# taz.de -- Gerichtsentscheidung zu Staatstrojanern: Ein bisschen weniger Spion… | |
> Teilererfolg für Datenschützer am Bundesverfassungsgericht: Künftig ist | |
> die Überwachung von Telefonen mit Staatstrojanern nur in Ausnahmen | |
> erlaubt. | |
Bild: Der Trojanereinsatz soll zukünftig nur in Ausnahmen erlaubt sein | |
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden | |
der Datenschutzorganisation Digitalcourage gegen den Einsatz von Trojanern | |
weitgehend abgelehnt. Immerhin muss die Telefonüberwachung mittels | |
Spähsoftware auf schwere Delikte beschränkt werden. | |
Der Bundestag hat [1][im Juni 2017] beschlossen, dass Spionagesoftware – | |
Trojaner – heimlich auf Computern und Smartphones installiert werden darf. | |
Bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) werden | |
Telefonate, E-Mails oder Chats mit Hilfe von Trojanern bereits auf dem | |
Computer (an der Quelle) überwacht. So soll auch verschlüsselte | |
Kommunikation kontrollierbar sein. Bei der Onlinedurchsuchung kann der | |
Trojaner zusätzlich den Inhalt der ganzen Festplatte an die Polizei | |
übermitteln. | |
Mit dieser Änderung der Strafprozessordnung wurden Quellen-TKÜ und | |
Onlinedurchsuchung erstmals für die Aufklärung bereits begangener | |
Straftaten erlaubt. Bisher waren sie im BKA-Gesetz und einigen | |
Landespolizeigesetzen nur für die Verhinderung künftiger Straftaten, | |
insbesondere von Terroranschlägen, zulässig. Das Bundesverfassungsgericht | |
hat den Trojanereinsatz in zwei Urteilen – 2008 und 2016 – grundsätzlich | |
gebilligt, aber strenge Anforderungen aufgestellt. | |
[2][Digitalcourage klagte 2018 dennoch gegen die Änderung der | |
Strafprozessordnung]. Ein Jahr später klagten Mitglieder des Vereins auch | |
noch gegen die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung im | |
Polizeigesetz von NRW. Das Bundesverfassungsgericht entschied über die | |
Verfassungsbeschwerden nun in zwei Beschlüssen, die beide an diesem | |
Donnerstag veröffentlicht wurden. | |
## 26 Onlinedurchsuchungen im Jahr 2023 | |
Die Klage gegen die Strafprozessordnung war allerdings weitgehend | |
unzulässig. Digitalcourage habe sich nicht ausreichend mit der bisherigen | |
Rechtsprechung und den Sicherungen im Gesetz auseinandergesetzt. | |
Die Klage erreichte nur einen Teilerfolg. So darf die Quellen-TKÜ nicht | |
mehr zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, die nur mit einer | |
Höchststrafe von drei Jahren oder weniger bedroht werden. Der | |
Trojanereinsatz ist damit zum Beispiel nicht mehr möglich, wenn es um die | |
Verbreitung von Symbolen terroristischer Organisationen oder die | |
Fortführung verbotener Parteien geht. Der Eingriff in das Grundrecht auf | |
integre Informationssysteme, in denen sich das gesamte soziale Leben | |
spiegele, sei „sehr schwerwiegend“ und bei weniger schweren Straftaten | |
daher „unverhältnismäßig“. Wegen des Teilerfolgs erhalten die Kläger ein | |
Sechstel ihrer Kosten ersetzt. | |
Die Klage gegen das NRW-Polizeigesetz blieb völlig erfolglos. Hier habe der | |
Gesetzgeber sichergestellt, dass die Quellen-TKÜ nur zur Verhinderung | |
ausreichend schwerwiegender Straftaten eingesetzt wird. | |
[3][Nach einer am Dienstag veröffentlichen Statistik des Bundesamts für | |
Justiz], gab es im Jahr 2023 bundesweit 104 richterliche Anordnungen zur | |
Quellen-TKÜ. Tatsächlich durchgeführt wurden aber nur 62 Maßnahmen. | |
Onlinedurchsuchungen kamen noch seltener vor. 2023 wurde sie 26 Mal | |
richterlich angeordnet und sechs Mal durchgeführt. Meist scheitert die | |
Polizei schon am Installieren des Trojaners auf dem Smartphone oder dem | |
Computer. | |
7 Aug 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Grosse-Koalition-will-den-Staatstrojaner/!5424259 | |
[2] /Klage-gegen-Smartphone-Ueberwachung/!5521430 | |
[3] https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2025… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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