| # taz.de -- Ermittlungen im Fall Lorenz A.: Ohne Warnschuss erschossen | |
| > Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft | |
| > wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht | |
| > sicher. | |
| Bild: Protestierende fordern auf einer Demo nach Lorenz A.s Tod, dass der Poliz… | |
| Oldenburg taz | Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen [1][Lorenz A.] | |
| in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den | |
| 21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum | |
| Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die | |
| übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass | |
| ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft | |
| Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit. | |
| Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem | |
| Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei | |
| denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch | |
| einen Warnschuss erfolgen.“ | |
| Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine | |
| Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt | |
| vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. | |
| Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie | |
| abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder | |
| eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt | |
| geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der | |
| Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen. | |
| ## Nur schemenhafte Videoaufnahmen | |
| Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er | |
| Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter | |
| und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen | |
| Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch | |
| behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. Das Interesse an | |
| dem Fall ist bundesweit groß. | |
| Um den [2][genauen Ablauf der Ereignisse] nachzuvollziehen, hat die Polizei | |
| gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen Audio- und Videoaufnahmen | |
| der Oldenburger Innenstadt aus der Tatnacht gesammelt, zusammengefügt und | |
| ausgewertet. Das Ergebnis ist ernüchternd. | |
| Die etwa 20 Sekunden an relevantem Material seien aufgrund der | |
| Videoqualität und der Sichtverhältnisse „teilweise nur schemenhaft“. Laut | |
| Staatsanwaltschaft sei eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse | |
| allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen deshalb nicht mehr möglich. | |
| ## Keine Bodycam-Aufnahmen | |
| Ein klares Bild hätten [3][Bodycam-Aufnahmen der Polizist*innen] | |
| liefern können. Die Kameras waren jedoch bei allen beteiligten | |
| Beamt*innen ausgeschaltet, wie die Staatsanwaltschaft schon in der Woche | |
| nach den Schüssen mitteilte. | |
| Weitere Erkenntnisse erhofft sie sich durch ein bereits vorliegendes | |
| Gutachten zu Schmauchspuren an der Kleidung von Lorenz A. und noch | |
| ausstehende technische Gutachten, darunter eine 3D-Rekonstruktion des | |
| Tatortes durch das Landeskriminalamt. Auch den Funkverkehr hat die | |
| Staatsanwaltschaft ausgewertet. | |
| Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte | |
| Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam [4][unter bis | |
| heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf]. Damals ermittelte Oldenburg, | |
| aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster | |
| Kolleg*innen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der | |
| Polizeidirektion Oldenburg. | |
| „Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die | |
| Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen | |
| Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den | |
| verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen | |
| Rassismus. | |
| ## Ähnlicher Fall in Düsseldorf | |
| Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder | |
| andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft | |
| Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von | |
| rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur | |
| etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht. | |
| Selbst wenn Polizist*innen sich vor Gericht verantworten müssen, haben | |
| sie fast nie mit Konsequenzen zu rechnen, wie zuletzt am Dienstag ein | |
| Urteil in Düsseldorf zeigte. Dort hatte ein Polizist nach einer | |
| Auseinandersetzung auf einen psychisch kranken Mann geschossen. Wie in | |
| Oldenburg schoss der Polizist auch in Düsseldorf von hinten. Der heute | |
| 33-jährige Angeschossenen wurde lebensgefährlich verletzt und musste | |
| notoperiert werden. | |
| „Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen“, erklärte der Vorsitzende | |
| Richter am Landgericht. Sie seien nicht verhältnismäßig gewesen, Notwehr | |
| habe nicht bestanden. [5][Trotzdem sprach er den Angeklagten frei]. Die | |
| Begründung: Der Polizist habe sich in einer hochdynamischen Situation | |
| befunden und unter enormem Stress eine Fehleinschätzung getroffen. Das sei | |
| nicht strafbar. Ähnlich argumentieren im Fall Lorenz A. die | |
| Polizeigewerkschaften und Teile der Politik. | |
| Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat Revision eingelegt. Der Fall | |
| landet jetzt beim Bundesgerichtshof. Dessen Entscheidung dürfte wegen der | |
| Parallelen auch für den Fall in Oldenburg relevant sein. | |
| 6 Jun 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Geburtstag-von-getoetetem-Lorenz-A/!6084446 | |
| [2] /Trauer-um-Lorenz-A/!6084205 | |
| [3] /Buch-ueber-Rolle-der-Polizei/!6087636 | |
| [4] /Ermittlungen-im-Fall-Qosay-Khalaf/!5821955 | |
| [5] https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/duesseldorf-polizist-urteil-schue… | |
| ## AUTOREN | |
| Aljoscha Hoepfner | |
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