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# taz.de -- Mangelnde Inklusion in Berlin: Behindert und ohne Schulplatz
> Wohl 2.300 bis 2.800 Kinder mit Förderbedarf gehen in Berlin nicht oder
> nur teilweise in die Schule. Denn die Schulen sind zu schlecht
> ausgestattet.
Bild: Sich melden und mitmachen – dazu müssen Schüler*innen auch in die Sch…
BERLIN taz | Mehrere Tausend Kinder mit Behinderung gehen in Berlin gar
nicht oder nicht durchgängig zur Schule. Und insbesondere Kindern mit
Autismus kann das Schulsystem keinen dauerhaften Schulplatz sicherstellen.
Das geht aus den Antworten der Bildungsverwaltung auf eine schriftliche
Anfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz hervor. Dazu kommt
ein Dunkelfeld: Denn wie viele es genau sind, das kann auch die
Bildungsverwaltung nicht genau sagen.
Die Bildungsverwaltung nennt in ihrer Antwort zwar eine Zahl von 2.300 bis
2.800 Kindern, die im vergangenen Jahr „verkürzt, unregelmäßig oder kaum
bis gar nicht beschult“ worden waren. Danach hatte die Verwaltung die
Schulen vor gut einem Jahr, im Mai 2024, gefragt. Allerdings seien die
Antworten nicht statistisch auswertbar gewesen. Denn die Schulen hätten die
zwei (!) Fragen „unterschiedlich interpretiert und beantwortet“. Außerdem
hatte sich nur ein Teil der angeschriebenen Schulen zurückgemeldet.
Für 1.500 bis 1.900 dieser Schüler*innen könne eine „unregelmäßige
Beschulung“ angenommen werden. Bei 600 bis 700 dieser Schüler*innen
nimmt die Verwaltung an, dass sie wenig bis gar nicht beschult wurden. Die
Verwaltung weist auch darauf hin, dass damit wohl knapp 1 Prozent aller
Schüler*innen in Berlin betroffen sei. „Weit über 99 Prozent aller
Schülerinnen und Schüler wurden vollumfänglich beschult“, schreiben sie.
## Sonderpädagog*innen fehlen
Allerdings sind es vor allem Kinder mit dem sonderpädagogischen
Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ und/oder Schüler*innen mit einer
Diagnose „Autismus-Spektrum-Störung“, bei denen die Verwaltung eine
„unregelmäßige Beschulung“ annimmt. Insgesamt seien 15 Prozent aller
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf „Geistige
Entwicklung“ „unregelmäßig, verkürzt oder kaum bis gar nicht beschult“.
Der Grund für einen (teilweisen) Verlust des Schulplatzes sei bei 1.700 bis
2.100 Kindern das Verhalten, bei 500 bis 600 Schüler*innen
„unzureichende Gesundheits- und Pflegeleistungen“. Oder umgekehrt: Es gibt
nicht genug Sonderpädagog*innen, um Kinder angemessen und nach ihren
Bedürfnissen zu betreuen, und die Schulen sind räumlich zu beengt oder in
zu schlechtem Zustand, um Kindern mit Behinderungen ein angemessenes
Lernumfeld zu bieten. Die Verwaltung nennt hier „fehlende „Rückzugsräume
infolge der zunehmenden Verdichtung der Schulen“ sowie eine „eingeschränkte
Belastbarkeit“ der Schüler*innen.
Das Berliner Bündnis für schulische Inklusion fordert seit Langem, das
Recht auf inklusive Bildung umzusetzen.
2 Jun 2025
## AUTOREN
Uta Schleiermacher
## TAGS
Inklusion
Leben mit Behinderung
Schule
Bildungspolitik
Chancengleichheit
Leben mit Behinderung
UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusion
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