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# taz.de -- Wegen Schmierereien gegen Merz: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei …
> Ein Gericht hat nach Schmierereien gegen Merz die Wohnung einer
> SPD-Politikerin durchsuchen lassen. Die Direktorin des Gerichts ist Merz’
> Ehefrau.
Bild: Rechtswidrige Hausdurchsuchung bei einer Juso-Politikerin wegen Anti-Merz…
Düsseldorf afp/ots/taz | Bei einer SPD-Nachwuchspolitikerin aus Menden im
Sauerland hat es nach WDR-Recherchen eine rechtswidrige Hausdurchsuchung
gegeben. Ermittelt wurde wegen Farbschmierereien, mit denen [1][CDU-Chef
Merz] im Januar im Wahlkampf beleidigt worden war. Pikant: Erlaubt hatte
die Hausdurchsuchung das Gericht, dessen Direktorin Charlotte Merz, die
Ehefrau des heutigen Bundeskanzlers, ist.
Wie das WDR-Magazin Westpol am Sonntag berichtete, beschlagnahmten Beamte
Anfang April in Menden bei der damals 17-jährigen Juso-Ortsvorsitzenden
Nela Kruschinski ihren Laptop, ihr Handy sowie mehrere Notizbücher.
Kruschinski habe damals kurz vor ihrem Abitur gestanden.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte wegen des Verdachts ermittelt, sie
könne für mehrere Graffiti im Ort verantwortlich sein: Farbschmierereien,
mit denen ein paar Wochen vorher im Bundestagswahlkampf der damalige
[2][Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU] attackiert worden waren.
„Merz aufs Maul“ und „Antifa in die Offensive“ stand etwa an der
Schützenhalle in Menden-Huingsen, als am 26. Januar 2025 Merz dort in
Begleitung seiner Ehefrau Charlotte auftrat. In der Nacht davor waren die
Parolen an die Wand gesprüht worden. Nela Kruschinski bestreitet die Tat.
## Durchsuchung ohne stichhaltigen Verdacht
Tatsächlich ist der Durchsuchungsbeschluss gegen sie inzwischen [3][vom
Landgericht Arnsberg], der nächsthöheren Instanz, als rechtswidrig bewertet
worden. Die Entscheidung liegt dem WDR-Magazin Westpol vor. Die Recherchen
zeigen: Es hat gegen Nela Kruschinski keinen einzigen stichhaltigen
Verdacht gegeben.
[4][Der Durchsuchungsbeschluss stützte sich demnach] auf zwei Hinweise: die
vage Aussage einer Zeugin, sie hatte zwei jüngere Personen nachts in der
Nähe der Schützenhalle gesehen, eine Frau und einen Mann. Erkannt hatte sie
beide nicht. Eine Aussage, die das Landgericht Arnsberg als „ersichtlich
nicht geeignet“ bewertet hat.
Der zweite Hinweis ging anonym bei der Polizei in Hagen ein: Ein Zettel,
auf dem dazu aufgefordert wird, zwei Personen „ins Visier“ zu nehmen,
nämlich Nela Kruschinksi und ihren Bekannten. Weitere Informationen
lieferte der Zettel nicht. Von wem er kam, ist bis heute nicht bekannt.
Auch der Strafrechtsprofessor Till Zimmermann von der Universität
Düsseldorf beurteilt diese Hinweise als substanzlos: „Wenn ich das sehe als
ein Richter, muss ich zu dem Schluss kommen, wir haben es hier gar nicht
mit einer Verdächtigen zu tun.“ Ein anonymer Hinweis in solcher Form könne
[5][eine „reine Denunziation“ gewesen sein]. Das müssten Polizei und
Staatsanwaltschaft berücksichtigen.
Warum der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Arnsberg den
Durchsuchungsbeschluss trotzdem unterschrieb, bleibt offen. Es handelt sich
nach Westpol-Informationen um einen Richter auf Probe, der noch nicht fest
einem Gericht zugeordnet ist.
## „Totalversagen der Staatsanwaltschaft“
Pikant: Die Direktorin des Amtsgerichts ist die [6][Ehefrau des
Bundeskanzlers und CDU-Chefs, Charlotte Merz]. Sie bestreitet auf
Westpol-Anfrage, in dem Fall Einfluss genommen oder etwas von dem
Durchsuchungsbeschluss gewusst zu haben. Bewerten dürfe sie den
rechtswidrigen Beschluss auch nicht: „Die Verfahrensführung und die
Entscheidungsfindung sind vom Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit
umfasst.“ Inhaltlich überprüfen müsse das das nächsthöhere Gericht.
„Ich bin jetzt seit fast 30 Jahren anwaltlich tätig. So etwas habe ich noch
nicht erlebt“, sagt [7][Thomas Kutschaty dem WDR. Der
SPD-Landtagsabgeordnete] und frühere NRW-Justizminister vertritt Nela
Kruschinski als Verteidiger. Kutschaty hatte Beschwerde gegen den
Durchsuchungsbeschluss eingelegt, erst am Amtsgericht Arnsberg, das die
Durchsuchung genehmigt hatte. Danach mit Erfolg eine Instanz höher beim
Landgericht.
[8][Was Kutschaty auch empört], ist die Art, wie der Beschluss zustande
gekommen ist. Laut Gesetz muss die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf
Hausdurchsuchung stellen. Doch laut WDR-Informationen fehlt ein solcher
Antrag in den Akten. Die Polizei Hagen hatte die Durchsuchung bei Gericht
lediglich „angeregt“ und dazugeschrieben, die Staatsanwaltschaft schließe
sich dem an.
Der Ermittlungsrichter soll gegenüber dem höheren Gericht später eingeräumt
haben, dass er gar keinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft hatte. Das alles
bewertet das Landgericht als „rechtsstaatlich bedenklich“.
Auf WDR-Anfrage [9][rechtfertigt die Staatsanwaltschaft das Vorgehen]. Dass
der Antrag durch die Polizei übermittelt wird, sei zulässig, etwa wenn es
eilig sei. So könne „ein möglicherweise zeitraubender Aktentransport
vermieden“ werden. Eile ist in diesem Fall allerdings offensichtlich nicht
geboten gewesen: Zwischen der Unterzeichnung des Durchsuchungsbeschlusses
und der Vollstreckung lag ein ganzer Monat.
Nela Kruschinskis Anwalt Kutschaty spricht von einem „Totalversagen der
Staatsanwaltschaft“. Hätte sie die Hinweise sorgfältig geprüft, hätte ein
rechtswidriger Eingriff verhindert werden können.
8 Sep 2025
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