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# taz.de -- Kommentar Urteil zu Werbeblockern: Er oder ich
> Ein Grundsatzurteil sagt: Medienhäuser müssen sich mit Werbeblockern im
> Internet abfinden. Die Pressefreiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr.
Bild: Gefahr für die Pressefreiheit? Vom AdBlock-Plus fühlte der Springer-Ver…
Die deutschen Medienhäuser haben eine wichtige juristische Schlacht
verloren. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Anbieten von
Werbeblockern für Internet-Inhalte [1][für zulässig erklärt]. Damit ist der
Springer-Verlag mit seiner Klage gegen das Kölner Produkt „AdBlock-Plus“
gescheitert.
Die Verleger sehen jetzt die Pressefreiheit in Gefahr. Denn aufwendige
journalistische Webangebote wie bild.de oder spiegel.de ließen sich nicht
mehr refinanzieren, wenn die dortige Online-Werbung blockiert werden darf.
Doch die Kritik der Verleger ist polemisch. Ein Ad-Blocker ist kein
destruktiver Wegelager, der dafür Geld verlangt, dass er den Weg freigibt.
Es gibt vielmehr ein Bedürfnis nach Werbeblockern: Die Leute installieren
sie freiwillig, weil sie aggressive Werbung vermeiden wollen – Werbung, die
beim Lesen stört oder ungefragt losplärrt, während man gerade in der
Bibliothek sitzt.
Deshalb hat auch ein Werbeblocker wie AdBlock-Plus, der mit einer Whitelist
„akzeptabler“ Werbung arbeitet, seine Berechtigung. Seine Leistung besteht
in der Prüfung und Aussonderung besonders störender Werbung. Gerade die
Medienhäuser sollten sich über Modelle freuen, die nicht jede Werbung
blocken. Und die Kunden, die solche differenzierten Werbefilter nutzen,
sind erst recht nicht destruktiv. Denn sie haben verstanden, dass viele der
kostenlosen Internet-Inhalte, die sie konsumieren, auf Werbeeinnahmen
angewiesen sind.
## Verlage sind nicht hilflos ausgeliefert
Wenn die Verlage für diesen Service nicht bezahlen wollen, sind sie den
Werbeblockern aber auch nicht hilflos ausgeliefert. Sie können ihre Nutzer
vor die Alternative stellen: „Er oder ich“. Entweder der Werbeblocker wird
auf dieser Seite abgestellt oder der Nutzer kann nicht mehr auf die Seite
zugreifen.
Alternativ kann ein Werbangebot auch seine Nutzer bitten, den Ad-Blocker
für diese Seite freiwillig auszuschalten. Wenn das werbebasierte
Finanzkonzept gut erklärt wird, kann auch das durchaus erfolgversprechend
sein. Im BGH-Verfahren kam zur Sprache, dass immerhin vierzig bis sechzig
Prozent der Nutzer solchen Bitten folgen.
Werbeblocker sind so gesehen also keine existenzielle Gefahr für
Medienseiten. Zwar hat der Axel-Springer-Verlag jetzt eine
Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bis Karlsruhe in einigen Jahren darüber
entscheidet, wird der Markt aber vermutlich schon wieder ganz anders
aussehen.
Eher müsste man sich um ein Angebot wie Adblock Plus Sorgen machen. Da seit
Februar sogar Googles Chrome-Browser einen moderaten Werbeblocker enthält,
werden immer mehr Nutzer auf die Installation einer zusätzlichen
Browserergänzung verzichten. Und wenn Google vermutlich schon bald den
wichtigsten Werbeblocker betreibt, können sich auch die Verlags-Chefs
wieder etwas beruhigen. Auch dort wird es vor allem gegen allzu störende
Werbung gehen. Schließlich verdient Google sein Geld vor allem mit Werbung
und nicht mit deren Verhinderung.
20 Apr 2018
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5499935
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Adblocker
Axel Springer
Adblocker
Internet
Adblocker
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