# taz.de -- Ermittlungen im Fall Lorenz A.: Ohne Warnschuss erschossen | |
> Die Polizei hat im Fall des getöteten Lorenz A. laut Staatsanwaltschaft | |
> wohl keinen Warnschuss abgegeben. Ob Anklage erhoben wird, ist nicht | |
> sicher. | |
Bild: Protestierende fordern auf einer Demo nach Lorenz A.s Tod, dass der Poliz… | |
Oldenburg taz | Die tödlichen Schüsse des Polizisten trafen [1][Lorenz A.] | |
in der Nacht zu Ostersonntag wohl ohne Vorwarnung. Die Polizei habe den | |
21-jährigen Schwarzen „unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum | |
Anhalten aufgefordert“, aber: „Weder die Videoaufzeichnungen noch die | |
übrigen bisherigen Ermittlungsergebnisse zeigen Anhaltspunkte dafür, dass | |
ein Warnschuss abgegeben wurde.“ Das teilte die Staatsanwaltschaft | |
Oldenburg am Donnerstag in einem vorläufigen Ermittlungsergebnis mit. | |
Der Rechtsbeistand von Lorenz A.s Mutter, Thomas Feltes, erklärt vor diesem | |
Hintergrund: „Ein Schusswaffengebrauch muss immer angedroht werden, es sei | |
denn, es besteht eine unmittelbare Gefahr. Die Androhung kann auch durch | |
einen Warnschuss erfolgen.“ | |
Der Konfrontation mit der Polizei war in der Nacht auf Ostersonntag eine | |
Auseinandersetzung vor einer Bar in der Oldenburger Innenstadt | |
vorausgegangen, an deren Ende Lorenz A. Pfefferspray versprüht haben soll. | |
Daraufhin soll er von mehreren Personen verfolgt worden sein. Um sie | |
abzuschütteln, soll er seinen Verfolgern ein Messer gezeigt und dann wieder | |
eingesteckt haben. Anschließend ist er weiter durch die Innenstadt | |
geflüchtet. Nach einem ersten Treffen auf die Polizei ist er in der | |
Achternstraße auf eine zweite Polizeistreife gestoßen. | |
## Nur schemenhafte Videoaufnahmen | |
Er lief laut Staatsanwaltschaft an den Polizisten vorbei, wobei er | |
Pfefferspray in ihre Richtung gesprüht haben soll. Dann schoss ein Beamter | |
und traf ihn mit drei Kugeln von hinten. Ein vierter Schuss streifte seinen | |
Oberschenkel. In einer ersten Pressemitteilung hatte die Polizei noch | |
behauptet, Lorenz A. sei „bedrohlich“ auf sie zugegangen. Das Interesse an | |
dem Fall ist bundesweit groß. | |
Um den [2][genauen Ablauf der Ereignisse] nachzuvollziehen, hat die Polizei | |
gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen Audio- und Videoaufnahmen | |
der Oldenburger Innenstadt aus der Tatnacht gesammelt, zusammengefügt und | |
ausgewertet. Das Ergebnis ist ernüchternd. | |
Die etwa 20 Sekunden an relevantem Material seien aufgrund der | |
Videoqualität und der Sichtverhältnisse „teilweise nur schemenhaft“. Laut | |
Staatsanwaltschaft sei eine vollständige Rekonstruktion der Geschehnisse | |
allein auf Grundlage der Videoaufzeichnungen deshalb nicht mehr möglich. | |
## Keine Bodycam-Aufnahmen | |
Ein klares Bild hätten [3][Bodycam-Aufnahmen der Polizist*innen] | |
liefern können. Die Kameras waren jedoch bei allen beteiligten | |
Beamt*innen ausgeschaltet, wie die Staatsanwaltschaft schon in der Woche | |
nach den Schüssen mitteilte. | |
Weitere Erkenntnisse erhofft sie sich durch ein bereits vorliegendes | |
Gutachten zu Schmauchspuren an der Kleidung von Lorenz A. und noch | |
ausstehende technische Gutachten, darunter eine 3D-Rekonstruktion des | |
Tatortes durch das Landeskriminalamt. Auch den Funkverkehr hat die | |
Staatsanwaltschaft ausgewertet. | |
Zuständig für die andauernden Ermittlungen in Oldenburg ist die benachbarte | |
Polizeiinspektion Delmenhorst. 2021 starb in deren Gewahrsam [4][unter bis | |
heute nicht geklärten Umständen Qosay Khalaf]. Damals ermittelte Oldenburg, | |
aus „Neutralitätsgründen“, wie nun umgekehrt die Delmenhorster | |
Kolleg*innen zuständig sind. Beide Polizeiinspektionen unterstehen der | |
Polizeidirektion Oldenburg. | |
„Es reicht nicht, auf interne Ermittlungen zu vertrauen“, kritisiert die | |
Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“. Sie fordert neben der lückenlosen | |
Aufklärung des Falls eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei, den | |
verpflichtenden Einsatz von Bodycams und Maßnahmen gegen institutionellen | |
Rassismus. | |
## Ähnlicher Fall in Düsseldorf | |
Es deutet nichts darauf hin, dass für den Oldenburger Polizisten oder | |
andere eine Gefahr für Leib und Leben bestand. Ob die Staatsanwaltschaft | |
Anklage erheben wird, ist dennoch nicht sicher. Bei Fällen von | |
rechtswidriger Polizeigewalt landen am Ende des Ermittlungsverfahrens nur | |
etwa zwei Prozent tatsächlich vor Gericht. | |
Selbst wenn Polizist*innen sich vor Gericht verantworten müssen, haben | |
sie fast nie mit Konsequenzen zu rechnen, wie zuletzt am Dienstag ein | |
Urteil in Düsseldorf zeigte. Dort hatte ein Polizist nach einer | |
Auseinandersetzung auf einen psychisch kranken Mann geschossen. Wie in | |
Oldenburg schoss der Polizist auch in Düsseldorf von hinten. Der heute | |
33-jährige Angeschossenen wurde lebensgefährlich verletzt und musste | |
notoperiert werden. | |
„Er hätte die Schüsse nicht abgeben dürfen“, erklärte der Vorsitzende | |
Richter am Landgericht. Sie seien nicht verhältnismäßig gewesen, Notwehr | |
habe nicht bestanden. [5][Trotzdem sprach er den Angeklagten frei]. Die | |
Begründung: Der Polizist habe sich in einer hochdynamischen Situation | |
befunden und unter enormem Stress eine Fehleinschätzung getroffen. Das sei | |
nicht strafbar. Ähnlich argumentieren im Fall Lorenz A. die | |
Polizeigewerkschaften und Teile der Politik. | |
Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat Revision eingelegt. Der Fall | |
landet jetzt beim Bundesgerichtshof. Dessen Entscheidung dürfte wegen der | |
Parallelen auch für den Fall in Oldenburg relevant sein. | |
6 Jun 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Geburtstag-von-getoetetem-Lorenz-A/!6084446 | |
[2] /Trauer-um-Lorenz-A/!6084205 | |
[3] /Buch-ueber-Rolle-der-Polizei/!6087636 | |
[4] /Ermittlungen-im-Fall-Qosay-Khalaf/!5821955 | |
[5] https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/duesseldorf-polizist-urteil-schue… | |
## AUTOREN | |
Aljoscha Hoepfner | |
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