Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Frauengesundheit: Mutterschutz – auch ohne Kind
> Dass Mutterschutz früher und trotz Fehlgeburt anerkannt wird, ist eine
> gute Neuigkeit. Für reproduktive Gesundheit muss indes noch mehr
> passieren.
Bild: Ein Schwangerschaftsbauch kann zu Vielem führen: Kind, Abtreibung oder F…
Fehlgeburten können plötzlich passieren oder quälend langsam. Sie können
damit beginnen, dass der Fötus, der auf dem Monitor der Frauenärztin zu
sehen ist, merkwürdig stillzuliegen scheint. Oder damit, dass Blutungen
und wehenartige Schmerzen einsetzen. Sie können begleitet sein von großer
Trauer, die die Betroffenen lange nicht loslässt, von Depressionen und von
Sprachlosigkeit.
Denn auch wenn das [1][Tabu bröckelt]: Öffentlich werden Fehlgeburten immer
noch selten thematisiert. Damit einher ging bislang, dass Frauen im Stillen
litten. Anspruch auf Mutterschutz gab es nicht, Anspruch auf
Krankschreibung ebenso wenig.
Das hat sich nun geändert – endlich. Seit 1. Juni regelt der
[2][gestaffelte Mutterschutz] für Fehlgeburten ab der 13. und bis zur 24.
Woche, dass Frauen je nach Fortschritt der Schwangerschaft zwischen zwei
und acht Wochen nicht arbeiten müssen.
Anerkannt hat eine breite Mehrheit des Bundestags damit nicht weniger als
die Tatsache, dass [3][Frauen nicht einfach Hüllen] sind, in deren Körper
Föten heranwachsen. Sondern dass ihr Wohlbefinden, ihre reproduktive
Gesundheit zählt. Es wird – hoffentlich – bald unvorstellbar sein, dass
Mutterschutz jemals nicht anerkannt wurde.
Untrennbar verknüpft mit diesem ist allerdings ein anderes, noch immer
nicht gewährtes [4][reproduktives Recht]: das auf Schwangerschaftsabbruch.
Während sich eine breite Mehrheit im Bundestag darauf geeinigt hat, die
Rechte der Frau als Mutter auch bei Fehlgeburten zu stärken, wird
denjenigen, die keine Mutter sein wollen, ihr Recht weiter verwehrt.
Dabei kann in einem Frauenleben beides passieren: das Leiden wegen einer
Fehlgeburt und als Schwangere nicht selbstbestimmt zu sein.
Der Mutterschutz nach Fehlgeburten ist eine Errungenschaft, zweifellos.
Gleichzeitig aber gilt: Reproduktive Rechte sind Menschenrechte, ob man nun
Mutter ist oder nicht. Das muss auch die Union, die in dieser
Legislaturperiode den Ton in Sachen Frauengesundheit vorgibt, endlich
anerkennen.
1 Jun 2025
## LINKS
[1] /Tabuthema-Fehlgeburt/!6065945
[2] /Neuregelung-zum-1-Juni-/!6091080
[3] /Roman-Die-baertige-Frau/!6072592
[4] /Schwangerschaftsabbruch-und-Recht/!6077465
## AUTOREN
Patricia Hecht
## TAGS
Fehlgeburt
Gesetzesänderung
Mutterschaft
Feminismus
Gebärmutter
Mutterschutz
Reproduktive Rechte
GNS
Feminismus
Schwerpunkt Abtreibung
Das Leben einer Frau
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neuregelung zum 1. Juni: Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich
Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf
Mutterschutzleistungen gab es bislang nicht. Das ändert sich nun für
bestimmte Fälle.
Schwangerschaftsabbruch und Recht: Ungewollt Schwangere schützen, bevor es zu …
Abtreibungen nicht zu legalisieren, war angesichts der erstarkenden AfD ein
fataler Fehler der Ampel. Welche Gefahr das birgt, zeigt sich in den USA.
Gynäkologin Mangler über Frauenkörper: Wären Geburten im Matriarchat schmer…
Je mehr Wert ein Land auf Frauengesundheit legt, desto zivilisierter ist
es, sagt Mandy Mangler. In Deutschland sieht sie große Lücken.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.