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# taz.de -- Bundesaufnahmeprogramm: Zehn afghanische Familien in Deutschland ge…
> Insgesamt weitere 47 Personen konnten am Montag nach Deutschland
> einreisen. Dies war nur möglich, weil sie vorher klagten.
Bild: Nach monatelanger Wartezeit sind mehrere Familien aus Afghanistan mit Auf…
Berlin taz | Am Montagnachmittag sind 10 afghanische Familien aus Pakistan
in Hannover gelandet. Der Linienflug von Turkish Airlines startete am
Morgen in Islamabad und führte über die Türkei nach Deutschland. Insgesamt
waren 47 Geflüchtete an Bord, darunter 19 Frauen und 20 Kinder. Die
Familien kommen ins Aufnahmelager im niedersächsischen Friedland.
Die Geflüchteten gehören zu den 2.300 Afghan:innen, die eine
[1][Aufnahmezusage der Bundesregierung] haben, jedoch teils seit Jahren in
Islamabad auf ihre Ausreise warten. Erst durch Klagen konnten die Familien
ihre Einreise durchsetzen und erhielten schließlich ihre Visa. Noch immer
laufen mehr als 80 ähnliche Verfahren. Das Berliner Verwaltungsgericht
hatte dem Auswärtigen Amt Zwangsgelder von bis zu 10.000 Euro angedroht,
wenn weiterhin keine Visa ausgestellt würden.
Seit der Machtübernahme der Taliban gelten insbesondere
Menschenrechtsaktivist:innen, Anwält:innen und Journalist:innen als
besonders gefährdet. Um ihnen Schutz zu bieten, hatte die Bundesregierung
vier Aufnahmeprogramme aufgelegt. Die schwarz-rote Koalition stoppte das
Bundesaufnahmeprogramm (BAP) im Mai jedoch. Auch die Prüfverfahren für die
Afghan:innen mit Aufnahmezusage, wurden nicht fortgesetzt.
[2][Außenminister Johann Wadephul (CDU)] teilte mit, die Frist für die
Überprüfungsmaßnahmen sei bis Jahresende verlängert worden. Nun erwarte er,
dass die deutschen Sicherheitsbehörden die Zeit effektiv nutzen. Laut
Innenministerium haben über 90 Prozent das Verfahren noch nicht vollständig
durchlaufen.
[3][Der Druck in Pakistan wächst jedoch weiter.] Nachdem Berlin mehrfach
Fristen zur Aufnahme ungenutzt verstreichen ließ, kam es im August zu
Razzien, bei denen Behörden Hunderte Afghan:innen festgenommen und 210
von ihnen zurück nach Afghanistan abgeschoben haben.
Derweil entschied am Montagnachmittag das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg, dass die Aussetzung bestimmter Aufnahmeverfahren, die
nicht Teil des BAPs sind, rechtmäßig war. Eine bloße Aufnahmebereitschaft
begründe keinen rechtlichen Anspruch auf ein Visum.
1 Sep 2025
## LINKS
[1] /Afghaninnen-mit-Aufnahmezusage/!6105057
[2] /Johann-Wadephul/!t6087507
[3] /Massenabschiebungen-in-Pakistan/!6104596
## AUTOREN
Laura Verseck
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