte – das entspricht 31,3 Prozent –, in denen mindestens ein
minderjähriges Kind lebte. Die Zahl 11.115 beschreibt das Minimum an
betroffenen Kindern. Denn aus den Zahlen der Bundesagentur geht nur hervor,
ob ein Kind in der sanktionierten Bedarfsgemeinschaft lebte, nicht aber,
wie viele es tatsächlich waren.
Das ist vor dem Hintergrund der anstehenden Bürgergeldreform keine
irrelevante Zahl. Erst vergangene Woche hat Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas (SPD) regierungsintern [1][einen ersten Referentenentwurf vorgelegt],
um das Bürgergeld zu reformieren. Im Kern beinhaltet der Entwurf schnellere
und härtere Sanktionsmöglichkeiten. Vorgesehen ist, dass bei
Pflichtverletzungen die Leistungen künftig direkt um 30 Prozent für bis zu
drei Monate gemindert werden können. Wenn eine Person ein konkretes
Arbeitsangebot ablehnt, soll in Zukunft der komplette Regelsatz gestrichen
werden können.
Auch für Menschen, die wiederholt nicht zu Terminen im Jobcenter
erscheinen, sind härtere Sanktionen geplant. Ab dem zweiten Meldeversäumnis
soll die Leistung um 30 Prozent gekürzt werden. Nach drei
aufeinanderfolgenden versäumten Terminen soll der Regelbedarf vorerst nicht
mehr ausgezahlt werden, aber die Mietkosten werden weiter übernommen.
Erscheint die betroffene Person danach weiterhin nicht, entfällt der
Leistungsanspruch komplett. Sprich: Auch die Mietzahlungen werden
eingestellt. Leben jedoch weitere Personen im Haushalt, sollen die
sogenannten Kosten der Unterkunft weitergezahlt werden.
Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften warnte vor
schwerwiegenden Folgen solcher Verschärfungen. „Wohnungslosigkeit darf kein
politisches Druckmittel sein“, heißt es in einem am Dienstag
[2][veröffentlichten offenen Brief]. Die Sanktionsverschärfungen würden
nicht nur Einzelpersonen, sondern ganze Familien treffen, etwa Kinder oder
pflegebedürftige Angehörige.
23 Oct 2025
## LINKS
[1] /Reform-des-Buergergelds/!6121395
[2] https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/buergergeld-plaene-der-regi…
## AUTOREN
Jasmin Kalarickal
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