| # taz.de -- Kommentar Urteil zu Werbeblockern: Er oder ich | |
| > Ein Grundsatzurteil sagt: Medienhäuser müssen sich mit Werbeblockern im | |
| > Internet abfinden. Die Pressefreiheit ist aber trotzdem nicht in Gefahr. | |
| Bild: Gefahr für die Pressefreiheit? Vom AdBlock-Plus fühlte der Springer-Ver… | |
| Die deutschen Medienhäuser haben eine wichtige juristische Schlacht | |
| verloren. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Anbieten von | |
| Werbeblockern für Internet-Inhalte [1][für zulässig erklärt]. Damit ist der | |
| Springer-Verlag mit seiner Klage gegen das Kölner Produkt „AdBlock-Plus“ | |
| gescheitert. | |
| Die Verleger sehen jetzt die Pressefreiheit in Gefahr. Denn aufwendige | |
| journalistische Webangebote wie bild.de oder spiegel.de ließen sich nicht | |
| mehr refinanzieren, wenn die dortige Online-Werbung blockiert werden darf. | |
| Doch die Kritik der Verleger ist polemisch. Ein Ad-Blocker ist kein | |
| destruktiver Wegelager, der dafür Geld verlangt, dass er den Weg freigibt. | |
| Es gibt vielmehr ein Bedürfnis nach Werbeblockern: Die Leute installieren | |
| sie freiwillig, weil sie aggressive Werbung vermeiden wollen – Werbung, die | |
| beim Lesen stört oder ungefragt losplärrt, während man gerade in der | |
| Bibliothek sitzt. | |
| Deshalb hat auch ein Werbeblocker wie AdBlock-Plus, der mit einer Whitelist | |
| „akzeptabler“ Werbung arbeitet, seine Berechtigung. Seine Leistung besteht | |
| in der Prüfung und Aussonderung besonders störender Werbung. Gerade die | |
| Medienhäuser sollten sich über Modelle freuen, die nicht jede Werbung | |
| blocken. Und die Kunden, die solche differenzierten Werbefilter nutzen, | |
| sind erst recht nicht destruktiv. Denn sie haben verstanden, dass viele der | |
| kostenlosen Internet-Inhalte, die sie konsumieren, auf Werbeeinnahmen | |
| angewiesen sind. | |
| ## Verlage sind nicht hilflos ausgeliefert | |
| Wenn die Verlage für diesen Service nicht bezahlen wollen, sind sie den | |
| Werbeblockern aber auch nicht hilflos ausgeliefert. Sie können ihre Nutzer | |
| vor die Alternative stellen: „Er oder ich“. Entweder der Werbeblocker wird | |
| auf dieser Seite abgestellt oder der Nutzer kann nicht mehr auf die Seite | |
| zugreifen. | |
| Alternativ kann ein Werbangebot auch seine Nutzer bitten, den Ad-Blocker | |
| für diese Seite freiwillig auszuschalten. Wenn das werbebasierte | |
| Finanzkonzept gut erklärt wird, kann auch das durchaus erfolgversprechend | |
| sein. Im BGH-Verfahren kam zur Sprache, dass immerhin vierzig bis sechzig | |
| Prozent der Nutzer solchen Bitten folgen. | |
| Werbeblocker sind so gesehen also keine existenzielle Gefahr für | |
| Medienseiten. Zwar hat der Axel-Springer-Verlag jetzt eine | |
| Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bis Karlsruhe in einigen Jahren darüber | |
| entscheidet, wird der Markt aber vermutlich schon wieder ganz anders | |
| aussehen. | |
| Eher müsste man sich um ein Angebot wie Adblock Plus Sorgen machen. Da seit | |
| Februar sogar Googles Chrome-Browser einen moderaten Werbeblocker enthält, | |
| werden immer mehr Nutzer auf die Installation einer zusätzlichen | |
| Browserergänzung verzichten. Und wenn Google vermutlich schon bald den | |
| wichtigsten Werbeblocker betreibt, können sich auch die Verlags-Chefs | |
| wieder etwas beruhigen. Auch dort wird es vor allem gegen allzu störende | |
| Werbung gehen. Schließlich verdient Google sein Geld vor allem mit Werbung | |
| und nicht mit deren Verhinderung. | |
| 20 Apr 2018 | |
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| [1] /Urteil-des-Bundesgerichtshofs/!5499935 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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