Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Reproduktive Rechte: Mutterschutz soll auch nach Fehlgeburt greifen
> In Deutschland haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, keinen
> Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich ändern.
Bild: Grabstein für ein Sternenkind
Berlin taz/dpa | Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf
eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben.
Zwischen den ehemaligen Ampel-Parteien und der Union gibt es nach
Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende [1][Gesetzesänderung],
die noch vor der Bundestagswahl im Februar verabschiedet werden könnte.
Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz nach einer Entbindung in der Regel
acht Wochen lang nicht arbeiten. Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus
medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24.
Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Geplant ist
nun eine gestaffelte Regelung, die deutlich früher ansetzt.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte für eine Ausweitung des
Mutterschutzes auf Frauen geworben, die ab der 15. Schwangerschaftswoche
eine Fehlgeburt erleiden, die Union ist für eine Regelung ab der 13. Woche.
„Ich begrüße es sehr, dass sich nun eine breite überparteiliche Einigung
für einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten abzeichnet“, sagte
Paus dem „Tagesspiegel“. Eine Fehlgeburt könne eine [2][traumatische
Erfahrung] sein. Ein gestaffelter Mutterschutz biete betroffenen Frauen die
Möglichkeit, sich zu erholen und so auch mögliche gesundheitliche
Komplikationen zu vermeiden.
Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte
der taz: „Es ist sehr gut, dass es uns gelungen ist, einen Konsens zum
gestaffelten Mutterschutz zwischen den demokratischen Fraktionen zu
erzielen.“ Sie werde „alles dafür tun, dass ein Beschluss des Bundestages
noch in dieser Wahlperiode möglich wird.“
Dass der gestaffelte Mutterschutz komme, zeige, „dass wir die Anliegen der
betroffenen Frauen sehr ernst nehmen und Politik im Detail sehr konkret
wird. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass uns Bürgerinnen und Bürger
auf Regelungslücken hinweisen. Genau das ist beim gestaffelten Mutterschutz
der Fall.“ Unter anderem hatte es Petitionen und offene Briefe zum Thema
gegeben.
Nach Angaben der stellvertretenden CDU-Vorsitzenden und frauenpolitischen
Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, wollen SPD, Grüne und FDP dem
Vorschlag von CDU und CSU für eine Regelung ab der 13.
Schwangerschaftswoche zustimmen.
3 Jan 2025
## LINKS
[1] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1034562
[2] /Studie-zu-Aborten/!5768880
## TAGS
Mutterschutz
Frauenrechte
Fehlgeburt
Das Leben einer Frau
Fehlgeburt
Emanzipation
Schwerpunkt Klimawandel
Kinderwunsch
Mutterschutz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Tabuthema Fehlgeburt: Leiser Verlust
Fast jede dritte Frau in Deutschland hat eine Fehlgeburt erlebt. Trotzdem
wird das Thema nach wie vor tabuisiert.
Nachtaktiver Bundestag: Parlament stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze
beschlossen. Es geht um Mutterschutz und die Gesundheitsversorgung.
Aktivistin zum gestaffelten Mutterschutz: „Jede dritte Frau erlebt eine Fehlg…
Natascha Sagorski hatte selbst eine Fehlgeburt und startete eine Petition,
aus der nun ein Gesetz wurde: Der gestaffelte Mutterschutz.
Forschung zu Folgen des Klimawandels: Erhöhtes Risiko von Fehlgeburten
Forschung zeigt die Folgen der Erderwärmung auf schwangere Frauen, Mütter
und Neugeborene. Die Gefahr sei ein „blinder Fleck“ laut dem Bericht.
Kinderwunschbehandlung: Drei Versuche
Als unsere Autorin und ihr Partner eine Familie gründen wollen, ist sie 35.
Doch von alleine klappt es nicht. Über den langen Weg zum Wunschkind.
Gesetz wird geprüft: Mutterschutz für Selbstständige
Das Familienministerium prüft, den Mutterschutz für Selbstständige zu
öffnen. Außerdem äußert sich Familienministerin Paus zur
Kindergrundsicherung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.