# taz.de -- Kommentar Urteil zu Werbeblockern: Er oder ich | |
> Ein Grundsatzurteil sagt: Medienhäuser müssen sich mit Werbeblockern im | |
> Internet abfinden. Die Pressefreiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr. | |
Bild: Gefahr für die Pressefreiheit? Vom AdBlock-Plus fühlte der Springer-Ver… | |
Die deutschen Medienhäuser haben eine wichtige juristische Schlacht | |
verloren. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Anbieten von | |
Werbeblockern für Internet-Inhalte [1][für zulässig erklärt]. Damit ist der | |
Springer-Verlag mit seiner Klage gegen das Kölner Produkt „AdBlock-Plus“ | |
gescheitert. | |
Die Verleger sehen jetzt die Pressefreiheit in Gefahr. Denn aufwendige | |
journalistische Webangebote wie bild.de oder spiegel.de ließen sich nicht | |
mehr refinanzieren, wenn die dortige Online-Werbung blockiert werden darf. | |
Doch die Kritik der Verleger ist polemisch. Ein Ad-Blocker ist kein | |
destruktiver Wegelager, der dafür Geld verlangt, dass er den Weg freigibt. | |
Es gibt vielmehr ein Bedürfnis nach Werbeblockern: Die Leute installieren | |
sie freiwillig, weil sie aggressive Werbung vermeiden wollen – Werbung, die | |
beim Lesen stört oder ungefragt losplärrt, während man gerade in der | |
Bibliothek sitzt. | |
Deshalb hat auch ein Werbeblocker wie AdBlock-Plus, der mit einer Whitelist | |
„akzeptabler“ Werbung arbeitet, seine Berechtigung. Seine Leistung besteht | |
in der Prüfung und Aussonderung besonders störender Werbung. Gerade die | |
Medienhäuser sollten sich über Modelle freuen, die nicht jede Werbung | |
blocken. Und die Kunden, die solche differenzierten Werbefilter nutzen, | |
sind erst recht nicht destruktiv. Denn sie haben verstanden, dass viele der | |
kostenlosen Internet-Inhalte, die sie konsumieren, auf Werbeeinnahmen | |
angewiesen sind. | |
## Verlage sind nicht hilflos ausgeliefert | |
Wenn die Verlage für diesen Service nicht bezahlen wollen, sind sie den | |
Werbeblockern aber auch nicht hilflos ausgeliefert. Sie können ihre Nutzer | |
vor die Alternative stellen: „Er oder ich“. Entweder der Werbeblocker wird | |
auf dieser Seite abgestellt oder der Nutzer kann nicht mehr auf die Seite | |
zugreifen. | |
Alternativ kann ein Werbangebot auch seine Nutzer bitten, den Ad-Blocker | |
für diese Seite freiwillig auszuschalten. Wenn das werbebasierte | |
Finanzkonzept gut erklärt wird, kann auch das durchaus erfolgversprechend | |
sein. Im BGH-Verfahren kam zur Sprache, dass immerhin vierzig bis sechzig | |
Prozent der Nutzer solchen Bitten folgen. | |
Werbeblocker sind so gesehen also keine existenzielle Gefahr für | |
Medienseiten. Zwar hat der Axel-Springer-Verlag jetzt eine | |
Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bis Karlsruhe in einigen Jahren darüber | |
entscheidet, wird der Markt aber vermutlich schon wieder ganz anders | |
aussehen. | |
Eher müsste man sich um ein Angebot wie Adblock Plus Sorgen machen. Da seit | |
Februar sogar Googles Chrome-Browser einen moderaten Werbeblocker enthält, | |
werden immer mehr Nutzer auf die Installation einer zusätzlichen | |
Browserergänzung verzichten. Und wenn Google vermutlich schon bald den | |
wichtigsten Werbeblocker betreibt, können sich auch die Verlags-Chefs | |
wieder etwas beruhigen. Auch dort wird es vor allem gegen allzu störende | |
Werbung gehen. Schließlich verdient Google sein Geld vor allem mit Werbung | |
und nicht mit deren Verhinderung. | |
20 Apr 2018 | |
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[1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5499935 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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