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# taz.de -- Einstufung als rechtsextrem: Bundesverwaltungsgericht weist AfD-Bes…
> Der Bundesverfassungsschutz hat die AfD als extremistischen Verdachtsfall
> eingestuft. Dagegen ging die Partei vor Gericht vor – erfolglos.
Bild: Das Bundesverwaltungs-gericht in Leipzig hat die Klagen der AfD zurückge…
Leipzig (dpa) | Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden der AfD wegen
ihrer Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgewiesen.
Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit sind [1][drei Entscheidungen
des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG)] aus dem
vergangenen Jahr rechtskräftig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ging in einer Einschätzung davon aus,
dass die Partei und ihre aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative im
Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Die
offiziell nicht mehr existente Sammlungsbewegung Der Flügel sei als
gesichert rechtsextremistische Bestrebung anzusehen.
Der Verfassungsschutz konnte die AfD auf Basis dieser Einstufung mit
nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Gegen diese Einstufung klagte die AfD und blieb erst beim
Verwaltungsgericht in Köln und später in der Berufung beim OVG in Münster
erfolglos. Das OVG Münster hatte es abgelehnt, gegen seine Urteile die
Revision zuzulassen. Dagegen wandte sich die AfD mit sogenannten
Nichtzulassungsbeschwerden, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht
zurückgewiesen wurden.
## Klage auch gegen neue Einstufung
Bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision sei das Gericht
„auf die Prüfung der form- und fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe
beschränkt“, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Die angefochtenen
Entscheidungen des OVGs in Münster seien somit nicht vollumfänglich
überprüft worden.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte das OVG im Mai 2024
ausgeführt, dass im Fall der AfD hinreichend verdichtete Umstände
vorliegen, die auf Bestrebungen der Partei gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung hinweisen.
Neu hinzugekommen ist seitdem ein weiterer Rechtsstreit zwischen der Partei
und dem Bundesverfassungsschutz. Dieser hatte die AfD Anfang Mai dieses
Jahres vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“
hochgestuft. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor. [2][Bis zu
einer noch ausstehenden Gerichtsentscheidung] in dieser Sache hat der
Verfassungsschutz die Höherstufung daher wieder auf Eis gelegt.
23 Jul 2025
## LINKS
[1] /AfD-Prozess-in-Muenster/!6009793
[2] /Hochstufung-der-Afd-vorlaeufig-ausgesetzt/!6086868
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