# taz.de -- Gewalt gegen Frauen: Gesetzentwurf für spanisches Modell | |
> Prügelnde Männer sollen künftig elektronische Fußfesseln tragen. Damit | |
> ist sichergestellt, dass sie sich an das Annäherungsverbot halten. | |
Bild: Vorbild Spanien: Um Frauen besser zu schützen, sollen gefährliche und g… | |
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat an diesem Montag einen | |
Gesetzentwurf veröffentlicht, der den bundesweiten Einsatz von | |
elektronischen Fußfesseln für prügelnde Männer ermöglicht. Mit einer | |
Mehrheit im Kabinett und im Bundestag ist zu rechnen, denn Hubig setzt | |
damit ein Projekt aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um. „Unser Staat | |
muss mehr tun gegen häusliche Gewalt, wir müssen insbesondere Frauen besser | |
schützen“, erklärte sie. | |
Schon bisher können Familiengerichte auf der Grundlage des | |
Gewaltschutzgesetzes Annäherungsverbote verhängen. Bei einem Verstoß drohen | |
zwar strafrechtliche Sanktionen. Künftig soll das Annäherungsverbot aber in | |
Hochrisikofällen auch elektronisch kontrolliert werden können. [1][Nach dem | |
spanischen Modell soll nicht nur der aggressive Mann einen GPS-Sender | |
tragen, sondern auch die Frau.] Damit ist sie auch außerhalb ihrer Wohnung | |
durch eine Schutzzone geschützt. | |
## Modell in Spanien scheinbar wirksam | |
Wenn der Mann in die Nähe der Schutzzone kommt, wird er darauf aufmerksam | |
gemacht. Wenn er die Schutzzone betritt, wird er von der GÜL, der | |
gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, angerufen. | |
Notfalls muss die Polizei vor Ort einschreiten. Nach Angaben des spanischen | |
Ministeriums für Gleichstellung wurde seit 2009 keine Frau mehr getötet, | |
die durch eine elektronische Fußfessel geschützt war. | |
In Deutschland wurde schon seit einigen Jahren über den Einsatz der | |
Fußfessel zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt diskutiert. Umstritten war | |
vor allem, ob Bund oder Länder dies regeln sollen. Inzwischen haben bereits | |
acht Bundesländer von Bayern bis Schleswig-Holstein entsprechende | |
Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Bald kann die elektronische | |
Aufenthaltsüberwachung aber auch in den übrigen Bundesländern zum Schutz | |
von Frauen eingesetzt werden. | |
Im Dezember 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Volker Wissing | |
bereits [2][einen ähnlichen Gesetzentwurf] zur Änderung des | |
Gewaltschutzgesetzes vorgestellt, der aber nicht mehr Gesetz wurde. | |
Gegenüber Wissings Gesetzentwurf hat Ministerin Hubig noch einige | |
Verschärfungen eingebaut. [3][So soll die elektronische Fußfessel nicht nur | |
bei drohender Partnerschaftsgewalt eingesetzt werden können, sondern auch | |
bei drohender Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern.] Bei Verstößen | |
gegen gerichtliche Gewaltschutz-Anordnungen soll die Höchststrafe von zwei | |
auf drei Jahre Gefängnis steigen. | |
25 Aug 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Fussfessel-gegen-haeusliche-Gewalt/!6103908 | |
[2] /Gesetzentwurf-aus-dem-Justizministerium/!6050042 | |
[3] /Haeusliche-Gewalt-in-Schleswig-Holstein/!6098198 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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