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# taz.de -- Nachtaktiver Bundestag: Parlament stärkt Mutterschutz bei Fehlgebu…
> In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze
> beschlossen. Es geht um Mutterschutz und die Gesundheitsversorgung.
Bild: Grabstätte für Sternenkinder auf einem Friedhof in Görlitz
Berlin epd/dpa/taz | Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig in
deutlich mehr Fällen als bisher ein Anrecht auf Mutterschutz. Der
[1][Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend dafür], Frauen bereits bei
einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu gewähren.
Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der
Fall. Vorgesehen ist nun eine gestaffelte Regelung: Bei einer Fehlgeburt ab
der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang
nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17.
Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20.
Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der
standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
Darüberhinaus soll ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt künftig
bereits dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur
Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht mehr
auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer
Fehlgeburt angewiesen sein.
Für die Reform hatten zunächst zwei konkurrierende, aber inhaltlich
ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegen: einer von den Regierungsfraktionen SPD
und Grüne und einer von der Unionsfraktion. Nach längeren Verhandlungen gab
es eine Verständigung auf den Entwurf der Union.
Das Gesetz wurde schließlich im Bundestag einstimmig verabschiedet, wobei
allerdings das BSW nicht mehr anwesend war. Es soll am 14. Februar im
Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird,
könnte es am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
## Kassen zahlen allen Frauen „Pille danach“ bei Vergewaltigung
Ebenfalls in Abwesenheit der BSW-Abgeordneten beschloss der Bundestag am
frühen Freitagmorgen beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der früheren
Ampelpartner SPD, Grünen und FDP das „Gesetz zur Stärkung der
Gesundheitsversorgung in der Kommune“.
Eine der darin enthaltenen Regelungen: Frauen, die sexualisierte Gewalt
erleben, müssen künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkomm…
Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag in Berlin, die bisher
geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Damit übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch
für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder
Vergewaltigung gibt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz, das sich auf viele verschiedene Aspekte
des Gesundheitssystems bezieht, unter anderem auch den Wegfall der
Honorarbudgets für Hausärzte vor. Indem Obergrenzen bei der Vergütung
aufgehoben werden, soll es für Hausärzte attraktiver werden, wieder mehr
Patienten aufzunehmen. Für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen
und geringem Betreuungsbedarf sollen Praxen eine jährliche
„Versorgungspauschale“ erhalten. Eine neue „Vorhaltepauschale“ soll es …
Ärzte geben, die bestimmte Kriterien erfüllen – etwa indem sie
Sprechstunden am Abend anbieten.
Teil des Gesetzes ist außerdem ein erleichterter Zugang zu Hilfsmitteln für
Menschen mit Behinderungen, die in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder
einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger
Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen behandelt werden. Für diese
Gruppe wird künftig immer vermutet, dass das gewünschte Hilfsmittel
tatsächlich erforderlich ist, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin
des Zentrums empfohlen wurde. Zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise
Rollstühle, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte.
31 Jan 2025
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