| # taz.de -- Springer-Klage gegen Adblock-Entwickler: Neue Runde im Werbeblocker… | |
| > Der BGH will genau wissen, was in einem Browser eigentlich passiert. Nur | |
| > dann kann er urteilen, ob Werbeblocker das Urheberrecht verletzen. | |
| Bild: Verletzt ein Werbeblocker das Urheberrecht, das muss vor dem BGH jetzt ge… | |
| Freiburg taz | Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von | |
| Werbeblockern geht in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah sich | |
| noch nicht in der Lage, zu entscheiden. Er forderte das Oberlandesgericht | |
| (OLG) Hamburg zur weiteren Aufklärung über die technischen Vorgänge auf. | |
| Werbeblocker verhindern, dass auf Computern (jegliche oder nur besonders | |
| aufdringliche) Online-Werbung angezeigt wird. In Deutschland sind auf rund | |
| 30 bis 40 Prozent der Computer und Smartphones Werbeblocker installiert. | |
| Die meisten User:innen sind einfach werbemüde und wollen nicht durch | |
| Werbung behelligt werden, manche wollen so aber auch die Schnelligkeit des | |
| Geräts erhöhen. | |
| Der Axel Springer Verlag, der unter anderem die Webseite bild.de betreibt, | |
| geht schon seit Jahren gegen Werbeblocker vor. Damit will Springer nicht | |
| nur die eigenen Werbeeinnahmen verteidigen. Nach eigener Darstellung | |
| bedrohen Werbeblocker auch den kostenlosen Zugang zu Journalismus und | |
| anderen Inhalten im Netz. | |
| In einem ersten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof jedoch 2018 | |
| entschieden, dass der Vertrieb von Werbeblockern kein unlauterer Wettbewerb | |
| ist. Eine Klage von Springer gegen Eyeo, das Kölner Unternehmen, das den | |
| [1][Werbeblocker Adblock plus entwickelt hat, scheiterte.] | |
| ## Springer klagt erneut | |
| Doch Springer gab nicht auf und startete einen neuen Anlauf, Werbeblocker | |
| zu stoppen. Diesmal berief sich Springer auf das Urheberrecht an den online | |
| dargestellten Webseiten, in das Adblock plus unzulässig eingreife, weil es | |
| die Darstellung verändere. | |
| Zunächst hatte Springer damit keinen Erfolg. Das Landgericht Hamburg lehnte | |
| die Klage 2022 ebenso ab wie ein Jahr später das OLG Hamburg. Dann lag die | |
| Sache lange beim BGH, der die Sache zwar nicht dem EuGH vorlegte, aber auf | |
| eine EuGH-Entscheidung zu sogenannter Cheat-Software wartete, die dann aber | |
| für das Werbeblocker-Problem keine Klärung erbrachte. | |
| Nun stellte der BGH fest, dass er eigentlich noch gar nicht genug über die | |
| technischen Abläufe weiß, um zu entscheiden, ob Werbeblocker das | |
| Urheberrecht von Springer verletzen. Das OLG Hamburg habe sich zu wenig mit | |
| der Springer-Argumentation auseinandergesetzt. Danach funktioniere der | |
| Browser des Computers wie eine virtuelle Maschine, die den von Springer | |
| programmierten Quellcode letztlich in maschinenlesbaren Code übersetzt. | |
| Das OLG muss nun klären, ob der Bytecode, mit dem der Browser arbeitet, | |
| noch nahe genug am Quellcode ist, um von dessen Urheberrechtsschutz zu | |
| profitieren. Oder ob der Browser als virtuelle Maschine eher einer | |
| Hardwaremaschine wie einer Spielekonsole nahesteht, deren interne Abläufe | |
| auch nicht von Springers Urheberrecht geschützt sind. | |
| ## Werbeblocker bisher legal nutzbar | |
| Es ist gut möglich, dass das OLG oder später der BGH die Bytecode-Frage | |
| auch noch dem EuGH vorlegt. Denn das Urheberrecht ist EU-einheitlich | |
| geregelt und muss deshalb auch EU-einheitlich ausgelegt werden. Der | |
| Rechtsstreit wird wohl noch einige Jahre dauern. Derzeit sind Werbeblocker | |
| weiter legal nutzbar. | |
| 31 Jul 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5499935 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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