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# taz.de -- Kaum Perspektive für Drittstaatler: Geflüchtete aus der Ukraine n…
> Sie lebten zu Kriegsbeginn in der Ukraine, sind jedoch keine ukrainischen
> Staatsbürger:innen. Jetzt läuft bei vielen der Schutzstatus in
> Deutschland aus.
Bild: Ankunftszentrum in Berlin 2022: Nicht alle aus der Ukraine Geflüchteten …
Mehr als eine Millionen Menschen sind seit dem russischen Angriffskrieg aus
der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Ab Mittwoch droht einigen von
ihnen nun Unsicherheit. Denn am 5. März laufen die Aufenthaltstitel für
einen Teil der aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatler:innen aus.
Ukrainische Staatsbürger:innen haben über die sogenannte
Massenzustromrichtlinie der EU unkompliziert Schutz gefunden. Dieser wurde
[1][inzwischen bis März 2026 verlängert]. Für Menschen, die zwar aus der
Ukraine geflüchtet, dort aber keine Staatsbürger:innen sind, gilt das
jedoch nur eingeschränkt.
Familienangehörigen von Ukrainer:innen oder in dem Land anerkannten
Flüchtlingen wird weiterhin Schutz gewährleistet. [2][Personen, die zu
Kriegsbeginn nur mit einem befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine
lebten], verlieren nun aber ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis. Das
betrifft zum Beispiel Menschen aus Nigeria, Vietnam oder Ghana, die als
Studierende oder Fachkräfte in der Ukraine gelebt haben, bis der Krieg
ausbrach.
## Ohne Aufenthaltstitel droht Abschiebung
Das Bundesinnenministerium erklärt auf taz-Anfrage: „Die betroffenen
Personen haben sämtlich einen Herkunftsstaat, in den sie zurückkehren
können, sie sind nicht auf eine Rückkehr in die Ukraine verwiesen.“
Flüchtlingsorganisationen kritisieren derweil, dass viele Betroffene in
ihren Heimatländern keine Perspektive hätten. Wie viele der 39.000 aus der
Ukraine geflüchteten Drittstaatler:innen von der Regelung betroffen
sind, konnte das Bundesinnenministerium nicht beantworten. Man gehe davon
aus, dass „der weit überwiegende Anteil weiterhin zur schutzberechtigten
Gruppe gehört“.
Die Betroffenen hatten bis zum 5. März Zeit, sich um einen anderen
Aufenthaltstitel zu bemühen. Ein Asylantrag kommt für viele nicht infrage,
etwa weil damit eine vorübergehende Sperre der Arbeitserlaubnis einhergehen
würde. Andere Möglichkeiten sind Aufenthaltserlaubnisse etwa für ein
Studium oder eine Ausbildung. Andernfalls sind die Betroffenen ab Mittwoch
ausreisepflichtig. Sollten sie Deutschland nicht verlassen, droht eine
Abschiebung in ihr Herkunftsland.
## Viele Ukrainer:innen wollen bleiben
Während die Zukunft vieler Drittstaatsangehöriger unsicher ist, wollen über
die Hälfte der geflüchteten Ukrainer:innen langfristig in Deutschland
bleiben. [3][Das ergab eine Studie, die am Montag vom Mediensdienst
Integration in Berlin vorgestellt wurde]. Ob Ukrainer:innen zurückkehren
wollen, hängt demnach stark vom weiteren Verlauf des Krieges und der
wirtschaftlichen Lage in der Ukraine ab.
Für die Studie wurden über 3.400 Personen befragt. In vielen Bereichen gibt
es demnach Fortschritte. Der Großteil der ukrainischen Schüler:innen
werde in deutschen Regelklassen unterrichtet. Lediglich 16 Prozent besuchen
noch ausschließlich Spezialklassen, in denen sie vor allem Deutsch lernen
sollen.
Auch die Sprachkenntnisse der Ukrainer:innen haben sich deutlich
verbessert: Nur noch 12 Prozent geben an, gar keine Deutschkenntnisse zu
haben (gegenüber 78 Prozent zum Zeitpunkt der Einreise). 70 Prozent haben
einen Integrationskurs besucht. Hürden gebe es bei der Kinderbetreuung und
der Arbeitsmarktintegration: 22 Prozent der ukrainischen Geflüchteten waren
2023 erwerbstätig. Je länger sie in Deutschland sind, desto eher arbeiten
sie. Allerdings gehe die Hälfte einer Arbeit nach, die unterhalb ihrer
Qualifikation liege.
Yuliya Kosyakova vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
fordert, angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels in
Deutschland sollten die ukrainischen Geflüchteten besser in den
Arbeitsmarkt integriert werden. Es brauche eine langfristige Lösung, statt
den Schutzanspruch immer wieder um ein Jahr zu verlängern. Das würde die
Ungewissheit der Ukrainer:innen verringern und auch Unternehmen mehr
Planungssicherheit geben. Und das könne auch die Integration verbessern.
5 Mar 2025
## LINKS
[1] /!6017118&s=schutzstatus+ukrainer&SuchRahmen=Print/
[2] /Ukrainefluechtlinge-in-Not/!5995148
[3] /Studie-zu-Gefluechteten/!6073628
## AUTOREN
Sarah Schubert
David Honold
## TAGS
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Aufenthaltserlaubnis
Abschiebung
GNS
Prozess
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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