# taz.de -- Nachtaktiver Bundestag: Parlament stärkt Mutterschutz bei Fehlgebu… | |
> In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze | |
> beschlossen. Es geht um Mutterschutz und die Gesundheitsversorgung. | |
Bild: Grabstätte für Sternenkinder auf einem Friedhof in Görlitz | |
Berlin epd/dpa/taz | Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig in | |
deutlich mehr Fällen als bisher ein Anrecht auf Mutterschutz. Der | |
[1][Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend dafür], Frauen bereits bei | |
einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu gewähren. | |
Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der | |
Fall. Vorgesehen ist nun eine gestaffelte Regelung: Bei einer Fehlgeburt ab | |
der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang | |
nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. | |
Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. | |
Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der | |
standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes. | |
Darüberhinaus soll ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt künftig | |
bereits dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur | |
Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht mehr | |
auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer | |
Fehlgeburt angewiesen sein. | |
Für die Reform hatten zunächst zwei konkurrierende, aber inhaltlich | |
ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegen: einer von den Regierungsfraktionen SPD | |
und Grüne und einer von der Unionsfraktion. Nach längeren Verhandlungen gab | |
es eine Verständigung auf den Entwurf der Union. | |
Das Gesetz wurde schließlich im Bundestag einstimmig verabschiedet, wobei | |
allerdings das BSW nicht mehr anwesend war. Es soll am 14. Februar im | |
Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird, | |
könnte es am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten. | |
## Kassen zahlen allen Frauen „Pille danach“ bei Vergewaltigung | |
Ebenfalls in Abwesenheit der BSW-Abgeordneten beschloss der Bundestag am | |
frühen Freitagmorgen beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der früheren | |
Ampelpartner SPD, Grünen und FDP das „Gesetz zur Stärkung der | |
Gesundheitsversorgung in der Kommune“. | |
Eine der darin enthaltenen Regelungen: Frauen, die sexualisierte Gewalt | |
erleben, müssen künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkomm… | |
Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag in Berlin, die bisher | |
geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Damit übernehmen die | |
gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch | |
für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder | |
Vergewaltigung gibt. | |
Darüber hinaus sieht das Gesetz, das sich auf viele verschiedene Aspekte | |
des Gesundheitssystems bezieht, unter anderem auch den Wegfall der | |
Honorarbudgets für Hausärzte vor. Indem Obergrenzen bei der Vergütung | |
aufgehoben werden, soll es für Hausärzte attraktiver werden, wieder mehr | |
Patienten aufzunehmen. Für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen | |
und geringem Betreuungsbedarf sollen Praxen eine jährliche | |
„Versorgungspauschale“ erhalten. Eine neue „Vorhaltepauschale“ soll es … | |
Ärzte geben, die bestimmte Kriterien erfüllen – etwa indem sie | |
Sprechstunden am Abend anbieten. | |
Teil des Gesetzes ist außerdem ein erleichterter Zugang zu Hilfsmitteln für | |
Menschen mit Behinderungen, die in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder | |
einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger | |
Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen behandelt werden. Für diese | |
Gruppe wird künftig immer vermutet, dass das gewünschte Hilfsmittel | |
tatsächlich erforderlich ist, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin | |
des Zentrums empfohlen wurde. Zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise | |
Rollstühle, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte. | |
31 Jan 2025 | |
## LINKS | |
[1] /Aktivistin-zum-gestaffelten-Mutterschutz/!6063361 | |
## TAGS | |
Fehlgeburt | |
Pille danach | |
Mütter | |
Bundestag | |
Vergewaltigung | |
Schwangerschaftsabbruch | |
Schwangerschaft | |
Feminismus | |
Das Leben einer Frau | |
Emanzipation | |
Mutterschutz | |
Kolumne Kinderspiel | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Neuregelung zum 1. Juni: Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich | |
Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf | |
Mutterschutzleistungen gab es bislang nicht. Das ändert sich nun für | |
bestimmte Fälle. | |
Tabuthema Fehlgeburt: Leiser Verlust | |
Fast jede dritte Frau in Deutschland hat eine Fehlgeburt erlebt. Trotzdem | |
wird das Thema nach wie vor tabuisiert. | |
Aktivistin zum gestaffelten Mutterschutz: „Jede dritte Frau erlebt eine Fehlg… | |
Natascha Sagorski hatte selbst eine Fehlgeburt und startete eine Petition, | |
aus der nun ein Gesetz wurde: Der gestaffelte Mutterschutz. | |
Reproduktive Rechte: Mutterschutz soll auch nach Fehlgeburt greifen | |
In Deutschland haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch | |
auf Mutterschutz. Das soll sich ändern. | |
Entspannung während der Schwangerschaft: Warten auf ein Junibaby | |
Die Wochen vor einer Geburt sind schwierig, wenn bereits Kinder da sind. | |
Nicht nur für Schwangere auch für Partner*innen. |