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# taz.de -- Verwaltungsstreit in Bad Münder: Plaudernder Personalrat der Stadt…
> Ein Mitglied des Personalrats sticht Infos durch. Damit hat er seine
> Schweigepflicht verletzt, befindet das Gericht. Bleiben darf der Mann
> trotzdem.
Bild: Hier gibt es Streit zwischen Stadt und Personalrat: Eingang des Bad Münd…
Hannover taz | Darf ein Personalratsmitglied Informationen „durchstechen“,
wenn er oder sie glaubt, dass bei einer Stellenbewertung etwas nicht mit
rechten Dingen zugeht? Um diese Frage ging es am Dienstag vor dem
Verwaltungsgericht Hannover. Dort stritten sich die Stadt Bad Münder und
ein Mitglied ihres Personalrats. Sogar von Whistleblowing war in der
Verhandlungsankündigung des Gerichts die Rede.
Der Streitpunkt: Einem einzelnen Personalratsmitglied erschien die
Höherstufung einer Angestellten im unmittelbaren Umfeld des Bürgermeisters
zu hoch. Nach einer Neubewertung ihrer Stelle sollte ihr Gehalt um gleich
vier Entgeldstufen in die Höhe klettern. Das ist im öffentlichen Dienst
tatsächlich viel.
Der Mann fühlte sich – so stellt es zumindest sein Anwalt dar – an ähnlic…
Affären erinnert, an die hannoversche Rathausaffäre beispielsweise oder die
Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei, die gerade noch Gegenstand eines
parlamentarischen Untersuchungsausschusses war. Also habe er sich an den
stellvertretenden Bürgermeister gewandt und ihn – unter dem Siegel der
Verschwiegenheit – darüber informiert. Dieser dachte aber gar nicht daran,
zu schweigen, sondern marschierte damit zum Bürgermeister.
Nun versucht die Stadt Bad Münder das betreffende Personalratsmitglied aus
dem Gremium zu entfernen. Der Mann habe seine Schweigepflicht verletzt,
zeige aber kein Unrechtsbewusstsein, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
sei nicht länger möglich, argumentierte die Anwältin der Stadt vor Gericht.
Tatsächlich ist diese Schweigepflicht ziemlich umfassend.
Personalratsmitglieder dürfen Informationen, die sie im Rahmen ihrer
Personalratsarbeit erhalten haben, nicht weitertratschen. Das gilt sogar
dann, wenn sie der Meinung sind, dass das doch eh schon die Runde mache.
Ausnahmen gibt es nur in zwei Fällen: Wenn die Informationen offenkundig
sind und gar keiner Geheimhaltung bedürfen oder wenn es um den Austausch
mit einer übergeordneten Dienststelle geht. Das, stellt das Gericht
ziemlich schnell fest, war hier nicht der Fall. Der stellvertretende
Bürgermeister, der überdies Ratsmitglied ist, ist keine übergeordnete
Dienststelle. Das Personalratsmitglied hat eindeutig seine Schweigepflicht
verletzt.
Dennoch wies das Gericht den Antrag auf Entfernung aus dem Personalrat
zurück. Es hielt dem Mann zugute, dass er erst vor kurzem als
Ersatzmitglied in den Personalrat nachgerückt war und weder über seine
Verschwiegenheitspflicht ordnungsgemäß belehrt worden war noch die
eigentlich übliche Grundschulung erhalten hatte. Möglicherweise kannte er
sich mit dem korrekten Verfahren also einfach nicht gut genug aus. Außerdem
hat er keine intimen, ehrenrührigen oder persönlichen Informationen
ausgeplaudert. Sondern nur die Bewertung der Stelle infrage gestellt. Für
einen Verweis aus dem Personalrat müsste die Dienststelle ihm aber schon
einen groben Verstoß gegen seine Pflichten nachweisen, erläutert das
Gericht.
Die Bewertung der Stelle, so die Stadt Bad Münder auf Anfrage der taz, sei
aber inzwischen auch vom Personalrat abgesegnet worden. Er sei sich auch
sicher, dass die Höhergruppierung jeder Überprüfung standhalte, sagt
Bürgermeister Dirk Barkowski. „Wir haben dafür ein klares Verfahren und
beauftragen einen externen Dienstleister mit der Bewertung.“
Den ungewöhnlich hohen Gehaltssprung führt er darauf zurück, dass sich das
Aufgabengebiet in den letzten 30 Jahren eben stark verändert hätte, die
Stellenbeschreibung und die Besoldung aber nie entsprechend angepasst
worden seien. Dies habe sich erst mit der Neubesetzung der Stelle nach der
Pensionierung der bisherigen Stelleninhaberin geändert.
Der vermeintliche [1][Whistleblower] und Informant hat, wie sich in der
Verhandlung andeutete, möglicherweise noch ein anderes Motiv. Er streitet
sich mit seiner Arbeitgeberin auch in anderen Verfahren. Dabei geht es um
seinen Einsatz als Sozialassistent im Kinder- und Jugendbereich und eine
Jugendleiterkarte (Juleika), die ihm – wie er glaubt – zu Unrecht entzogen
worden sei. Möglicherweise traf man sich also nicht das letzte Mal vor
[2][Gericht].
11 Dec 2024
## LINKS
[1] /Whistleblower/!t5008036
[2] /Gericht/!t5019249
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Verwaltung
Bürgermeister
Prozess
Niedersachsen
SPD Hannover
Geschlechterdiskriminierung
Schwerpunkt AfD
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