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# taz.de -- Anschlag von Magdeburg: Aus günstigem Anlass
> Innenministerin Faeser fordert ein neues Bundespolizeigesetz und
> biometrische Gesichtserkennung. Beides hat mit der Tat von Magdeburg
> nichts zu tun.
Bild: Gelegenheit packen: Faeser bedankt sich am Tag nach dem Anschlag bei der …
Freiburg taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte FDP und
CDU/CSU auf, gemeinsam mit SPD und Grünen neue Sicherheitsgesetze zu
beschließen, die bisher blockiert und aufgehalten wurden. Anders als von
Faeser nahegelegt, haben diese Projekte allerdings nichts mit dem
[1][Anschlag von Magdeburg] zu tun und hätten ihn auch in keiner Weise
verhindern können.
Faesers erstes Beispiel ist laut Spiegel das „neue Bundespolizeigesetz“,
das die FDP „blockiert“ habe. Gemeint ist das „Gesetz zur Neustrukturieru…
des Bundespolizeigesetzes“, auf das sich die Ampelfraktionen 2023 geeinigt
hatten. Im März 2024 war erste Lesung im Bundestag, im April gab es noch
eine Sachverständigenanhörung. Danach wurde es still.
Tatsächlich hat die FDP das Gesetz blockiert, aber nicht aus inhaltlichen
Gründen, sondern aus einem typischen Ampelgrund. Die FDP wollte damit
erzwingen, dass die SPD ihre Blockade eines Gesetzentwurfs des damaligen
Justizministers Marco Buschmann (FDP) aufgibt.
Buschmann wollte erstmals die Tätigkeit von polizeilichen V-Leuten regeln.
Das Argument der FDP: Beide Projekte sind im Koalitionsvertrag vorgesehen,
deshalb müssten auch beide umgesetzt werden.
## Weihnachtsmärkte nicht im Bundespolizeigesetz
Der Gesetzentwurf zum Bundespolizeigesetz sah erweiterte Befugnisse zur
Telekommunikationsüberwachung und zur Verhängung von Aufenthaltsverboten
vor. Er enthielt auch eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen im
Einsatz. Zur Vermeidung von Racial Profiling (Kontrollen anhand ethnischer
Kriterien) sollten Betroffene bei verdachtslosen Kontrollen eine
„Kontrollquittung“ verlangen können.
Auf Weihnachtsmärkten gilt aber ohnehin nicht das Bundespolizeigesetz,
sondern das jeweilige Landespolizeigesetz. Die Bundespolizei ist vor allem
für die deutschen Grenzen sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen zuständig. Der
Anschlag von Magdeburg hätte auch mit diesem Gesetz unverändert
stattgefunden.
Als zweites Beispiel verweist Innenministerin Faeser auf die „Einführung
der biometrischen Überwachung“, die die Union im Bundesrat aufgehalten
habe. Gemeint ist die Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein
zugänglichen Internetfotos mit Fahndungsfotos von Verdächtigen, also die
sogenannte biometrische Gesichtserkennung. Diese Befugnis sollten
Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Landespolizeien erhalten.
Das entsprechende „Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ war
Teil des Sicherheitspakets, das nach [2][dem islamistischen Anschlag von
Solingen] geschnürt wurde. Am Vormittag des 18. Oktobers wurde das Gesetz
im Bundestag beschlossen, am Nachmittag wurde es jedoch im Bundesrat von
den CDU/CSU-regierten Ländern gestoppt.
Auch die CDU/CSU hatte nichts gegen das Gesetz als solches, sondern stimmte
aus allgemeiner Verärgerung dagegen, weil es das einzige Gesetz im
Sicherheitspaket war, das eine Zustimmung des Bundesrats benötigte. Die
Union war sauer, weil die Ampelkoalition nicht der (rechtswidrigen)
Forderung der CDU/CSU nachgab, alle Asylsuchenden an den deutschen Grenzen
zurückzuweisen. Damit die Union im Bundesrat der biometrischen
Internetfahndung doch noch zustimmen kann, müsste die Bundesregierung
allerdings erst mal den Vermittlungsausschuss anrufen, was sie bisher nicht
getan hat.
Auch die Gesichtserkennung hätte in keiner Weise den Anschlag verhindern
können, da der Täter Taleb al-Abdulmohsen bisher nicht als gefährlich
eingestuft worden war.
23 Dec 2024
## LINKS
[1] /Gedenken-an-die-Opfer-von-Magdeburg/!6055475
[2] /Anschlag-in-Solingen/!6030795
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Anschlag in Magdeburg
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