# taz.de -- Einstufung als rechtsextrem: Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Bes… | |
> Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall | |
> eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor – erfolglos. | |
Bild: Das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig hat die Klagen der AfD zurückge… | |
Leipzig (dpa) | Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen | |
ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen. | |
Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind [1][drei Entscheidungen | |
des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG)] aus dem | |
vergangenen Jahr rechtskräftig. | |
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging in einer Einschätzung davon aus, | |
dass die Partei und ihre aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative im | |
Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Die | |
offiziell nicht mehr existente Sammlungsbewegung Der Flügel sei als | |
gesichert rechtsextremistische Bestrebung anzusehen. | |
Der Verfassungsschutz konnte die AfD auf Basis dieser Einstufung mit | |
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. | |
Gegen diese Einstufung klagte die AfD und blieb erst beim | |
Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung beim OVG in Münster | |
erfolglos. Das OVG Münster hatte es abgelehnt, gegen seine Urteile die | |
Revision zuzulassen. Dagegen wandte sich die AfD mit sogenannten | |
Nichtzulassungsbeschwerden, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht | |
zurückgewiesen wurden. | |
## Klage auch gegen neue Einstufung | |
Bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision sei das Gericht | |
„auf die Prüfung der form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe | |
beschränkt“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Die angefochtenen | |
Entscheidungen des OVGs in Münster seien somit nicht vollumfänglich | |
überprüft worden. | |
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte das OVG im Mai 2024 | |
ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände | |
vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche | |
demokratische Grundordnung hinweisen. | |
Neu hinzugekommen ist seitdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen der Partei | |
und dem Bundesverfassungsschutz. Dieser hatte die AfD Anfang Mai dieses | |
Jahres vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ | |
hochgestuft. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor. [2][Bis zu | |
einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung] in dieser Sache hat der | |
Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt. | |
23 Jul 2025 | |
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