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# taz.de -- Untersuchung des Gaza-Kriegs: Spanien stellt die Genozid-Frage
> Madrid ordnet eine Untersuchung von Israels Vorgehen im Gazastreifen an.
> Das funktioniert, weil unter den Opfern auch spanische Staatsbürger sind.
Bild: Protest vor der israelischen Botschaft in Madrid
Madrid taz | Der spanische Generalstaatsanwalt, Álvaro García Ortiz, ordnet
die Untersuchung des Vorgehens Israels im Gazastreifen an. Er will
ermitteln lassen, in wie weit die israelische Armee schwerer
Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Völkermord schuldig sei. García
Ortiz ordnete zu diesem Zweck die Gründung einer hochrangigen Arbeitsgruppe
an, um Verstöße „gegen internationale Menschenrechtsgesetze“ im
Gazastreifen zu untersuchen.
An diesem Ermittlerteam wird neben der Staatsanwältin für Menschenrechte
und demokratisches Gedächtnis, Dolores Delgado, auch der Leiter der
Staatsanwaltschaft an der Audiencia Nacional, das unter anderem für
Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig ist, teilnehmen. Die Gruppe
soll „Beweise sammeln und diese den zuständigen Stellen zugänglich zu
machen“.
Spanien – das seit einer Strafrechtsreform in den 1990er Jahren
Untersuchungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zulässt, auch wenn
sie außerhalb Spaniens geschehen – werde damit „den Verpflichtungen im
Bereich der internationalen Zusammenarbeit und der Menschenrechte“
nachkommen, so García Ortiz. Spaniens Justiz darf laut Strafgesetzbuch
immer dann gegen Verantwortliche von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
ermitteln, wenn sich unter den Opfern spanische Staatsangehörige befinden.
Laut Menschenrechtsstaatsanwältin Delgado sei dies im Gazastreifen der
Fall.
## 65.000 Tote im Gazastreifen
Die spanische Staatsanwaltschaft werde sich mit dem Internationalen
Strafgerichtshof (IStGH) koordinieren und Ergebnisse der Ermittlungen
weiterleiten, erklärt García Ortiz. Der IStGH hatte vergangenen November
einen Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu, sowie den
damaligen israelischen Verteidigungsminister und mehrere Führer der
palästinensisch Miliz-cum-Partei Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen
die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen.
Die Hamas überfiel mit anderen Radikalen am 7. Oktober 2023 Gemeinden in
Südisrael, tötete dabei über 1.200 Menschen und verschleppte 251 Menschen
als Geiseln nach Gaza. Knapp zwei Jahre nach dem Überfall befinden sich
noch immer fast 50 Personen in der Gewalt der Hamas. Laut israelischer
Angaben dürfte noch etwa die Hälfte von ihnen am Leben sein.
Israel begann nach dem Angriff einen Krieg im Gazastreifen, bei dem
mittlerweile über 65.000 Menschen – darunter mindestens 18.000 Kinder – ihr
Leben verloren. Große Teile der Dörfer und Städte wurden zerstört. Jüngst
begann die Armee mit ihrer Offensive in der Metropole Gaza-Stadt – mit dem
erklärten Ziel, diese völlig zu zerstören. Die Bevölkerung im Gazastreifen
wurde im Lauf des Krieges immer wieder vertrieben. Zwischen März und Mai
blockierte Israel Hilfslieferungen völlig, die Vereinten Nationen riefen
eine Hungersnot aus. Noch immer ist die humanitäre Lage katastrophal.
García Ortiz sagt: Diese „Ereignisse gelten als schwere Verstöße gegen die
internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht und
Verbrechen gemäß den Artikeln 607 des Strafgesetzbuches“. Dieser definiert
Völkermord.
18 Sep 2025
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Genozid
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Rüstungsexporte
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