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# taz.de -- Berliner Verwaltungsgericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen …
> Die Bundesregierung will die Aufnahme von gefährdeten Afghan:innen
> nicht fortsetzen. Wer eine Zusage hat, muss reingelassen werden, urteilt
> ein Gericht.
Bild: Zusagen müssen eingehalten werden, sagt das Verwaltungsgericht Berlin
Berlin dpa | Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer
Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen,
nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das
Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren im Streit um das
Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen
entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. (Az.: VG 8 L 290/25)
Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene
Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter
zur Begründung. Von dieser „freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich
Deutschland nicht lösen.
Damit war [1][der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen], die
in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige
Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort
zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die
Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen.
## Richter: Bundesregierung kann Programm beenden
Die Richter betonen in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung frei
darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische
Staatsangehörige beenden will – oder unter welchen Voraussetzungen eine
Fortsetzung denkbar ist. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen.
Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die gemachten
Zusagen berufen.
Bei der Frau und ihrer Familie seien Aufnahmezusagen bestandskräftig
geworden, so die zuständige Achte Kammer. Zudem erfüllten die Betroffenen
die Voraussetzungen für ein Visum: Es seien keine Sicherheitsbedenken
ersichtlich, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht
nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan, wo ihr
Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei.
Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.
## Verschiedene Programme nach Machtübernahme
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene
Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. [2][Die neue
Bundesregierung von Union und SPD stoppte die Programme Anfang Mai.] Nach
Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in
Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen.
Betroffen davon sind nach den Angaben beispielsweise Menschen, die sich für
Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben. Auch Richter,
Journalistinnen oder Künstler zählten zu den Betroffenen.
## Organisation will Fortsetzung erzwingen
Mit zahlreichen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die
Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und
Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat verlassen im
Vertrauen auf deutsche Versprechen, erklärte Sprecherin Eva Beyer im Juni,
als die ersten 26 Verfahren in Berlin eingereicht wurden.
Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als
Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich
gelagert, erklärte die Gerichtssprecherin. Über die Verfahren müssten
jeweils unterschiedliche Kammern entscheiden. Es sei unklar, wann dies
geschehe. Offen ist auch, ob die anderen Richterinnen und Richter die
gleiche Auffassung vertreten wie aktuell die Achte Kammer.
8 Jul 2025
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