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# taz.de -- Ende von FragDenStaat in Papierform: Nachrichtlicher Niedergang
> Die letzte Printausgabe von „FragDenStaat“ erscheint: endlich, kann man
> sagen. Und der Witz daran ist: Sogar der Chefredakteur stimmt zu.
Bild: Die dritte und letzte Ausgabe kann man online bestellen
Es ist geschmacklos, sich über das Ende einer Zeitung zu freuen. In diesem
Fall aber nicht. Da freut sich selbst der Chefredakteur über den
Niedergang: „Endlich“ begrabe man das FragDenStaat-Druckerzeugnis, schreibt
Arne Semsrott in seinem Nachruf.
Denn FragDenStaat, bekannt für seine Recherchen, die besonders stark mit
den unterschiedlichen Informationsfreiheitsgesetzen arbeiten, hat drei
Jahre lang darauf hingearbeitet, dass es eben nicht mehr gedruckt werden
muss.
Das drucken war nötig geworden, [1][weil das Berliner Verwaltungsgericht
2022 geurteilt hatte, dass das Medium keine Presse sei]. Die Begründung ist
aus der Zeit gefallen, nicht erst seit dem Internet, sondern auch schon
seit dem Radio. Grob gesagt: „Presse“ kommt von „Druckerpresse“, wer al…
die Rechte von Presse haben will, muss drucken. Das hat FragDenStaat dann
gemacht. Heraus kam etwas Schönes!
Die letzte Ausgabe, kostenlos verteilt beim Kongress des Chaos Computer
Clubs und [2][ansonsten im Internet bestellbar,] fungiert nicht nur als
Anleitung zum „Preppen für die Demokratie“, sondern auch als
FragDenStaat-Jahresrückblick, präsentiert einige der stärksten Recherchen
von 2024, wie die zu einer Holzhütte im steuerlich günstig gelegenen
Sachsenwald, in der mehr als 20 Unternehmen ihre Briefkästen hatte.
## Wie steht's mit Pegasus?
Mit im Jahresrückblick aber auch die Klagen von und gegen FragDenStaat, zu
denen es kommen kann, wenn Behörden Informationen nicht herausgeben
möchten. Und das Urteil, das zum Ende der Zeitung führte: Chefredakteur
Semsrott hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Denn der BND wollte FragDenStaat nicht auf eine Anfrage zur
Spionagesoftware „Pegasus“ antworten, die weltweit von Nachrichtendiensten
zum Beispiel gegen Oppositionelle eingesetzt wird. Ob auch der BND Pegasus
eingekauft hat, bleibt zwar weiterhin unklar, weil das Gericht urteilte,
dass die Information nicht herausgegeben werden muss. [3][Aber es urteilte
auch: Presse, das sind auch Online-Medien].
„FragDenStaat DE“, online bestellbar
12 Jan 2025
## LINKS
[1] https://uebermedien.de/74311/muss-man-das-internet-ausdrucken-um-presse-zu-…
[2] https://fragdenstaat.de/zeitung/
[3] https://www.bverwg.de/pm/2024/53
## AUTOREN
Johannes Drosdowski
## TAGS
Informationsfreiheitsgesetz
Medienpolitik
BND
Printmedien
Print
Social-Auswahl
Arne Semsrott
Schwerpunkt Pressefreiheit
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