# taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen … | |
> Die Bundesregierung will die Aufnahme von gefährdeten Afghan:innen | |
> nicht fortsetzen. Wer eine Zusage hat, muss reingelassen werden, urteilt | |
> ein Gericht. | |
Bild: Zusagen müssen eingehalten werden, sagt das Verwaltungsgericht Berlin | |
Berlin dpa | Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer | |
Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, | |
nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das | |
Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das | |
Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen | |
entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: VG 8 L 290/25) | |
Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene | |
Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter | |
zur Begründung. Von dieser „freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich | |
Deutschland nicht lösen. | |
Damit war [1][der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen], die | |
in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige | |
Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort | |
zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die | |
Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen. | |
## Richter: Bundesregierung kann Programm beenden | |
Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei | |
darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische | |
Staatsangehörige beenden will – oder unter welchen Voraussetzungen eine | |
Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen. | |
Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die gemachten | |
Zusagen berufen. | |
Bei der Frau und ihrer Familie seien Aufnahmezusagen bestandskräftig | |
geworden, so die zuständige Achte Kammer. Zudem erfüllten die Betroffenen | |
die Voraussetzungen für ein Visum: Es seien keine Sicherheitsbedenken | |
ersichtlich, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht | |
nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan, wo ihr | |
Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. | |
Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt. | |
## Verschiedene Programme nach Machtübernahme | |
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene | |
Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. [2][Die neue | |
Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme Anfang Mai.] Nach | |
Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in | |
Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. | |
Betroffen davon sind nach den Angaben beispielsweise Menschen, die sich für | |
Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richter, | |
Journalistinnen oder Künstler zählten zu den Betroffenen. | |
## Organisation will Fortsetzung erzwingen | |
Mit zahlreichen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die | |
Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und | |
Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat verlassen im | |
Vertrauen auf deutsche Versprechen, erklärte Sprecherin Eva Beyer im Juni, | |
als die ersten 26 Verfahren in Berlin eingereicht wurden. | |
Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als | |
Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich | |
gelagert, erklärte die Gerichtssprecherin. Über die Verfahren müssten | |
jeweils unterschiedliche Kammern entscheiden. Es sei unklar, wann dies | |
geschehe. Offen ist auch, ob die anderen Richterinnen und Richter die | |
gleiche Auffassung vertreten wie aktuell die Achte Kammer. | |
8 Jul 2025 | |
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