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# taz.de -- Gewalt gegen Mädchen und Frauen: Annäherung an das Ausmaß der Ge…
> Der erste „Monitor Gewalt gegen Frauen“ zeigt „dringenden
> Handlungsbedarf“ beim Schutz von Mädchen und Frauen. Forscher*innen
> empfehlen Dunkelfeldstudien.
Bild: Protest gegen Femizide in Berlin
Berlin taz | Ein Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt
ein „alarmierendes Bild des Ausmaßes geschlechtsspezifischer Gewalt in
Deutschland“. Allein 2023 wurden hierzulande jeden Tag 728 Mädchen und
Frauen Opfer von körperlicher Gewalt. Trotzdem werde geschlechtsspezifische
Gewalt durch Politik und Justiz „oft individualisiert […] und
bagatellisiert“, [1][heißt es in dem Bericht]. Er soll am Dienstag
vorgestellt werden und lag der taz vorab vor.
Der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ untersucht zum ersten Mal, inwiefern die
Istanbul-Konvention des Europarats gegen Gewalt gegen Frauen, die
hierzulande seit 2018 gilt, in Deutschland umgesetzt wird.
Der Konvention zufolge sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet,
geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern sowie Frauen
und Mädchen zu schützen. Dabei jedoch gebe es „gravierende Lücken“, so d…
Bericht. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf“, um ein funktionierendes
Schutz- und Unterstützungssystem für Betroffene zu schaffen.
Das [2][Deutsche Institut für Menschenrechte] (DIMR) ist seit November 2022
damit beauftragt, die Umsetzung der Konvention zu beobachten und zu
bewerten. Dafür haben die Forscher*innen Daten aus Bund und Ländern, von
Polizei und aus dem Hilfesystem zusammengetragen, zudem in einigen
Themenfeldern die Rechtspraxis mit den Vorgaben der Konvention verglichen.
Vorwiegend geht es dabei um den Zeitraum 2020 bis 2022, zum Teil auch bis
2024. Auf rund 440 Seiten stellt der Bericht nun vor, welches Ausmaß
geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland hat und wo Handlungsbedarf
besteht.
## Prävention, Schutz, Asyl
Analysiert wurde das etwa in den Bereichen Prävention, Schutz, Umgangs- und
Sorgerecht, Asyl sowie digitaler Gewalt. Allein die Datenerhebung war
schwierig: Zwar verpflichte die Istanbul-Konvention Deutschland,
„einschlägige und genau aufgeschlüsselte statistische Daten über
geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu erheben“, heißt es in dem
Bericht. Doch genau eine solche Erhebung „fehlt bisher“. Auch die
erstmalige systematische Auswertung der Daten könne deshalb nur „eine
Annäherung“ an das Ausmaß der Gewalt leisten.
Gleichzeitig zeigen die Hellfelddaten deutlich, in welchen Gewaltformen und
inwiefern Mädchen und Frauen besonders betroffen sind – und das in
Bereichen, in denen das Dunkelfeld immens ist. Fast 86 Prozent der
Betroffenen sexualisierter Gewalt etwa sind weiblich, 80 von 83 Betroffenen
von Zwangsverheiratung sind Mädchen oder Frauen. 32 Vergewaltigungen, „2,5
mögliche Femizide“, mehr als 400 Fälle von digitaler Gewalt – und all das
pro Tag: So sieht die polizeiliche Realität in Deutschland aus. Die
Mehrheit der Betroffenen kannte den Tatverdächtigen.
Die Empfehlung der Forscher*innen an Bund, Länder und das BKA:
regelmäßige Dunkelfeldstudien, also repräsentative Befragungen zu
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Zudem sollen etwa die Daten
der Polizeilichen Kriminalstatistik vertieft werden: Bisher werden zum
Beispiel Fragen zu Tatmotiven bei Tötungsdelikten an Frauen nicht erfasst,
weshalb zur Anzahl der tatsächlichen Femizide hierzulande keine konkrete
Aussage getroffen werden kann.
## Eine übergreifende Strategie fehlt
Im Bereich Prävention fehle eine „übergreifende Strategie“, so das DIMR, …
geschlechtsspezifischer Gewalt entgegenzutreten. Daneben empfiehlt das
Institut etwa verpflichtende Fortbildungen für Polizei und Justiz, zudem
den Ausbau der Täterarbeit. Im Bereich „Schutz und Beratung“ empfiehlt der
Bericht etwa, einen „bundeseinheitlichen Rechtsanspruch“ einzuführen. Der
wäre im Gewalthilfegesetz formuliert, von dem aufgrund des Bruchs der Ampel
fraglich ist, ob es in dieser Legislatur noch kommt.
Im Umgangs- und Sorgerecht, das diese Legislatur nun nicht mehr reformiert
wird, empfiehlt das Institut, „die Schutzinteressen des gewaltbetroffenen
Elternteils als gleichwertiges Prinzip neben dem Kindeswohl zu verankern“.
Gerichte müssten beim Umgang des Kindes mit dem gewaltausübenden Elternteil
zudem nachweisen, dass dies dem Kindeswohl dienlich sei. Im Bereich der
digitalen Gewalt wird ein Straftatbestand zum „Schutz der Psyche“
empfohlen. All dies, so der Bericht, erfordere „erhebliche finanzielle
Investitionen und vor allem den politischen Willen“, die Probleme
anzugehen.
3 Dec 2024
## LINKS
[1] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikation…
[2] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
## AUTOREN
Patricia Hecht
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