| # taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen … | |
| > Die Bundesregierung will die Aufnahme von gefährdeten Afghan:innen | |
| > nicht fortsetzen. Wer eine Zusage hat, muss reingelassen werden, urteilt | |
| > ein Gericht. | |
| Bild: Zusagen müssen eingehalten werden, sagt das Verwaltungsgericht Berlin | |
| Berlin dpa | Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer | |
| Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, | |
| nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das | |
| Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das | |
| Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen | |
| entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: VG 8 L 290/25) | |
| Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene | |
| Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter | |
| zur Begründung. Von dieser „freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich | |
| Deutschland nicht lösen. | |
| Damit war [1][der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen], die | |
| in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige | |
| Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort | |
| zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim | |
| Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die | |
| Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen. | |
| ## Richter: Bundesregierung kann Programm beenden | |
| Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei | |
| darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische | |
| Staatsangehörige beenden will – oder unter welchen Voraussetzungen eine | |
| Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. | |
| Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die gemachten | |
| Zusagen berufen. | |
| Bei der Frau und ihrer Familie seien Aufnahmezusagen bestandskräftig | |
| geworden, so die zuständige Achte Kammer. Zudem erfüllten die Betroffenen | |
| die Voraussetzungen für ein Visum: Es seien keine Sicherheitsbedenken | |
| ersichtlich, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht | |
| nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan, wo ihr | |
| Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. | |
| Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt. | |
| ## Verschiedene Programme nach Machtübernahme | |
| Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene | |
| Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. [2][Die neue | |
| Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme Anfang Mai.] Nach | |
| Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in | |
| Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. | |
| Betroffen davon sind nach den Angaben beispielsweise Menschen, die sich für | |
| Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richter, | |
| Journalistinnen oder Künstler zählten zu den Betroffenen. | |
| ## Organisation will Fortsetzung erzwingen | |
| Mit zahlreichen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die | |
| Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und | |
| Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat verlassen im | |
| Vertrauen auf deutsche Versprechen, erklärte Sprecherin Eva Beyer im Juni, | |
| als die ersten 26 Verfahren in Berlin eingereicht wurden. | |
| Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als | |
| Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich | |
| gelagert, erklärte die Gerichtssprecherin. Über die Verfahren müssten | |
| jeweils unterschiedliche Kammern entscheiden. Es sei unklar, wann dies | |
| geschehe. Offen ist auch, ob die anderen Richterinnen und Richter die | |
| gleiche Auffassung vertreten wie aktuell die Achte Kammer. | |
| 8 Jul 2025 | |
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