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# taz.de -- Interner Streit beim Hamburger BSW: Wagenknecht-Partei will Kritike…
> BSW-Vorstand beantragt Ausschluss von Dejan Lazić und Norbert Weber und
> lässt Mitgliedsrechte ruhen. Parteienrechtler zweifelt das Vorgehen an.
Bild: Norbert Weber (l) und Dejan Lazic stehen vor der Gründungsversammlung vo…
Hamburg taz | Es wird nicht langweilig im Streit um innere Demokratie beim
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Am Donnerstag wurde bekannt, dass der
Bundesvorstand in Berlin bereits am 2. Januar den Ausschluss der beiden
Parteirebellen [1][Dejan Lazić und Norbert Weber] beantragte. Der Antrag
wurde am 6. Januar just bei jenem BSW-Landesschiedsgericht in Hamburg
gestellt, das der Bundesvorstand, [2][wie berichtet], wegen rechtlicher
Unsicherheiten am 11. Januar noch mal wählen will.
In dem Beschluss wirft der Vorstand Lazić und Weber „satzungswidriges und
parteischädigendes Verhalten“ vor. Unter anderem hätten sie Vereinigungen
gegründet, von denen sie sagten, es wären Verbände des BSW und in deren
Namen sie rechtserhebliche Handlungen wie die Anmeldung eines Kandidaten
zur Bundestagswahl vorgenommen hätten.
Der Streit geht um die Frage, ob die Partei von oben „top down“ oder von
unten nach oben aufgebaut wird. Lazić und Weber streiten dafür, dass nicht
nur der Bundesvorstand, sondern auch die Gliederungen vor Ort Mitglieder
aufnehmen dürfen und gründeten tatsächlich am 15. Dezember, als die
angekündigte Gründungsversammlung wegen Raumproblemen [3][kurzfristig
abgesagt] wurde, in von ihnen organisierten Räumen einen [4][Hamburger
Landesverband].
Zudem fochten sie die Art und Weise an, wie der BSW-Bundesvorstand eine
Woche [5][später, am 21. Dezember], den offiziellen Landesverband wählen
ließ. Immerhin beschloss daraufhin der Bundesvorstand für den 11. Januar
besagte Neuwahl der Gremien.
## Ausschluss vom Parteitag
Doch nun dürfen Lazić und Weber am Parteitag für diese Wiederholungswahl
nicht teilnehmen und auch nicht am Bundesparteitag tags drauf. Denn weil
ein Ausschlussverfahren länger dauere, ruhten deren Mitgliederrechte „ab
sofort“. Einzig bei der für Samstagnachmittag geplanten Kandidatenkür für
den Bundestag dürfen die Rebellen dabei sein, weil es rechtlich nicht
anders geht.
Wie aus Parteikreisen zu hören ist, wird die Bundestagsabgeordnete Zaklin
Nastic auf Platz 1 und ihr Mitarbeiter Konstantin Eulenburg auf Platz 2
kommen.
Ein Sprecher des BSW sagt zum Ausschluss, das Agieren der beiden sei aus
Sicht des Bundesvorstands „nicht als – absolut wünschenswerte –
konstruktive Kritik zu werten, sondern als Versuch, das BSW durch Anträge
und Klagen zu blockieren, zu diskreditieren und zu schädigen“. Um die
Partei vor solchem Verhalten zu schützen, solle sie langsam wachsen.
Dejan Lazić indes sagt, er habe mit diesem Schritt nicht gerechnet. „Wir
wollten bei dem Landesparteitag am Samstag versöhnend auftreten und
konstruktive Lösungsvorschläge einbringen, um die Partei wieder
zusammenzuführen“. Doch mit dem Ausschluss werde dieser Versuch „im Keim
erstickt“.
Weber spricht von einen Maulkorb und sagt: „Wir geben uns nicht
geschlagen.“ Die beiden wollen gegen den Ausschluss und Ordnungsmaßnahmen
vorgehen und ein Eilrechtsschutzverfahren vor dem Berliner Zivilgericht
anstrengen. Denn der Bundesvorstand habe ihnen kein Gehör geschenkt. Auch
nannte ihnen der Vorstand als Beschwerdemöglichkeit nur jenes
Landesschiedsgericht, das am 11. Januar erst neu gewählt wird.
Der Parteienrechtler Martin Morlok stimmt den beiden in diesen Punkten zu.
„Das Parteienrecht sagt, dass es ein faires Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen
geben muss. Ein faires Verfahren liegt sicherlich nicht vor, wenn man die
Betroffenen nicht anhört.“
Es sei auch nicht zumutbar, die beiden an ein Schiedsgericht zu verweisen,
das die Partei selbst als nicht rechtssicher gewählt einschätzt. „Ich würde
den Betroffenen raten, dass man sofort zu einem staatlichen Gericht geht,
damit eine einstweilige Verfügung erlassen wird, dass die Ordnungsmaßnahmen
vorerst außer Kraft gesetzt werden.“
Tatsächlich gibt es inzwischen ein Knäuel an juristischen
Auseinandersetzungen. So klagt offenbar der Vorstand des am 15. Dezember
von den Rebellen gegründeten Verbandes darauf, dass der Bundesvorstand ihn
beim Bundeswahlleiter anmeldet. Da der BSW versäumt habe, die Gründung
anzufechten, müsse er das tun.
Zudem wollen Lazić und Weber zur Not erzwingen, dass das
Bundesschiedsgericht des BSW über die Anfechtung der Landesverbandsgründung
vom 21. Dezember entscheidet, und im Fall einer Ablehnung vor Gericht
gehen. Sollte die Anfechtung durchkommen, stünde [6][in Hamburg zur
Bürgerschaftswahl] eine Partei auf dem Stimmzettel, die bei ihrer
Listenaufstellung keinen Landesverband hatte.
„Das wäre ein schwerwiegender Anfechtungsgrund für die Bürgerschaftswahl�…
sagt Lazić. Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) sagte, sie habe an
der sorgfältigen Prüfung durch den Landeswahlleiter „keinen Zweifel“.
9 Jan 2025
## LINKS
[1] /BSW-beknatscht-sich-in-Hamburg/!6055064
[2] /Wegen-moeglicher-Formfehler/!6060604
[3] /Wagenknecht-Buendnis-im-Norden/!6054162
[4] /Partei-Querelen-in-Hamburg/!6054318
[5] /Landesverband-gegruendet--schon-wieder/!6058135
[6] /Buendnis-Sahra-Wagenknecht-in-Hamburg/!6059379
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
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