# taz.de -- Neuregelung zum 1. Juni: Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten m�… | |
> Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf | |
> Mutterschutzleistungen gab es bislang nicht. Das ändert sich nun für | |
> bestimmte Fälle. | |
Bild: Auf einem Monitor sind Aufnahmen von Embryonen zu sehen. Sie werden hier … | |
Berlin dpa | Wer ab der 13. Schwangerschaftswoche eine [1][Fehlgeburt] | |
erleidet, hat ab sofort Anspruch auf [2][Mutterschutz]. Doch was bedeutet | |
das konkret? Und wie viele Frauen betrifft die Neuregelung überhaupt? Hier | |
die wichtigsten Fragen und Antworten. | |
Wie ist der Mutterschutz bislang geregelt? | |
Das Mutterschutzgesetz greift insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und | |
nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich | |
sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. | |
In dieser Zeit arbeiten Frauen in aller Regel nicht in ihrem Beruf. Während | |
der Schutzfristen haben sie Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den | |
vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen. | |
Was galt bislang bei Fehlgeburten? | |
Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer | |
Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Betroffene waren bislang | |
auf eine Krankschreibung angewiesen. Denn bisher waren für den Fall einer | |
Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem | |
Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese griffen nur dann, wenn Schwangere ihr | |
Kind ab der 24. Woche verloren. | |
Was ändert sich konkret? | |
Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor – das heißt: Je weiter die | |
Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist | |
im Falle einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei | |
Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dann sechs | |
Wochen. Kommt es erst ab der 20. Woche, also in einem bereits recht | |
fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, zur Fehlgeburt, dann dürfen | |
Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Sie haben in diesen | |
Zeiten auch Anspruch auf Lohnersatz. Für Fehlgeburten bis zur 12. Woche ist | |
weiterhin kein Mutterschutzanspruch vorgesehen. | |
Müssen betroffene Frauen künftig beruflich pausieren? | |
Nein. Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz einer | |
Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht | |
in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut dem neuen Gesetz möglich. | |
Was gilt für Selbstständige? | |
Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und | |
gesetzlich krankenversichert sind. Auch Soldatinnen und Beamtinnen werden | |
sich künftig im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf | |
eine Mutterschutzfrist berufen können. | |
Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. Das | |
könnte sich mit der neuen Bundesregierung ändern: Laut ihrem | |
Koalitionsvertrag wollen Union und SPD die gesetzlichen | |
Mutterschutzleistungen auch auf Selbstständige ausweiten. | |
Bislang haben selbstständige Frauen, die ein Kind erwarten, generell keinen | |
gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen – es sei denn, sie sind | |
gesetzlich krankenversichert. Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) | |
betonte, dass es ihr ein wichtiges Anliegen sei, auch Regelungsänderungen | |
für Selbstständige in den Blick zu nehmen. Für wann genau hier eine | |
Neuregelung angestrebt ist, ist allerdings unklar. | |
Wie viele Frauen profitieren von der Neuregelung? | |
[3][Das ist ebenfalls nicht ganz klar]. Nach Angaben des | |
Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den | |
vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl | |
derjenigen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor. | |
[4][Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von | |
einer Fehlgeburt betroffen ist]. | |
Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte | |
Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich | |
etwa 90.000 Schwangerschaften mit Fehlgeburten enden. Etwa 6.000 ereignen | |
sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil | |
der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. | |
Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist auch weiterhin kein | |
Mutterschutzanspruch vorgesehen. | |
1 Jun 2025 | |
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