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# taz.de -- Gewalt gegen Frauen: Gesetzentwurf für spanisches Modell
> Prügelnde Männer sollen künftig elektronische Fußfesseln tragen. Damit
> ist sichergestellt, dass sie sich an das Annäherungsverbot halten.
Bild: Vorbild Spanien: Um Frauen besser zu schützen, sollen gefährliche und g…
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat an diesem Montag einen
Gesetzentwurf veröffentlicht, der den bundesweiten Einsatz von
elektronischen Fußfesseln für prügelnde Männer ermöglicht. Mit einer
Mehrheit im Kabinett und im Bundestag ist zu rechnen, denn Hubig setzt
damit ein Projekt aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag um. „Unser Staat
muss mehr tun gegen häusliche Gewalt, wir müssen insbesondere Frauen besser
schützen“, erklärte sie.
Schon bisher können Familiengerichte auf der Grundlage des
Gewaltschutzgesetzes Annäherungsverbote verhängen. Bei einem Verstoß drohen
zwar strafrechtliche Sanktionen. Künftig soll das Annäherungsverbot aber in
Hochrisikofällen auch elektronisch kontrolliert werden können. [1][Nach dem
spanischen Modell soll nicht nur der aggressive Mann einen GPS-Sender
tragen, sondern auch die Frau.] Damit ist sie auch außerhalb ihrer Wohnung
durch eine Schutzzone geschützt.
## Modell in Spanien scheinbar wirksam
Wenn der Mann in die Nähe der Schutzzone kommt, wird er darauf aufmerksam
gemacht. Wenn er die Schutzzone betritt, wird er von der GÜL, der
gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, angerufen.
Notfalls muss die Polizei vor Ort einschreiten. Nach Angaben des spanischen
Ministeriums für Gleichstellung wurde seit 2009 keine Frau mehr getötet,
die durch eine elektronische Fußfessel geschützt war.
In Deutschland wurde schon seit einigen Jahren über den Einsatz der
Fußfessel zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt diskutiert. Umstritten war
vor allem, ob Bund oder Länder dies regeln sollen. Inzwischen haben bereits
acht Bundesländer von Bayern bis Schleswig-Holstein entsprechende
Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Bald kann die elektronische
Aufenthaltsüberwachung aber auch in den übrigen Bundesländern zum Schutz
von Frauen eingesetzt werden.
Im Dezember 2024 hatte der damalige Bundesjustizminister Volker Wissing
bereits [2][einen ähnlichen Gesetzentwurf] zur Änderung des
Gewaltschutzgesetzes vorgestellt, der aber nicht mehr Gesetz wurde.
Gegenüber Wissings Gesetzentwurf hat Ministerin Hubig noch einige
Verschärfungen eingebaut. [3][So soll die elektronische Fußfessel nicht nur
bei drohender Partnerschaftsgewalt eingesetzt werden können, sondern auch
bei drohender Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern.] Bei Verstößen
gegen gerichtliche Gewaltschutz-Anordnungen soll die Höchststrafe von zwei
auf drei Jahre Gefängnis steigen.
25 Aug 2025
## LINKS
[1] /Fussfessel-gegen-haeusliche-Gewalt/!6103908
[2] /Gesetzentwurf-aus-dem-Justizministerium/!6050042
[3] /Haeusliche-Gewalt-in-Schleswig-Holstein/!6098198
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gewalt gegen Frauen
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