Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Prozess gegen Google in den USA: US-Justizministerium will Verkauf …
> Beim Prozess gegen Google fordert das US-Justizministerium, dass das
> Unternehmen den Browser Chrome verkauft. Entscheiden könnte am Ende
> Donald Trump.
Bild: Googles Marktmacht könnte von einem Verkauf des Chrome-Browsers erheblic…
Washington D.C. rtr | Das US-Justizministerium tritt einem Medienbericht
zufolge dafür ein, dass die Tochter Google des US-Konzerns Alphabet ihren
Internet-Browser Chrome [1][aus kartellrechtlichen Gründen verkaufen muss].
Das Ministerium werde den Richter in dem entsprechenden Gerichtsverfahren
um einen solchen Schritt bitten, berichtete die US-Nachrichtenagentur
Bloomberg am Montag unter Berufung auf mit den Plänen vertraute Personen.
Das Ministerium werde den Richter auch auffordern, Maßnahmen im
Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und dem Smartphone-Betriebssystem
Android zu ergreifen, hieß es weiter. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur
Reuters zur Stellungnahme lehnte das Justizministerium zunächst ab.
Gegenüber Reuters bezeichnete Google das Vorgehen des Ministeriums als
„radikale Agenda, die weit über die rechtlichen Fragen in diesem Fall
hinausgeht“ [2][und den Verbrauchern schade]. Das Unternehmen kündigte an,
nach der für den 20. August erwarteten Entscheidung des Bezirksrichters in
Berufung zu gehen.
Bezirksrichter Amit Mehta hatte Anfang August in einem Kartellprozess um
Alphabets Marktmacht geurteilt, Google habe bei Online-Suchen und der damit
verbundenen Werbung ein illegales Monopol, das es mit milliardenschweren
Zahlungen verteidige. Mit dem Urteil ebnete Mehta den Weg für ein
Anschluss-Verfahren, an dessen Ende eine Zerschlagung von Alphabet stehen
könnte. Alphabet hatte Berufung gegen das Urteil angekündigt. Das Verfahren
gilt als „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit langer Zeit
einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen.
Google [3][kontrolliert rund 90 Prozent des Marktes für Internet-Suchen].
Außerdem laufen ein Großteil aller Smartphones mit dem Betriebssystem
Android. Dem Gericht zufolge zahlte der Konzern im Jahr 2021 etwa 26,3
Milliarden Dollar an Hersteller von Elektronikgeräten, damit die
Google-Suche standardmäßig in den Internet-Browsern dieser Geräte
eingestellt ist. Schätzungen zufolge sichert sich Alphabet damit den
Löwenanteil des weltweit 200 Milliarden Dollar schweren Marktes für
Online-Werbung in Suchmaschinen.
Am Ende könnte jedoch die Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten
Einfluss auf den Fall haben: Letzten Monat kündigte er auf Truth Social
eine Untersuchung des Justizministeriums gegen Google an, da die
Suchmaschine „nur schlechte Geschichten“ über ihn anbiete. Wenige Wochen
später äußerte Trump jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer
möglichen Zerschlagung auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China und
stellte die Angemessenheit dieses Vorgehens in Frage.
19 Nov 2024
## LINKS
[1] /Wettbewerbsrecht-gebrochen/!6049394
[2] /Strategien-gegen-Fake-News/!6044579
[3] /Elon-Musk-Jeff-Bezos--Co/!6047709
## TAGS
Google
Donald Trump
Kartellrecht
Kartellamt
Monopol
BSW
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
SPD
## ARTIKEL ZUM THEMA
BSW und „Freie Sachsen“: Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Im sächsischen Görlitz hat ein BSW-Abgeordneter mit den „Freien Sachsen“
für „Frieden“ protestiert. Die Wagenknecht-Partei blinkt weiter nach
rechts.
Außenministertreffen in Brüssel: „Europa spricht nicht die Sprache der Mach…
EU-Chefdiplomat Borrell kritisiert die zögerliche Außenpolitik der EU. Sein
Vorschlag, den Dialog mit Israel auszusetzen, stößt auf wenig Zustimmung.
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur: Schwielowsee an der Copacabana
Die SPD ist wieder kurz vorm Putsch. Während der Kanzler versucht, die Welt
zu retten, wollen Genossen ihn als erneuten Kanzlerkandidaten verhindern.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.