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# taz.de -- Urteil in Großbritannien: Transfrauen laut Oberstem Gericht rechtl…
> Das Oberste Gericht in London gibt einer Klage schottischer Frauengruppen
> statt: Im Antidiskriminierungsrecht sind Mann und Frau biologisch
> definiert.
Bild: Aktivistinnen von „For Women Scotland“ feiern das Gerichtsurteil vor …
Berlin taz | Das Oberste Gericht des Vereinigten Königreiches hat der
großzügigen Auslegung von Transrechten eine Absage erteilt. In einem mit
Spannung erwarteten [1][Grundsatzurteil] kamen die Richterinnen und Richter
in London am Mittwoch zum Schluss, allein das biologische Geschlecht sei
maßgeblich bei Belangen der Diskriminierung zwischen Männern und Frauen.
Nur so sei das geltende Gleichstellungsrecht überhaupt anwendbar.
„Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt
klar, dass der Begriff des Geschlechts binär ist, eine Person ist entweder
Frau oder Mann“, führt [2][das Urteil] aus. [3][Frau und Mann seien
juristisch geschützte Kategorien], anhand derer Rechte geltend gemacht
würden. „Bestimmungen zum Schutz von Frauen schließen notwendigerweise
Männer aus.“
Die rechtliche Kategorie der Transperson beziehe sich auf Menschen mit
einer amtlichen Geschlechtsangleichungsbestätigung ([4][Gender Recognition
Certificate – GRC]). Da dies nicht notwendigerweise eine physische
Veränderung voraussetze und es verboten sei, jemanden zu fragen, ob er oder
sie ein GRC trage oder nicht, sei ein Diskriminierungsverbot auf Grundlage
eines GRC praktisch nicht anwendbar: Dann könnten auch biologische Männer
juristisch als Frauen gelten, ohne es offenlegen zu müssen, und man wisse
gar nicht mehr, mit welchem Geschlecht man es im Einzelfall zu tun habe.
„Wir können keinen guten Grund feststellen, wieso die Legislative
intendiert haben sollte, dass geschlechtsspezifische Rechte und
Schutzbestimmungen unter dem Gleichstellungsgesetz von 2010 auf diese
komplexen, heterogenen Gruppen anwendbar sein sollten statt auf die
voneinander verschiedenen Gruppen biologischer Frauen und Mädchen oder
Männer und Jungs mit ihrer gemeinsamen Biologie, die zu gemeinsamer
Benachteiligung und Diskriminierung als Gruppe führt.“
## Klare Unterscheidung zwischen Mann und Frau geboten
Das Urteil führt in Anlehnung an geltende Bestimmungen der britischen
[5][Antidiskriminierungsbehörde EHRC] eine Reihe von Umständen auf, in
denen eine klare Unterscheidbarkeit von Mann und Frau im Sinne von
Antidiskriminierung rechtlich geboten sei: Schwangerschaft und
Mutterschaft; Vereinigungsfreiheit für Lesben und Schwule sowie in
Sonderfällen für Frauen und Männer; geschlechtsbasierte positive
Diskriminierung; geschlechtsspezifische Arbeitsstellen;
geschlechtsspezifische Gesundheitsangebote; Sport; Datenerhebung.
[6][Die Klage in London] folgte auf einen Rechtsstreit in Schottland
darüber, ob eine Frauenquote von 50 Prozent in öffentlichen Gremien auch
durch die Berufung von Transfrauen erreicht werden kann. Die schottische
Autonomieregierung hatte dies bejaht, Frauengruppen hatten dagegen geklagt
und zunächst vor der schottischen Justiz verloren. In London haben sie nun
obsiegt.
Entsprechend feierten Aktivistinnen vor dem Gerichtsgebäude in der
britischen Hauptstadt das Urteil. Es müsse nun klargestellt werden, dass
biologische Männer auch dann keinen Zugang zu geschützten Räumen für Frauen
– etwa Frauenhäuser und Einrichtungen für Vergewaltigungsopfer –
beanspruchen könnten, wenn sie sich per Geschlechtsangleichungsbestätigung
zur Frau erklärt hätten, forderten schottische Frauengruppen.
Der Streit über solche Fragen hatte vor zwei Jahren die damalige
schottische Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon zu Fall gebracht. Sie hatte
weitreichende Bestimmungen zur „Selbstidentifikation“ auf den Weg gebracht.
Nachdem dann ein Vergewaltiger seine Einweisung in einen Frauenknast
erwirkte, indem er während des laufenden Vergewaltigerprozesses gegen ihn
eine weibliche Identität annahm, und als weitere dubiose Fälle des
Missbrauchs von Transrechten durch Sexualverbrecher bekannt wurden, stießen
die neuen Regeln auf [7][breite Empörung]. Später wurden sie auf britischer
Ebene gekippt: Die Justiz urteilte, die schottische Autonomieregierung
überschreite damit ihre Kompetenzen.
## Transrechte als solche seien unberührt
Das Gericht in London betont, Transrechte als solche seien von dem Urteil
unberührt: Die Bestimmungen zum Schutz von Transpersonen vor
Diskriminierung würden nicht dadurch geschwächt, dass das biologische
Geschlecht als Grundlage von Schutz von Mann und Frau festgehalten sei.
Geschlecht („sex“) und Geschlechtsangleichung („gender reassignment“) s…
„unterschiedliche und getrennte Grundlagen von Diskriminierung und
Ungleichheit“ mit „getrennten Schutzbedingungen“. Die Mehrheit von
Transpersonen habe ohnehin keine Geschlechtsangleichungsbestätigung.
Die Debatte, ob Transrechte zum Nachteil von Frauenrechten gehen, wird in
Großbritannien besonders engagiert geführt, weil das Land kein Meldewesen
kennt und keine Personalausweise mit Geschlechtseintrag. Viele
Transpersonen leben somit einfach im anderen Geschlecht, ohne sich das je
amtlich bestätigen lassen zu müssen. Dies kann zu Problemen führen, die in
Ländern mit Ausweispflicht nicht auftreten.
16 Apr 2025
## LINKS
[1] https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf
[2] https://supremecourt.uk/uploads/uksc_2024_0042_judgment_aea6c48cee.pdf
[3] /Trumps-Dekret-gegen-trans-Personen/!6060005
[4] https://www.gov.uk/apply-gender-recognition-certificate
[5] https://www.equalityhumanrights.com/
[6] https://supremecourt.uk/cases/uksc-2024-0042
[7] /Transrechte-in-Schottland/!5914854
## AUTOREN
Dominic Johnson
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